Mehr oder weniger erfolgslos
waren unsere Bemühungen bei der 2. Lesung für eine sinnvolle Revision des Denkmalschutzgesetzes. Diverse gemeinsame Anträge der SP- und ALG Fraktionen zum Überdenken von in der 1. Lesung beschlossenen Änderungen waren erfolgslos. Der „neue“ Kantonsrat hat in diesen Punkten die Positionen des „alten“ Kantonsrates übernommen: oder anders ausgedrückt, die bürgerlichen Kantonsräte waren für eine aus meiner Sicht völlig nicht nötige „massive Verschärfung“ des Denkmalschutzgesetzes, die Linken setzen sich für eine sehr massvolle Revision des Denkmalschutzgesetzes ein. Folgendes änderte, was wir nicht für gut befinden: Die Denkmalschutzkommission wird abgeschafft. Ein Gebäude kann nur unter Denkmalschutzgesetz werden, wenn es älter als 70 Jahre ist oder wenn es jünger als 70 Jahre ist, muss es zuerst als Denkmal von nationaler oder regionaler Bedeutung eingestuft werden. Auch muss neu die Anforderung „äusserst hoch“ statt wie bisher „sehr hoch“ erfüllt werden für eine Unterschutzstellung. Und schlussendlich müssen zwei von den drei Kriterien, wissenschaftlich, kulturell oder heimatkundlicher Wert ebenfalls erfüllt sein für eine Unterschutzstellung, also neu eine Kumulation von diesen Werten und demzufolge eine massive Verschärfung.
Aufschlussreich war auch der Einsatz des neuen Direktors des Innern A. Hostettler für diese Revision: für die aus unserer Sicht relevanten Punkte setzte er sich überhaupt nicht ein resp. er schwieg dazu. Demgegenüber setzte sich seine Vorgängerin M. Weichelt noch für eine massvolle Revision des Denkmalschutzgesetzes ein. Leider scheiterte der Antrag auf das Behördenreferendum, so werden jetzt halt Unterschriften für ein Referendum gesammelt.
Nachfolgend noch ein Zitat aus einem Artikel der Neuen Zuger Zeitung, der im Nachgang zu dieser Abstimmung geschrieben wurde: „Der Beschluss, dass ein Objekt erst schützenswert ist, wenn es ein gewisses Alter erreicht hat, ist schlicht nicht nachvollziehbar. Ob ein Gebäude für die Kultur, Geschichte oder Wissenschaft wertvoll ist, hat nichts mit dem Alter zu tun: ein Denkmal steht für eine Epoche – auch die jetzige – für deren Gesellschaft und Kultur. In einer Zeit, die sich ständig verändert, ist es umso wichtiger, Kontinuität zu wahren. Geschichte beginnt heute“.
Nachdem
der Kantonsrat im letzten Herbst den Standort „An der Aa“ als neuer Hauptstützpunkt für den Busverkehr für den Busverkehr der ZVB festgesetzt haben, haben wir jetzt an der heutigen Sitzung die dazu nötigen Kredite gesprochen für den Bau des Hauptstützpunktes. Mittels diversen finanziellen Transaktionen (Landabtausch mit der Stadt Zug und Ausgleich der unterschiedlichen Werte, Gewährung eines Darlehens vom Kanton Zug an die ZVB, vertragliche Verpflichtung der ZVB, dieses Darlehens innerhalb von 67 Jahren zurückzuzahlen etc.) sind nun die Voraussetzungen geschaffen worden, dass die ZVB ihren neuen Hauptstützpunkt, den sie dringend benötigt als Ersatz ihrer Gebäude, die nicht mehr ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen, bauen können.
Zum ganzen Projekt gehört auch, dass die ZVB in einem zweiten Schritt für den Rettungsdienst (RDZ) und die Verwaltung ebenfalls genügend Räumlichkeiten erstellt. Der Kanton wird dann Mieterin werden, aber nur eine „Kostenmiete“ entrichten. Mein Eindruck vom ganzen Geschäft, und darum stimmte ich auch zu, die ZVB erhält die nötigen Mittel für den Neubau des dringend benötigten Hauptstützpunktes durch den Kanton Zug, aber es ist kein Geschenk, sondern die vor allem finanziellen Rahmenbedingungen sind dazu relativ strikt ausgestaltet.
Das Spezielle
Die Abstimmungsanlage, die bis jetzt sehr zuverlässig arbeitete, zeigte am heutigen Morgen „einige Macken“: Sie zeigte bei einzelnen Kantonsräten eine Stimmabgabe an, die nicht der Realität entsprach. Nach dem Zuzug eines Technikers konnten wir am späteren Vormittag wieder mit Hilfe der Abstimmungsanlage abstimmen. Es zeigte sich jedoch auch, dass das manuelle Auszählen der abgegebenen Stimmen durch die Stimmenzähler auch wieder gewöhnungsbedürftig ist. So wollten die Stimmenzähler bei klaren Resultaten bei Schlussabstimmungen das Gegenmehr nicht aufnehmen, was nicht haltbar ist. Die neue Kantonsratspräsidentin meisterte diese Probleme mit der temporär defekten Abstimmungsanlage souverän, sie führt den Kantonsrat auch „straffer“ als ihre Vorgänger.
