Pauschalbesteuerung ade: Die SP Kanton Zug sammelt für die Volksinitiative

3. Mai 2009

Pauschalbesteuerung für Superreiche ade! Ein Artikel der „NZZ am Sonntag“ vom 3. Mai 2009 mit dem Titel „Zugervolk soll Pauschalbesteuerung bodigen“ stellt ein aktuelles Initiativprojekt der SP Kanton Zug vor. Abhängig von den Ergebnissen im Zuger Parlament wird – gemäss dem Grundsatzbeschluss der Geschäftsleitung der SP Kanton Zug – frühestens nach den Sommerferien die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung lanciert.

Da die „NZZ am Sonntag“ nach der Abstimmung im Kanton Zürich vom 8. Februar weiss, wo in Sachen Steuergerechtigkeit momentan der Schuh drückt, hat sie Recherchen zu den Zukunftsaussichten der ungerechten Pauschalbesteuerung angestellt. In der Tat hat die Geschäftsleitung der Zuger SP einen Grundsatzentscheid gefällt, gegen die ungerechte Pauschalbesteuerung von vermögenden Personen ohne regelmässigen Erwerb in der Schweiz eine kantonale Volksinitiative zu lancieren, frühestens nach den Sommerferien. Denn momentan liegt der Ball noch beim Regierungsrat, von dem die SP-Fraktion am 9. Februar 2009 in einem Postulat die Streichung der Pauschal- bzw. Aufwandbesteuerung aus dem Steuergesetz gefordert hat.

Ende 2008 lebten 92 Pauschalbesteuerte im Kanton Zug. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich zumeist um vermögende ausländische Personen. Pauschalbesteuerte leben in Unsolidarität mit ihrem Herkunftsland, dem sie Steuermittel entziehen, und sie schaden gleichzeitig ihrem aktuellen Wohnort, dem sie Steuermittel vorenthalten, weil sie nicht reguläre Steuern bezahlen. Die Pauschalbesteuerung untergräbt die allgemeine Steuermoral und sie diskriminiert die regulär Steuerpflichtigen.

Als Grundmass für die Pauschalbesteuerung oder „Besteuerung nach dem Aufwand“ gilt das Fünffache des Mietwerts oder Mietzinses. Die Pauschalsteuer ist damit ungerecht, weil sie gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstösst. Eine solche klar degressive Steuer sollte unbedingt abgeschafft werden.

Entsprechend hatte die Zuger SP bereits im Januar 2007 in einer Interpellation bemängelt, dass die Pauschalbesteuerung dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche und die Zuger Regierung gefragt, wie sie sich zur Pauschalbesteuerung stelle und ob sie zumindest der Festsetzung eines interkantonalen steuerlichen Mindestbetrags zustimmen würde. Die damalige Antwort der Zuger Regierung sprach Bände: Weder wollte sich die Regierung für ein Engagement zu einem Mindestbetrag verpflichten, noch betrachtete sie die Pauschalbesteuerung als Problem der Gerechtigkeit.

Der Entscheid des Zürcher Stimmvolks, die Besteuerung nach dem Aufwand abzuschaffen, zeigt jedoch, dass die Bevölkerung nicht mehr willens ist, solche ungerechten Steuerprivilegien für Reiche zu tolerieren. Die horizontale Gerechtigkeit zwischen Einkommen der gleichen Kategorie wird damit ausgehebelt. Oder wie die SP in der „NZZ am Sonntag“ zitiert wird: „Die SP Zug ist gegen jegliche Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern, aber auch gegen die Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern.“ Die heute praktizierte Pauschalbesteuerung verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Von zirka 4‘000 Pauschalbesteuerten in der Schweiz lebt mehr als ein Viertel in der Waadt. Wozu hat das dort geführt? Der Kanton Waadt kennt heute die höchste Vermögensungleichheit in der Schweiz (Gini-Koeffizent 0.905; zur Erklärung: Gini 1 = eine einzige Person besitzt alle Vermögen, Gini 0 = alle besitzen gleich viel). SP-Nationalrat Werner Marti hatte 2007 dafür gekämpft, die „Besteuerung nach dem Aufwand“ ebenfalls in die Berechnungen für den Neuen Finanzausgleich (NFA) aufzunehmen. Wäre sein Minderheitsantrag im Parlament durchgekommen, dann müsste heute die reiche Waadt mehr in den NFA bezahlen als ihre 1.6 Millionen Franken. Der Kanton Zug wendet heute 116 Millionen Franken für den NFA auf. Das ist auch gerecht so. Denn alle Kantone, die die interkantonale Steuergerechtigkeit durch Steuerwettbewerb und Tiefsteuerpolitik für Reiche strapazieren – ob via tiefe Tarife für Reiche wie in Zug oder via eine offensive Pauschalsteuerpolitik wie in der Waadt – sollten noch mehr in den NFA bezahlen. Damit halten sie die Schweiz zusammen und bezeugen freundeidgenössische Solidarität.

Anders als für den Kanton Waadt sind die Erträge aus der Pauschalbesteuerung für den Zuger Fiskus „Peanuts“. Deshalb könnten wir sogar darauf verzichten, sollten die Pauschalbesteuerten nach der Abschaffung ihres Steuerprivilegs abwandern. Ob es dazu kommt, ist jedoch fraglich. Schliesslich glänzt der Kanton Zug nach Jahrzehnten gnadenlosen Steuerwettbewerbs durch rekordtiefe Steuertarife für Reiche, die die freundeidgenössische Solidarität auf eine harte Prüfung stellen. Eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ist in Bern bereits hängig, in Luzern und Zürich werden solche Begehren ebenfalls lanciert, und in mehreren Kantonen gibt es parlamentarische Vorstösse oder werden Volksinitiativen geprüft. Die Zeit der ungerechten Pauschalbesteuerung läuft ab. Sollte die Zuger Regierung aus eigener Einsicht eine entsprechende Änderung des Zuger Steuergesetzes vorschlagen, dann wird das Ziel auf dem schnellsten und günstigsten Weg erreicht. Doch auch wenn die Regierung sich diesem vernünftigen Anliegen nicht verschliesst, könnte die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat blocken. Dann hilft nur noch die Meinung des Volkes, um die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen.

Roger Nordmann, SP-Nationalrat aus dem Kanton Waadt, bringt es auf den Punkt: “Wie die Bevölkerung nicht mehr damit einverstanden ist, die Auswüchse des Finanzsystems und die Misswirtschaft der Banken zu tolerieren, will sie nicht mehr eine privilegierte Klasse, welche die Steuern ohne Bezug zu ihrem Vermögen und ihrem reellen Einkommen bezahlt.”

 

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