Zuger Notizen. Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 25. Februar 2016

26. Februar 2016

Mit einem Debakel
endete das vom heute Mittag abtretenden Finanzdirektor Peter Hegglin vertretende Geschäft zu den Empfehlungen der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV-Einwohnerkontrolle zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten. Grundlage war ein fehlgeschlagenes Projekt zur Einwohnerkontrolle, das nach Ausgaben von rund 3 Mio. Franken schlussendlich gestoppt wurde. Die damalige Kommission gelangte bei ihrer Untersuchung dazu zum Schluss, dass das AIO (Amt für Informatik und Organisation) inskünftig eine aktivere Rolle bei IT-Projekten spielen muss. Der Regierungsrat stimmte diesen Forderungen prinzipiell zu und beschrieb nun mit schönen Worten, wie er dies zu machen gedenkt. Aber effektiv will er es nicht umsetzen. Der Kantonsrat hat nun die Vorlage mit 63:11 Stimmen zur Überarbeitung der Vorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem klaren Auftrag, für ein starkes AIO (Amt für Informatik und Organisation) besorgt zu sein.

Unüblich schnell vorwärts
ging es mit einer Motion betreffend die Schaffung von kantonalen Integrationsklassen für schulpflichtige Kinder aus dem Asylbereich. Konkret geht es darum, dass der Kanton eine aktive Rolle beim Lernen von Deutsch für schulpflichtige Kinder aus dem Asylbereich übernehmen soll, dies soll vom Kanton Zug übernommen werden. Bis jetzt war die Wohngemeinde der schulpflichtigen Kinder zuständig. Viele Gemeinden sind dafür nicht eingerichtet. Offen ist, ob der Kanton selber solchen Klassen führt oder dies einzelne Gemeinden dies regional anbieten sollen. Diese Motion mit der Schaffung von Integrationsklassen für Flüchtlinge wurde nach diversen Diskussionen erheblich erklärt. Der Regierungsrat ist nun gefordert, dies umzusetzen.

Alle Ausländer
aus Staaten, mit denen die Schweiz keine Niederlassungsvereinbarung haben und bei denen die/der Ehegattin/Ehegatte kein Schweizer/in ist resp. keine Niederlassungsbewilligung hat, müssen für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung Deutschkenntnissse vorweisen. Es gibt eine Ausnahme für Personen, die aus unverschuldetem Unvermögen das geforderte Sprachniveau nicht erreichen. Eingeführt wurde diese Regelung vor ein paar Jahren für die sprachliche Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Der Regierungsrat wollte diese Ausnahmeregelung nun erweitern: wer genug Geld besitzt (steuerbares Vermögen von mindestens 20 Mio. Franken und ein Einkommen von mindestens 1 Mio. Franken), hätte inskünftig ohne das Vorweisen von Deutschkenntnissen eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Die SP-Kantonsräte waren wie die Mehrheit der Kantonsräte gegen diese 2-Klassengesellschaft, die sich an der Finanzkraft der Ausländer bemisst. Die Vorlage des Regierungsrates wurde abgelehnt. Für mich unverständlich wurde in einer Folgeabstimmung, die Voraussetzung von genügend Deutschkenntnissen als Kriterium für den Erhalt einer Niederlassungs-bewilligung ganz aus dem Gesetz gestrichen.

Das Spezielle
Kantonsrätin von M. Barmet zur Verabschiedung von Finanzdirektor P. Hegglin: „Im Wahljahr 2002 hast Du Apfelringli verteilt. Ich übergebe Dir einige davon“.
Ganz herzlich und mit viel Applaus wurde der Regierungsrat Peter Hegglin nach 13 jähriger Tätigkeit als Finanzdirektor verabschiedet. Ich mag mich noch erinnern, dass auch ich eine gewisse Skepsis hatte, als Peter Hegglin 2003 sein Amt als Finanzdirektor antrat: ist er diesem Amte gewachsen? Er leistete wirklich sehr gute Arbeit, auch wenn ich politisch vielfach andere Ansichten als er hatte.
Premiere im Kantonsrat: es gab zum ersten Mal einen Live-Chat zu einer Debatte bei uns und zwar im Blick. Titel des Live-Chats: „Zuger Parlament debattiert Extrawurst für Bonzen!“
Kantonsratsvizepräsident T. Lötscher: „Gebieten sie diesem Unsinn Anhalt“ als es einen Antrag auf Namensabstimmung zu einem Ordnungsantrag gab. Dieser wurde mit 58:2 Stimmen dann sehr deutlich abgelehnt.

