Interpellation von Ronahi Yener und Alois Gössi zu neuen Bestimmungen im Strassenverkehr im Bereich von Velos. 19. Mai 2021
Der Bundesrat hat im Mai 2020 mehrere neue Bestimmungen erlassen, die anfangs 2021 in Kraft traten. Die aus Sicht des Veloverkehrs wichtigsten sind:
Rechtsabbiegen bei Rot bei Zusatztafel erlaubt
Aufgrund der guten Erfahrungen eines dreijährigen Versuches in Basel hat der Bundesrat im Mai 2020 beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Hierzu wurde eine neue Verkehrstafel in die Signalisationsverordnung eingeführt, die es Velofahrenden erlaubt, bei Rotlicht nach rechts abzubiegen. Das Rotlicht erhält in diesem Fall die Bedeutung von “Kein Vortritt”. Die Regel gilt nur dort, wo die Tafel angebracht ist.
Zusatztafel “Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt”
Lichtsignale hinter der Kreuzung
Veloampeln dürfen künftig auch nur hinter der Verzweigung aufgestellt werden. Dies ist beispielsweise für das indirekte Linksabbiegen nützlich, wo sich Velos vor der Ampel der Querstrasse aufstellen.
“Aufstellbereich” bei Lichtsignalen
Bis Ende 2020 gab es bei Lichtsignalen noch den “ausgeweiteten Radstreifen”, auch “Velosack” genannt. Ab dem 1.1.2021 heisst die Einrichtung “Aufstellbereich”. Damit können gelbe Haltebalken vor dem weissen Haltebalken auch ohne Radstreifen markiert werden. Velos halten am gelben Balken, alle anderen Fahrzeuge am dahinterliegenden weissen Balken.
Aufstellbereich für Velofahrende auch ohne zuführenden Radstreifen
Die Interpellanten stellen dem Regierungsrat folgende Fragen:
- Wie viele Lichtsignalanlagen bei Kantonsstrassen haben wir im Kanton Zug?
- Wie ist die Kompetenz geregelt bei «Umsignalisationen» bei Lichtsignalanlagen von Kantonsstrassen in Gemeindestrassen: Sache des Kantons oder Sache der Gemeinde oder gemeinsames Sache?
- Hat der Regierungsrat seit der Inkraftsetzung am 1. Januar 2021 schon «Umsignalisationen» gemäss den Neuerungen veranlasst? Und falls Ja, was sind der Erfahrungen?
- Hat der Regierungsrat schon eine Strategie, wie er «Umsignalisationen» mit den Neuerungen für den Veloverkehr bei Lichtsignalanlagen nutzen will?
- Falls Ja, wie lautet diese und wie ist der Terminplan dazu?
- Falls Nein, ist er bereit eine solche zu erstellen und in welchem Zeitraum?
- Falls er allenfalls keine Strategie hat und auch keine solche erstellen will, wie will der Regierungsrat mit dieser «Umsignalisationsmöglichkeiten» bei uns im Kanton Zug umgehen?