Planungs- und Baugesetz, Kulturlastenausgleich und Jugend- und Schulpolitik. Kantonsratssitzung vom 8. Nov. 2018

12. November 2018

Die zusätzlich angesetzte Kantonsratssitzung wurde als Ganztagessitzung angekündigt, dauerte dann aber nur bis um 12.30 Uhr. Von den 13 Traktanden (in welchen inhaltliche Themen zu besprechen waren) konnten 11 erledigt werden. Anschliessend wurde das geplante gemeinsame Mittagessen eingenommen.

Die 2. Lesung der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht sorgte für eine Überraschung. Wie bereits in der 1. Lesung und in der ersten Fassung, welche in der Schlussabstimmung abgelehnt wurde, wird in dieser Version zu viel den Investoren geschenkt und die öffentliche Hand muss die Kosten tragen. Dies geht aus unserer Sicht nicht. Die Frage Verzinsung und eines allfälligen Eintrages ins Grundbuchamtes, welche die Regierung auf die 2. Lesung abklären musste, war für uns so in Ordnung. Die Schlussabstimmung wurde mit 39:23 gutgeheissen. Das ganze Paket ist für uns so nicht akzeptabel. Der Kanton Zug würde mit diesem Gesetz nur das Minimum vorgeben, was der Bund vorschreibt. Bei Gebietsverdichtungen müsste gar nichts abgegeben werden, der ganze Gewinn würde bei den Investoren bleiben. Unsere genaue Position kannst du unter sp-zug.ch/stellungnahmen/teilrevision-des-planungs-und-baugesetzes-pbg-kommt-an-die-urne nachlesen.
Aus diesen Gründen habe ich mich für das Behördenreferendum eingesetzt. Nun haben wir die Möglichkeit, der Bevölkerung aufzuzeigen, was wir unter einer gerechteren Verteilung der Bodengewinne verstehen.

Die Kultur ist ein prägendes Element unseres Gefühls «Heimat». Die Vielfältigkeit der Kultur ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, welcher nicht unterschätzt werden darf. In den ganzen Sparanstrengungen (teilweise auch -Hysterie) wurden Vorschläge unterbreitet, welche auch als Eigentor bezeichnet werden könnten. Für mich ist der Vorschlag, das Kulturlastenkonkordat zu kündigen ein Eigentor. Sicher ist zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, wenn der Kanton Zug der «Hoch»kultur in Zürich und Luzern hohe Beiträge zur Verfügung stellt. So finanziert der Kanton Zug für jede Person, welche ins Opernhaus geht, pro Jahr den Betrag von CHF 284. Die Zuger Bevölkerung hat sich im Jahr 2008 klar für diesen Kulturlastenausgleich entschieden. Ausserdem ist gesichert, dass die lokale Kultur deshalb nicht zu kurz kommen darf. Deshalb darf der Lotteriefonds nie unter 10 Mio. Franken sinken. Pro Jahr bezahlt der Kanton Zug 25,5 Mio. Fr. an die Kulturhäuser (Opernhaus, Schauspielhaus, Tonhalle) in Zürich und (KKL, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester) in Luzern.

Ein Jugendparlament, welches auch diesen Namen verdienen könnte, will die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates nicht. Geld für einzelne Fördermassnahmen welche die politische Bildung von Jugendlichen unterstützt, stehe zur Verfügung. Ein Antragsrecht oder sogar fällen von Entscheidungen sollten aber nicht möglich sein. Ein halbherziger Entscheid des Rates, welcher ich bedaure. Hier ist ein mutiger (in einigen Kantonen besteht ein Jugendparlament) Schritt verpasst worden. So wurde der Rest der Motion abgeschrieben. Im Kanton Zug ist es noch oft so, dass Geld (hat ja genügend) zur Verfügung gestellt wird, eine echte Veränderung wird nicht angepackt.

Anders sieht es bei den Unterrichtsfächern Sport, Musik, Bildnerisches und Angewandtes Gestalten an den Kantonalen Mittel- und Berufsschulen. Hier werden Qualitätseinbussen, ja gezielt ein Qualitätsabbau in Kauf genommen. Der Kanton musste gemäss einem Gerichtsurteil den Sportlehrpersonen eine höhere Entschädigung bezahlen. Die Regierung reduzierte darauf die Vor- und Nachbearbeitungszeiten für die oben aufgeführten Fächer, was auch als «kalte Lohnkürzung» bezeichnet werden kann, auch wenn das Gericht dies zu als zulässig taxierte. Der Bildungsdirektor musste zugestehen, dass diese Massnahmen einer Qualitätskürzung gleich kommt. Er versicherte aber, dass keine weiteren Fächer davon betroffen seien. Mal schauen, wie lange ein solches «Versprechen» hält.

So habe ich abgestimmt:

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht – Neustart: 2. Lesung:

  • Schlussabstimmung: Ja; 39:23 angenommen
  • Behördenreferendum (braucht 1/3 aller Kantonsratsmitglieder, also 27 Stimmen): Ja; 27:36 angenommen. Es wird eine Volksabstimmung geben.

Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz GOG), Änderung von § 46 GOG
Es geht darum, wer ein Pflichtverteidiger bestimmen kann. Bis anhin war dies der Staatsanwalt, welcher ja auch die Anklage macht. Also hätte er die Möglichkeit, sich eine genehme Gegenpartei auszusuchen. Neu soll der Leitende Oberstaatsanwalt diesen Entscheid fällen. An Wochenenden muss der Entscheid (des Staatsanwaltes) rückwirkend vom Leitenden Oberstaatsanwalt genehmigt.

  • Da kein Antrag gestellt wurde, ist die 1. Lesung erledigt.

Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR): Ablegen des Eides und des Gelöbnisses.
Das Gelöbnis resp. der Eid soll stehend und beim Eid mit erhobener Schwurfinder abgelegt werden. Nun wurde ergänzt, dass Eid und Gelöbnis in besonderen Fällen auch in anderer Form abgelegt werden kann. Dazu gab es im Rat keine Diskussion. Als Kantonsratsbeschluss braucht es da nur 1. Lesung und somit wurde die Schlussabstimmung gemacht.

  • Schlussabstimmung: Ja: 59:0 angenommen.

Motion betreffend einheitlichen Einbürgerungskriterien im Kanton Zug.

  • Kein Antrag, also auch keine Abstimmung. Die Motion ist erledigt.

Motion betreffend Schaffung eines kantonalen Jugendparlaments

  • Antrag nicht abschreiben: Ja: 10:51, abgelehnt.

Motion betreffend Kündigung des Kulturlastenausgleichs als Beitrag zur Entlastung des Staatshaushaltes des Kantons Zug

  • Antrag Motion erheblich erklären: Nein; 19:46 abgelehnt

Motion betreffend Förderprogramm zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudetechnik

  • Antrag nur Teilerheblich erklären
  • Antrag Erheblich erklären
  • Antrag nicht erheblich erklären

Aus technischen Gründen kann ich die Zahlen zur Abstimmung nicht mehr ausführen. Die Motion wurde gegen meine Stimme teilerheblich erklärt, ich wollte eine vollständige Erheblich Erklärung.

Interpellation betreffend Cannabis Legalisierung

Interpellation betreffend Fuss- und Radweg zwischen Walchwil und Arth

Interpellation betreffend angeordneten Qualitätsabbau in den Fächern Sport, Musik, Bildnerisches- und Angewandtes Gestalten an den Kantonalen Mittel- und Berufsschulen

Interpellation betreffend BYOD-Strategie durchdenken (BYOD = bring your own device)