Zuger Notizen von Kantonsrat Alois Gössi. Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 31. Oktober 2024
Sind
wir formal auf dem richtigen Weg bei der Behandlung unserer «Mehrwert-Initiative»? Dies beschäftigte uns rund die erste Stunde bei der heutigen KR-Sitzung. Der Grund dazu ist eine «echte Gesetzeslücke», da dies bei uns im Kanton Zug nicht vorhanden ist und die bisherige Praxis «weltfremd» war. Konkret geht es um die Frage, wann ein Rückzug bei einer Initiative verkündet werden muss. Die Initianten der Mehrwert-Initiative aus der SP erklärten sich zu einem Rückzug bereit, wenn der direkte Gegenvorschlag gegenüber dem Resultat aus der ersten Lesung nicht abgeschwächt würde, dieser Gegenvorschlag eine Mehrheit findet sowie kein Behördenreferendum zustande kommt.
Klare Bedingungen, aber wann müssen wir dies anbringen? Die bisherige Praxis war, dass dies nach der Abstimmung zur Mehrwert-Initiative erfolgen soll, jedoch vor den Abstimmungen zum Gegenvorschlag oder mit anderen Worten, die Katze im Sack kaufen!
Es gab dazu dann beim Traktandum Traktandenliste einige Anträge, aber nach zwei «juristischen Seminaren» durch den Landschreiber wurde schlussendlich sein pragmatischer Lösungsvorschlag zuerst Geländekammer 2 mit dem Gegenvorschlag und anschliessend die Geländekammer 1 (Behandlung der Mehrwert-Initiative) umgesetzt.
Zu zwei Drittel
erfolgreich waren wir SP-Initianten mit unserer Mehrwert-Initiative unterwegs. Unsere Anträge zur 2. Lesung waren wie erwartet nicht mehrheitsfähig. Auf der anderen Seite war ein Antrag, wo ein optionaler «Mehrwert» auf Ebene Gemeinde nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, noch deutlicher als in der ersten Lesung abgelehnt. Da nützte alles Lobbyieren/Beeinflussen durch die Gemeindepräsidentenkonferenz und wie man hörte auch durch den Baudirektor und den Finanzdirektor nicht sehr viel. Aber schlussendlich wurde ein Gegenvorschlag durch den Kantonsrat verabschiedet, der gegenüber der ersten Lesung nicht verwässert wurde. Wir hätten jetzt theoretisch unsere Mehrwert-Initiative zurückziehen können, aber im letzten Augenblick wurde von SVP-Seite erfolgreich ein Behördenreferendum beantragt.
Es gibt deshalb im Mai 2025 eine Abstimmung zur Mehrwert-Initiative sowie zum Gegenvorschlag sowie als dritte Frage, welche der beiden Möglichkeiten bevorzugen Sie? Und für uns Initianten noch eine Chance, dass unsere Initiative obsiegen würde. Und der Regierungsrat erhält die Chance «contre-coeur» die Vorzüge des Gegenvorschlages, insbesondere der zwingenden und nicht optimalen Umsetzung auf Ebene Einwohnergemeinde zu «lobpreisen».
Das Spezielle
Vier «juristische Seminare» durfte uns der Landschreiber T. Moser nahe bringen bei «echten Gesetzeslücken» resp. Wissenslücken bei Kantonsräten!
Und noch etwas in eigener Sache für Baarer Stimmberechtigte: Sie haben die Chance, mich bei den kommenden Abstimmungen vom 24. November 2024 als Präsidenten der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Baar (RGPK) zu wählen. Nutzen Sie dies doch! Ich bedanke mich schon im Voraus dafür.