Aufgrund einer Totalrevision des Schweizer Bürgerrechts werden Einbürgerungsbedingungen in Zukunft noch härter.
In Zug leben knapp 124’000 Personen aus vielen Staaten gut zusammen, und als primärer Grund für unser Wachstum gilt die internationale Zuwanderung. Insgesamt machen AusländerInnen bei uns 27.5% aus. Ist der Anteil vielleicht auch deshalb so auffällig hoch, weil’s so schwierig ist, SchweizerIn zu werden? 2016 wurde im Kanton Zug 383 Personen das Kantonsbürgerrecht erteilt, das sind 0.3% der Wohnbevölkerung. Einbürgerungen gibt’s gerade mal im Promillebereich.
In Zukunft werden die Bedingungen noch härter. Das Schweizer Bürgerrecht wurde einer Totalrevision unterzogen. Die wohl einschneidenste (von mehreren!) Verschärfung betrifft den Anwesenheitsstatus. Ab 1. Januar 2018 ist die Niederlassungsbewilligung C zwingende Voraussetzung. Ein B- oder F-Ausweis reichen dann nicht mehr, auch wenn die Wohnsitzfrist erfüllt wurde.
Ändert eine zentrale Bedingung in geltendem Recht, mangelt es oft nicht an Elan und Ressourcen zur Bekanntmachung. Daher wundere ich mich in diesem Fall über die Zuger (Nicht-)Informationspolitik. Es ginge auch anders, wie zahlreiche Gemeinden und Kantone zeigen. In Zürich erhielten 40’000 Betroffene ein persönliches, von der Stadtpräsidentin unterzeichnetes Schreiben. In Genf wurde bereits vor eineinhalb Jahren orientiert. Der dafür verantwortliche und aktuell im Scheinwerferlicht stehende Staatsrat Maudet (FDP) wird in einer nationalen Tageszeitung pointiert zitiert: Er verstehe nicht, warum man gegen Einbürgerungen sein könne. «Wer sich einbürgern lassen will, muss sich bemühen, eine Sprache lernen und sich integrieren.» Es sei politisch eine «grundlegende Dummheit», gegen Einbürgerungen zu sein.
Allermindestens haben es aber alle Betroffenen verdient, über die bevorstehenden Änderungen im Bilde zu sein. Lassen Sie sich als AusländerIn bei Ihrer Gemeinde beraten, insbesondere, wenn Sie ein «B» oder ein «F» haben. Auch als SchweizerIn: Regen Sie im Bekanntenkreis doch das Prüfen der Einbürgerung an oder bieten Sie sich als Referenzperson an. Denn: Wer vor dem 1. Januar 2018 ein Einbürgerungsgesuch einreicht, wird nach altem Gesetz eingebürgert. Viel Zeit bleibt nicht!