Über 700 Unterschriften wurden für einen Kreisel im Schmittli gesammelt. Mit dieser Petition im Rücken, diskutierte der Rat darüber, ob das Traktandum betreffend eines Objektkredits für das Projekt Sanierung und Ausbau der Kantonsstrasse Abschnitt Nidfuren-Schmittli abgesetzt werden soll. Durch die Absetzung könnte die Kommission für Tiefbau und Gewässer das Anliegen nochmals prüfen, ob im Schmittli ein Kreisel anstelle von Verzweigungen gebaut werden soll. Aus demokratischer Sicht ist es richtig, wenn ein Anliegen aus der Bevölkerung genau abgehandelt wird. Andererseits wurde aufgezeigt, dass die Kommission 6 verschiedene Varianten besprach, davon waren zwei Kreisellösungen. Auch wurde argumentiert, dass der Kantonsrat die Verfahrenshoheit behalten müsse und es ein schlechtes Zeichen für andere Vorlagen wäre, wenn diese aufgegeben würde. Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsrates hat der Rat die Möglichkeit, eine Vorlage, für welche es nur eine Lesung braucht, auch eine Zweit zu verlangen. So könnte in der Zwischenzeit die Kommission ebenfalls über das Anliegen der Petitionäre beraten. Ich entschied mich trotzdem in der ersten Abstimmung für abtraktandieren.
Petition zur Änderung der Verfassung betreffend die Einheit der Materie. Herr X.V. reichte in den letzten Jahren sechs Petitionen ein, in welchen er den Kantonsrat auffordert, die Kantonsverfassung zu ändern. Er sieht das demokratische Recht der Stimmenden verletzt, wenn in einer Abstimmungsfrage nur über Geschäfte abgestimmt werden darf, in welchem die Einheit der Materie sichergestellt ist. Dies bedeute, wenn zwei verschiedene Fragen, welche über keinen inneren sachlichen Zusammenhang verfügen, miteinander zu einer einzigen Abstimmungsfrage verbunden, kann der Wille nicht mehr frei gebildet und unverfälscht geäussert werden. Die Justizprüfungskommission, die Gerichte und der Regierungsrat, aber auch alle Instanzen auf Bundesebene sowie die Rechtslehre sind der Meinung, dass die “Einheit der Materie” einen wichtigen Punkt in unserem Demokratieverständnis darstellt. Nun hoffen wir, dass der Petitionär dies auch so sieht und sich anderen Themen widmet.
Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald wurde nötig, weil eine Motion vom Kantonsrat erheblich erklärt wurde, welche will, dass das einheimische Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger gefördert wird. Die Kommission entschied, dass einheimisches Holz als Energieträger keine zusätzliche Förderung bedürfe, da es ja sowieso zu wenig Holz auf dem Markt hätte. Informationen aus der Waldwirtschaft zeigen jedoch auf, dass im Kanton Zug die letzten Jahre sehr viel Holz nicht geschlagen wurde und es noch eine beträchtliche Menge Energieholz zu schlagen hätte. Aus diesem Grund beantragten wir die Version der Regierung ins Gesetz zu nehmen. Die bürgerlichen Parteien wollen gar keine Gesetzesänderung, denn dies würde den Markt verzerren und es würden ungerechtfertigte Subventionen ausbezahlt. Es ist schon erstaunlich, wie einseitig gewisse Argumente ausgelegt werden. Beim Kiesabbau wird das heimische Gewerbe geschont und bevorteilt, beim Holz soll der «freie» Markt alles richten. Auch erstaunt, dass die bürgerliche Mehrheit die oben genannte Einsicht erst mit der Gesetzesvorlage hat und diese nicht schon bei der Überweisung der Motion wusste. So hätte beträchtliche Arbeitszeit gespart werden können.
Bei der Überweisung von Vorstössen beantragte ich die Motion und das Postulat betreffend Kantonsreferendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Umsetzung zur Masseneinwanderung) nicht zu überweisen. Ich begründete dies mit dem Hinweis, dass der Kanton Zug diese Initiative mit 50,1% ablehnte und es ein Vertrauensbruch wäre, wenn nun das Parlament über den Kopf der Bevölkerung eine andere Meinung vertreten würde. Zusätzlich störten mich die ungerechtfertigt harten Worte des Motionärs resp. des Postulanten.
So stimmte ich ab:
Abtraktandierung des Traktandums 9 (Strassensanierung Nidfuren-Schmittli)
- Ja; 32:42 nicht ab traktandiert.
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung. Schlussabstimmung
- Ja; 54:18 zugestimmt.
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald.
- Eintreten: Ja; 41:34
Detailberatung:
- 20 bis Abs. 1
- Antrag auch Gemeinden sollen einheimisches Holz fördern: Ja; 21:49 abgelehnt.
- Antrag Regierung Holz fördern auch als Energieträger: Ja; 34:39 abgelehnt.
- Antrag ganzer Abschnitt streichen: Nein; 46:28 abgelehnt
- 20 bis Abs. 2
- Antrag letzter Satz «ökologische Kriterien zu gewichten» streichen: Nein; 48:25 abgelehnt
Nun gibt es einen kleineren «Tumult» da der Kantonsrats-Präsident die Abstimmungsfolge nicht mehr im Griff hat. Er erwähnte nicht, dass die Regierung sich dem Antrag der Kommission angeschlossen hat. Es wurde ein Rückkommensantrag gestellt und die Forderung eine erneute normale Abstimmung durchzuführen. Der KRP entscheidet sich die Abstimmung nochmals durchzuführen. Er stellte die 1. Variante der Regierung der Variante der Kommission gegenüber (einheimisches Holz fördern aber nicht als Energieträger).
- Ich stimmte für die 1. Variante; 27:45 wurde die Kommissionsvariante gewählt.
Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung und Ausbau der Kantonsstrasse 381, Abschnitt Nidfuren-Schmittli einschliesslich eines beidseitigen Radstreifens.
- Eintreten unbestritten (keine Abstimmung)
- Antrag auf beide Radstreifen zu verzichten (Einsparung 5. Mio. Franken): Nein; 52:14 abgelehnt.
- Antrag Radstreifen talwärts streichen: Nein; 51:21 abgelehnt
- Antrag Kredit um 5 Mio. kürzen: Nein; 52:18 abgelehnt
- Antrag Kredit um 2,5 Mio. kürzen: Nein; 51:19 abgelehnt
- Antrag Reserve zu kürzen: Nein; 45:24 abgelehnt
- Antrag Kreisel im Schmittli: Nein; 61:9 abgelehnt
- Antrag Wildwarnanlage einzubauen: Ja; 16: 56 abgelehnt.
- Antrag eine zweite Lesung für dieses Geschäft zu machen (wäre nicht nötig, da der Rahmenkredit für den Strassenbau bereits früher gesprochen wurde) wird mit 36:31 abgelehnt. Ich bin auch nicht für eine zweite Lesung, da alle Argumente für resp. gegen einen Kreisel aufgezeigt wurden.
Überweisung von parlamentarischen Vorstössen:
Motion betreffend Reduktion der Sozialhilfe für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommenen auf die Nothilfe.
- Antrag auf nicht Überweisung: 14:49 überwiesen.
Motion und Postulat betreffend Kantonsreferendum gegen die Änderung vom 16. Dezember 2016 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserung bei den Freizügigkeitsabkommen.
- Antrag von mir beide Vorstösse nicht zu überweisen: Motion: 50:6 und Postulat mit 45:10 nicht überwiesen.