Die SP-Fraktion hat am 23. März 2018 folgende Interpellation eingereicht:
Seit der Änderung des KVG (Krankenversicherungsgesetzes) im Jahr 2012 wurde den Kantonen erlaubt, Personen mit unbezahlten KK-Kosten (Prämienausstände, Kostenbeteiligungen, Spesen und Zinsen) auf die «Schwarze Liste» zu setzen.
Dazu braucht es eine rechtskräftige Verfügung der Gemeinde. Vorgängig wird der betroffenen Person das rechtliche Gehör gewährt und mit ihr nach Alternativen gesucht. Diese Personen (ausser Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren) erhalten dann nur noch eine Notfallbehandlung.
Der Kanton Zug führte das System «Schwarze Liste» ein. Die Gemeinden schlossen sich zusammen und führen die Durchführungsstelle. Sie ist die Ansprechstelle für die Krankenkassen, die Leistungserbringenden (Ärzte, Spitäler etc.) und die Gemeinden. 2 Kantone (Schaffhausen und Solothurn) haben die «Schwarze Liste» bereits wieder abgeschafft. Zurzeit sind nur noch 4 Kantone, welche an der «Schwarzen Liste» festhalten. Nach 7-jähriger Erfahrung ist es an der Zeit eine Bilanz zu ziehen.
- Wie hat sich das ganze System entwickelt?
- Wie viele Personen befinden sich auf der Liste (pro Jahr aufgelistet)?
- Wie viele Personen werden jährlich von der Liste gestrichen (aus welchem Grund)?
- Wie hoch ist der Aufwand für die Gemeinden (Arbeitsaufwand, Kosten für die Durchfüh-rungsstelle und ausstehende Kosten der Krankenkasse)?
- Welche Beträge haben die Gemeinden von den Krankenkassen zurückerhalten (50% wird zurückbezahlt, wenn die Schuldnerin / der Schuldner 100% der Forderung zusätzlich begleicht)?
- Wie schätzt der Regierungsrat den Erfolg / den Misserfolg des Systems «Schwarze Lis-te» ein?
- Was ist die Meinung der Gemeinden?
- Werden die richtigen Signale mit diesem System gegenüber den Schuldnerinnen und Schuldnern ausgesendet?
- Wie schätzt der Regierungsrat / die Gemeinden das Verhältnis Nutzen – Kosten (inkl. administrativem Aufwand) ein?
- Gibt es alternative Modelle / Lösungen, welche für den Kanton Zug geeignet wären?
- Wir danken dem Regierungsrat für die schriftliche Beantwortung.