Mein heutiges Abstimmverhalten:

Traktandenliste

  • Abtraktandierung Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV-Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung: Nein (Abtraktandierung mit 47:26 Stimmen abgelehnt)
  • Zuweisung Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV-Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung an eine ad-hoc Kommission: Stimmenthaltung (zu spät gestimmt!) (mit 46:25 Stimmen keine Überweisung an eine ad-hoc Kommission)
  • Schlussabstimmung: Kantonsratsbeschluss betreffend Erweiterung des Kiesabbaugebietes Bethlehem, Gemeinde Menzingen: Ja (mit 61:11 Stimmen angenommen
  • Motion der ad-hoc Kommission zur Untersuchung der Vorkommnisse im Projekt ISOV-Einwohnerkontrolle betreffend Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung
  • Namensaufruf: Nein (Quorum von 20 Stimmen mit 33 Stimmen erreicht
  • Rückweisung an der Regierungsrat zur Überarbeitung: Ja (nötiges Quorum von 2/3 mit 63:11 der Stimmen erreicht)

Überweisungen

  • Motion betreffend die Schaffung von kantonalen Integrationsklassen für schulpflichtige Kinder aus dem Asylbereich
    • für eine sofortige Überweisung: Ja (mit 67:3 Stimmen sofortige Überweisung)
    • Teilerheblicherklärung von Ziffer 3: Ja (mit 50:21 Stimmen teilerheblich erklärt)
    • Teilerheblicherklärung von Ziffer 4: Ja (mit 46:22 Stimmen teilerheblich erklärt)
    • Teilerheblicherklärung von Ziffer 7: Ja (mit 41:29 Stimmen teilerheblich erklärt)
    • Umwandlung in ein Postulat: Ja (Umwandlung mit 41:27 Stimmen in ein Postulat angenommen)
  • Motion betreffend Standesinitiative zur Stärkung der Privatsphäre und Freiheit durch die Verankerung der Bargeldnoten im Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) und Einführung einer 5000-Franken-Banknote
    • für eine Nichtüberweisung: Ja (mit 44:16 Stimmen nicht überwiesen)
  • Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (EG AuG) betreffend Nachweis von Deutschkenntnissen für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung
    • Eintreten: Nein (Eintreten mit 45:23 Stimmen beschlossen)
    • Rückweisung an die Kommission: Nein (Rückweisung mit 47:23 das nötige Quorum nicht erreicht)
    • Namensaufruf für geändert § 8 Absatz 2: Ja (Quorum von 20 Stimmen erreicht für einen Namensaufruf mit 28:33 Stimmen)
    • § 8 Absatz 2: für geltendes Recht (mit 44:27 Stimmen für die Beibehaltung des geltenden Rechts)
    • Namenaufruf für Abschaffung § 8: Ja (Quorum von 20 Stimmen mit 26 Stimmen erreicht)
    • Antrag auf Namensabstimmung des Ordnungsantrages: Nein (Quorum von 20 Stimmen mit 2:58 Stimmen nicht erreicht)
    • Ordnungsantrag, dass die laufende Namensabstimmung nochmals von vorne begonnen wird: Nein (mit 37:31 wird mit der Namensabstimmung nochmals begonnen)
    • § 8: Streichung des bereinigten § 2 (Nachweis von Deutschkenntnissen): Nein (mit 41:27 Stimmen wird der ganze § 8 gestrichen)