Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes PBG kommt an die Urne

8. November 2018

Medienmitteilung der SP Kanton Zug vom 8. November 2018

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes PBG kommt an die Urne: der Stimmbevölkerung stehen damit Debatten über virulente Zuger Herausforderungen bevor.  Heute Morgen hat der Kantonsrat die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in der Schlussabstimmung in der Mehrheit gutgeheissen – zur Überraschung fand ebenso der Antrag auf ein Behördenreferendum die notwendige Mehrheit. Infolgedessen wird die Zuger Bevölkerung in Bälde über die PBG-Teilrevision abstimmen. Die SP begrüsst es, dass sich die Öffentlichkeit demokratisch zu den Fragen äussern kann.

Die SP-Fraktion hat den Antrag auf eine Volksabstimmung unterstützt, in der vorhergehenden Schlussabstimmung waren wir indifferent: Einerseits mussten wir anerkennen, dass die Vorlage das politisch Machbare repräsentiert, anderseits erfüllt die jetzige Vorlagen auch nach langen Debatten die Forderung nach Balance zwischen Privaten und der öffentlichen Hand aus unserer Sicht klar nicht. Auch bedauern wir nach wie vor den Verzicht auf die Gebietsverdichtung.

Weil die Teilrevision aufs RPG zurück geht, ist der Auftrag eigentlich klar: Das RPG bezweckt unter anderem, die natürlichen Lebensgrundlagen, u.a. den Boden und die Landschaft, zu schützen, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und gleichzeitig eine angemessene Wohnqualität zu gewährleisten, kompakte Siedlungen zu schaffen und ebenso die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten (siehe Art. 1 Abs. 2 RPG). Es geht also um den haushälterischen Umgang mit dem Boden, um die Verdichtung gegen innen – virulente Herausforderungen für den Kanton Zug. Und die Antwort der Bevölkerung bei der eidg. Abstimmung war klar wie selten: das nationale RPG wurde in der Stadt Zug mit einer sagenhaften Dreiviertelsmehrheit angenommen!

Als eine der Bestrebungen definiert der Bund bei Zonen, die durch Bauen einen Mehrwert generieren, eine Abschöpfung von mindestens 20 Prozent (Art. 5 RPG). Seitens der SP haben wir uns im Kantonsrat von Beginn weg für eine Erhöhung des überobligatorischen Anteils ausgesprochen. Denn wenn Investoren, die einen Mehrwert nutzen, keine Abgeltung aus ihren Vorteilen leisten, entfernen wir uns immer weiter vom Kostenverursacher-Prinzip. Die Kosten werden durch die Allgemeinheit getragen werden müssen. Wir nannten es in den Kantonsratsdebatten zum PBG wie folgt: Für private Investoren der Mehrwert, für die öffentliche Hand die Mehrkosten. «Grenzenlose Gier» der Privaten hat es jemand genannt, wenn sich Investoren eine goldene Nase verdienen. Die öffentliche Hand trägt umgekehrt das Gros der Mehrkosten. Wir hoffen, dass der Entscheid der Stimmbevölkerung zu einem Korrektiv führt.

Weitere Informationen:
Barbara Gysel, Präsidentin: 079 579 55 55 / praesidium@sp-zug.ch