Meine Partnerin und unsere Tochter besuchten, unsere Sitzungen sind ja öffentlich zugänglich, für 90 Minuten Stunde eine Kantonsratssitzung. Ihr subjektives Fazit unter anderem nach diesen 90 Minuten: ein farblich sehr monotoner Kantonsrat (ich sei die Ausnahme gewesen mit einem violettem Hemd!), mit der sehr engen Bestuhlung seien die Kantonsräte quasi wie in einer Batteriehaltung gehalten, der Frage, wie bei einem auftretenden Notfall (der hoffentlich nie eintritt) die Kantonsrätin im Rollstuhl via Notfalltreppe evakuiert werden kann, sowie komplexe Beratungen zu einem Geschäft, dem nicht einfach zu folgen war (es ging um die Revision des Denkmalschutzgesetzes).
Erfolgreich haben sich unsere neuen Fraktionsmitglieder in den neuen Kantonsrat eingefügt. Sowohl Anna Spescha wie auch Isabelle Liniger hielten bereits an ihrer ersten Kantonsratssitzung ein Votum und beide reichten bereits auch eine Interpellation zum Thema Klimaschutz ein. Drin Alaj hätte ebenfalls sein erstes Votum halten sollen, aber sein Traktandum wurde an der heutigen Sitzung aus Zeitgründen nicht behandelt.
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Petition „Bezahlbarer Wohnraum für alle – für ein Vorkaufsrechts zu Gunsten der öffentlichen Hand“: Ja für eine Erheblicherklärung (mit 20:55 Stimmen abgelehnt)
- Schlussabstimmungen
- Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege, Änderung von § 46 GOG: Ja (mit 78:0 Stimmen zugestimmt)
- Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege, des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen und des Planungs- und Baugesetzes: Ja (mit 75:0 Stimmen angenommen)
- Teilrevision des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungsachen: Änderung von § 28 VRG: Ja (mit 74:0 Stimmen angenommen
- Änderung des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz: 2. Lesung
- § 2 2 von 3 Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein: Nein (mit 40:35 Stimmen angenommen)
- § 2 äusserst hohen oder hohen Wert: für hohen Wert (mit 50:24 Stimmen für äusserst hohen Wert)
- Antrag P. Letter oder A. Hausheer: welcher Antrag zuerst behandelt werden soll: für Antrag A. Hausheer (mit 26:39 Stimmen für Antrag Letter)
- § 25 mit oder ohne langfristige Nutzung: ohne langfristige Nutzen (mit 55:22 für langfristige Nutzung)
- § 25 Abs. 1: Antrag A. Moos gegen beschlossene Änderung 1. Lesung: für Antrag 1. Lesung (mit 43:30 für Antrag A. Moos)
- § 25 Abs. 1: Antrag A. Moos gegen Antrag SP/ALG/Regierungsrat: für Antrag SP/ALG/Regierungsrat (mit 43:31 für Antrag A. Moos)
- § 25 Abs. 5: der Regierungsrat entscheidet grundsätzlich oder innerhalb von 3 Monaten: für Grundsätzlich (mit 51:23 für grundsätzlich)
- § 30 Abs. 1: Antrag N. Zweifel gegen Antrag Kommission: für Antrag Zweifel (mit 49:24 Stimmen für Antrag Kommission)
- § 30 Abs. 1 Antrag Nussbaumer/Kryenbühl gegen Antrag Kommission: für Antrag Kommission (mit 52:21 Stimmen für Antrag Kommission)
- § 30 Abs. 2 Antrag Nussbaumer/Kryenbühl gegen Beschluss 1. Lesung: für Antrag 1. Lesung (8mit 46:29 Stimmen für Antrag Kommission)
- § 30 Abs. 2 Antrag Nussbaumer/Kryenbühl gegen Beschluss 1. Lesung: für Antrag 1. Lesung (mit 57:17 Stimmen für 1. Lesung)
- § 34 Abs. 1: Kosten werden mit 75:25 % Kanton/Gemeinde oder gleichmässig verteilt: für gleichmässig (mit 49:23 Stimmen trägt der Kosten 75 %)
- § 34 Abs. 1 Streichung von Ausnahmsweise: Ja (Streichung mit 52:20 Stimmen abgelehnt)
- § 44 Übergangsbestimmungen: für Antrag Regierungsrat (mit 70:1 Stimmen für Antrag Regierungsrat)
- Inkrafttreten: für Antrag Regierungsrat oder Antrag Kommission: für Antrag Kommission (mit 38:34 Stimmen für Antrag Regierungsrat)
- Schlussabstimmung: Nein (mit 51:21 in der Schlussabstimmung angenommen)
- Behördenreferendum: mit 23 (inkl. der meinigen) zu 49 wurde das nötige Quorum nicht erreicht
- die restlichen Abstimmungsresultate habe ich leider nicht mehr notiert, aber ich war für
- einen Zwang bei den Gemeinden betreffend Stiftungsaufsicht, zwingend mitzumachen
- Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG
- Gegen die Erheblicherklärung der Motion T. Gander betreffend Bussengelder in den Strassenbau