Luzerner Zeitung online, Kolumne ‘Zuger Ansichten’, 9. Juli 2022
Die Zuger Gesundheitsdirektion (GD) hat ihren Entwurf der überarbeiteten Spitalliste kommuniziert. Darin schlägt sie vor, der AndreasKlinik den Auftrag zur Grund- und Notfallversorgung zu entziehen.
Die Spitalliste – ein Steuerungsinstrument des Kantons um Grundversorgung, Qualität und Preisentwicklung zu lenken. Vor dem Hintergrund medizinischer Fortschritte, verbesserter Mobilität und steigender Gesundheitskosten sowie höheren Prämien, mag der Entwurf der überarbeiteten Spitalliste auf dem ersten Blick plausibel klingen. Auch das Argument der geographischen Nähe der zwei Spitalstandorte im Kanton Zug verleitet zu einem intuitiven «warum nicht». Bei genauer Betrachtung und nach vertiefter inhaltlicher Auseinandersetzung jedoch, lassen sich unschwer Ungereimtheiten erkennen. Unverzüglich kommt die offensichtliche Benachteiligung der AndreasKlinik und dem gesamten Ennetsee Gebiets zum Vorschein. Angesichts dieser Tatsachen ist es überaus verständlich, weshalb sich nach Bekanntgabe der regierungsrätlichen Absichten massiver politischer Widerstand formiert hat.
Der zur Diskussion stehende Wegfall der Grundversorgung wäre schweizweit einmalig und ist aus mehreren Gründen unverständlich. Für die Region Ennetsee und schliesslich auch die Grundversorgung im gesamten Kanton Zug hätte ein solches Vorgehen einschneidende Folgen. Derzeit stehen der Zuger Bevölkerung zwei Notfallstationen zur Verfügung – es besteht damit eine Wahlfreiheit, in welcher man sich betreuen lassen möchte. Die Notfallstation der AndreasKlinik versorgt über 5000 Personen im Jahr. Würde nun der Notfall- und Grundversorgungsauftrag gestrichen, müsste künftig bei jeder Person, die notfallmässig die AndreasKlinik aufsucht, zuerst abgeklärt werden, ob sie aufgrund eines fehlenden Leistungsauftrags ins Zuger Kantonsspital oder in ein ausserkantonales (Privat-)Spital verlegt werden muss.
Dies wäre folglich mit gravierendem Leistungsverlust, potenziellem Wegfall von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie Arztpraxen verbunden. Nicht nur hätte dies (volks-)wirtschaftliche Konsequenzen, sondern ist laut Direktor Jonas Zollinger für die von der Zuger Bevölkerung geschätzte AndreasKlinik als Grundversorger existenzbedrohend. Es gefährdet die gut funktionierende, qualitativ hochstehende und im schweizweiten Vergleich kosteneffiziente Zuger Gesundheitsversorgung. Gemäss einem Gutachten der Universität Basel hat der Kanton Zug die niedrigsten kantonalen Zuschüsse pro Akutfall und Einwohner:in. Ein wichtiger Hinweis, dass die beiden Zuger Akutspitäler ihre Leistungen nicht nur wirksam und zweckmässig, sondern auch wirtschaftlich erbringen. Ein Entzug des Grundversorgungsauftrages, würde das Kantonsspital quasi zum Monopolisten in der Grund- und Notfallversorgung machen. Ob das die Gesundheitskosten im Kanton Zug weiter senkt, ist äusserst fraglich. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass dadurch ein angesehener und etablierter Konkurrent ausgeschaltet werden soll.
Ein Abbau bei der AndreasKlinik müsste mit einem Ausbau im Kantonsspital abgefangen werden. Die Frage, ob das Personal und die bestehende Infrastruktur im Kantonsspital die zusätzlichen Notfälle und Geburten stemmen könnten, ist naheliegend. Gerade die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass es für beide Spitäler möglich ist, schnell und effizient zusammenzuarbeiten, was wiederum gesamten Bevölkerung des Kantons Zug zugutekommt. Die AndreasKlinik hat sich bei der Bewältigung der Pandemie als zuverlässiger Partner in der Zuger Spitallandschaft erwiesen.
Drin Alaj
Kantonsrat Zug