Motion betreffend die Schaffung von kantonalen Integrationsklassen für schulpflichtige Kinder aus dem Asylbereich

25. Februar 2016

Die Kantonsrätinnen Esther Haas, Cham, und Karin Andenmatten, Hünenberg, sowie die Kantonsräte Andreas Hostettler, Baar, Peter Letter, Oberägeri, Beat Unternährer, Hünenberg, Beat Iten, Unterägeri, Zari Dzaferi, Baar, und Pirmin Andermatt, Baar, haben am 24. Januar 2016 folgende Motion eingereicht:

Der Regierungsrat des Kantons Zug wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Schaffung von zentralen Schulklassen für Asylbewerber-Kinder vorzulegen. Diese soll folgende Massnahmen enthalten:

  1. Die gemeindlichen Schulen sind von der Belastung durch die zu frühe Integration von Asylbewerber-Schulkindern in die Regelklassen zu entlasten. Hierzu sind im Kanton Zug an einem oder mehreren zentralen Standorten Integrationsklassen für Asylbewerber-Schulkinder zu führen. Idealerweise sollten diese in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden oder geplanten Durchgangszentren positioniert sein.
  2. In diesen kantonalen Integrationsklassen sind alle schulpflichtigen Kinder aus dem Asylbereich zu unterrichten, inkl. UMA (Unbegleitete Minderjährige Asylbewerber), welche noch kein ausreichendes Schulniveau erreicht haben, um später in sinnvoller Weise in die Regelklassen der Gemeinden integriert werden zu können.
  3. Die Schulung in den Integrationsklassen dauert mindestens 1 Jahr.
  4. Jeder Schüler wird durch den schulpsychologischen Dienst (SPD) abgeklärt und begleitet. Diese Begleitung wird erst dann abgeschlossen, wenn das Kind / der Jugendliche in eine Regelklasse der Gemeindeschulen integriert ist.
  5. Die Zielsetzung der Integrationsklasse ist die Sicherstellung und Gewährleistung der Anschlussfähigkeit an die gemeindlichen Schulen. Diese umfasst die sprachlichen (z.B. Sprache: B1, Schreiben A2) sowie die verhaltensmässigen Voraussetzungen für die Integration in eine Schulklasse der Gemeindeschulen.
  6. Nach Erreichen der Anschlussfähigkeit ist die Übergabe an die gemeindlichen Schulen mit dieser zu koordinieren und abzusprechen.
  7. Für die übrigen Kinder im Asylbereich, welche noch nicht schulpflichtig sind, ist ein entsprechendes Sprach- und Begleitangebot im Sinne einer intensiv Deutschspielgruppe, unter Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes als Vorbereitung auf die Integrationsschule und die gemeindliche Schule zu schaffen. Auch für sie gilt, dass eine Integration in die gemeindlichen Schulen erst erfolgt, wenn ein ausreichendes Sprachniveau erreicht ist, um eine geordnete Integration in eine Regelklasse der Gemeinde vollziehen zu können.

Die vorliegende Motion sei dringlich zu behandeln.

Begründung der Motion:

  1. Die gemeindlichen Schulen werden aktuell durch die Integration von Schulkindern aus dem Asylbereich vor grosse integrative, organisatorische und finanzielle Herausforderungen gestellt. Die sehr hohe Zahl an Kindern aus dem Asylbereich, verbunden mit einer sehr kurzen Verweildauer von wenigen Wochen in der Durchgangseinrichtung (Phase 1) in Steinhausen und extrem kurzen Zuweisungsfristen, bringt die gemeindlichen Schulen vor kaum lösbare Aufgaben. Die betroffenen Kinder sind oft traumatisiert, verfügen über keine oder geringe Deutschkenntnisse und sind in vielen Fällen nicht unserer Schriftzei-chen mächtig. Die Kinder stammen oft aus völlig anderen Kulturen, haben in ihrem Heimatland kaum eine Schule besucht und haben keinerlei Erfahrungen mit dem schulischen Alltag und mit den Gepflogenheiten und dem Verhalten in einer schulischen Gemeinschaft. Es ist nicht sinnvoll, diese Schulkinder in einer frühen Phase in die gemeindlichen Schulen zu integrieren, weil sie letztlich keinen Gewinn (schulische Fortschritte und Integration) daraus ziehen. Dies beeinträchtigt zudem die Unterrichtsqualität für die Schüler und Schülerinnen der Regelklassen, erhöht die Belastung der Lehrpersonen, erfordert einen hohen Einsatz von Heilpädagogen-Stunden, bringt enorme integrative und organisatorische Herausforderungen für die Schulen und führt zu hohen Zusatzkosten für die Gemeinden.
  2. Den speziellen Anforderungen eines Unterrichts von Asylkindern wird in einer zentralen Integrationsklasse begleitet durch entsprechende Fachpersonen effizienter, bedarfsgerechter, zeitnaher und vermutlich auch kostengünstiger entsprochen. Die gemeindlichen Schulen sind mit den für den Anschluss fähigen Kindern immer noch mehr als gefordert.
  3. Durch die zentral geführten Integrationsklassen, können die Kinder unmittelbar nach deren Eintreffen im Kanton Zug geschult werden. Durch die anschliessende Verteilung auf die verschiedenen Unterbringungsstandorte im Kanton Zug oder Umzüge erfolgt kein Unterbruch oder Neueinschulung in eine andere Schulgemeinde oder ein anderes Schulhaus. Die Mehrkosten für den Transport von den Wohngemeinden zu den zentralen Integrationsklassen sind im Vergleich zu den Kollateralkosten der jetzigen Lösung minimal.