Bericht zur Kantonsratssitzung vom 30. April 2020
Nach der Corona bedingten Zwangspause tagte der Kantonsrat am Donnerstag unter speziellen Bedingungen. So wurde die Halbtagessitzung ex muro (nicht im Kantonsratssaal) sondern in der Dreifachturnhalle der Kantonsschule in Zug durchgeführt. Jede Person verfügte dabei über ein eigenes Pult (auch die Kantonsratspräsidentin), welche den entsprechenden Abstand von mehr als 2 Metern einhielt. Bestens organisiert und strukturiert waren die Eingänge, Kaffeemaschinen, Verpflegung (keine Pause, dafür zwei dicke Sandwichs, zwei Getränke und etwas Süsses) und die Toilettenanlagen.
Die Staatskanzlei, die Kantonsschule Zug und allen Helfenden ganz herzlichen Dank für die super Arbeit, sodass wir möglichst sicher die politische Arbeit fortsetzen konnten.
Überweisung von Anträgen
Motion betreffend keine Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern
Antrag der SP diese Motion nicht zu überweisen: es braucht eine 2/3 Mehrheit als Quorum, sonst wird sie überwiesen: 20 (für Antrag):56 überwiesen
Motion betreffend Standesinitiative zur dringlichen und rückwirkenden Änderung des Epidemiengesetzes (EpG): Der Bund muss für die von ihm verfügten Massnahmen obligatorisch, prioritär und kausal haften
Die SP und die CVP stellen den Antrag auf nicht Überweisung. Sie argumentieren unter anderem, dass der Fraktionschef der SVP des Bundesparlaments die Ratsdebatte abbrechen und so die «Macht» ganz dem Bundesrat übertragen wollte. Nur einige Tage später reicht die SVP Kanton Zug ihre Motion für diese Standesinitiative ein. Dies ist wirklich sehr widersprüchlich.
Ich zeige auf, dass das damalige Bundesparlament mit vollem Bewusstsein, das Gesetz mit sehr grossem Mehr angenommen hat. Auch das Volk stimmte beim Referendum für dieses Gesetz zu und der Volkswille soll doch respektiert werden. Es entwickelt sich eine ausführliche Debatte, so outet sich ein Mitglied des Rates als «Sachverständiger Virologie» und er findet, dass in dieser Krise überreagiert worden sei. Ich denke, diese Beurteilung können wir getrost auf später verschieben.
Nicht überweisen: 56:20 nicht überwiesen.
Die Stawiko stellt den Antrag, dass alle Vorstösse welche das Thema Covid-19 betreffen, direkt an die Stawiko überwiesen wird, so dass eine nötige Strukturierung erfolgen kann und das ganze Thema von einer einzigen Kommission beraten wird.
Selbstverständlich würde die Überweisung an die erweiterte Stawiko gehen.
Alle Geschäfte würden am 27.6.2020 behandelt, so dass dies als Gesamtpaket abgearbeitet werden kann. Gleichzeitig wird auch die Rechnung 2019 (Verwendung des Überschusses) behandelt.
Antrag an erweiterte Stawiko 70:0
Postulat von Daniel Stadlin betreffend Massnahmenplan für den nachhaltigen Energiebetrieb der kantonalen Gebäude
Antrag auf nicht Überweisung: Argument, die Verwaltung dürfe nicht überlastet werden in dieser schwierigen Zeit, was der gleichen (politischen) Seite eine halbe Minute früher nicht wichtig war. Antrag wird abgelehnt.
Postulat betreffend Anlaufstelle für Zuger Unternehmen und Selbständigerwerbende
Postulat betreffend Stärkung der Liquidität der Unternehmen und Selbständigerwerbenden
Postulat betreffend unbürokratische Überbrückung für Kleingewerbler und Selbständige
Interpellation betreffend Cryptoleaks
Interpellation betreffend Uniter – ein Deutscher Verein mit Nähe zum Rechtsextremimus zieht nach Zug
Interpellation betreffend Wohnen im Alter
Interpellation betreffend Standortbestimmung Gleichstellung im Kanton Zug
Interpellation betreffend weitere Massnahme zur Stabilität der Zuger Wirtschaft
Interpellation betreffend eherechtliche Wasserrechte
Petition betreffend Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter
Petition betreffend «Für eine Gebets- und Gedenkzeit»
Oberaufsichtsbeschwerde von S. betreffend «Aufsicht und Kontrolle der Staatsanwaltschaft durch das Obergericht
Folgende Geschäfte werden an Kommissionen überwiesen:
Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung über die Beiträge an Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV)
Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (L4 Wald: L8 Gewässer; E11 Abbau Steine und Erden)
Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 1 zum Budget 2020 im Zusammenhang mit Covid-19 (Stützungsfonds: Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte)
Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 2 zum Budget 2020 im Zusammenhang mit Covid-19 (Kinderbetreuung)
Als neue Sportchefs werden Isabel Liniger und Hans Küng gewählt, da die bisherigen Laura Dittli und Zari Dzaferi zurückgetreten sind.
Änderung des Datenschutzgesetzes: 2. Lesung
RR erklärt, dass sie an der letzten KR-Sitzung auf dem linken Fuss erwischt wurde. Es geht darum, ob und wie die Register veröffentlicht werden sollen. Nun hat der RR einen Hauptantrag und einen Eventualiter gestellt. Als Hauptantrag will der RR nur die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden verpflichten, ihre Register zu publizieren. Dieser Antrag wurde in der 1. Lesung vom KR abgelehnt. Wenn von Register publizieren gesprochen wird, ist gemeint, dass nicht der Inhalt, sondern was in dem jeweiligen Register erfasst wird, aufgeführt wird.
Ich unterstütze den Entscheid der ersten Lesung, dass alle Register veröffentlicht werden. Falls der Antrag der Regierung angenommen wird, unterstütze ich den Eventualiter der Regierung. Da wird verlangt, dass wenn alle Register veröffentlicht werden müssen, dies durch die Datenschutzstelle vollzogen wird. Zurzeit bestehen über 1’400 Register, von der Justiz- und Strafverfolgung werden jedoch lediglich 26 Register geführt.
Erstes Mehr 1. Lesung (alle Register) 20
Zweites Mehr Antrag RR (nur Justiz- und Strafvollzug) 52
Damit hat der KR die Möglichkeit der Bevölkerung, sich über ihre Registrierung zu erfahren, verbaut. Es geht ja darum, dass ich überhaupt weiss, welche Register bestehen, bevor ich dort genau nachfragen kann, ob ich registriert bin. Da hat die Legislative einen neuen unnötigen dunklen Flecken geschaffen, denn die Register werden bereits heute geführt, einfach nicht veröffentlicht.
§ 57 Gemeindegesetz
Da wurde in der 1. Lesung eine Änderung gemacht, welche für die Gemeinden einen massiven Mehraufwand generieren würde. Denn die Gemeinden können keinen automatischen Datenabgleich mehr bewilligen. Bis anhin gab es eine Onlineverordnung, welche die entsprechenden Abläufe regelte. Diese Onlineverordnung ist sicher eine Krücke, aber bis das Gemeindegesetz entsprechend angepasst ist (was sicher 3-4 Jahre dauert) würden die Gemeinden ein wichtiges Instrument behalten. Der Antrag der FDP ist auch eine Möglichkeit, auch wenn daraus verschiedenste Unklarheiten entstehen würden und wir uns eher auf «Glatteis» bewegen, als wenn die Onlineverordnung bleiben würde.
Auch bei diesem Geschäft ergibt sich eine sehr ausgedehnte Diskussion. Ist der Vorschlag der FDP (welcher von der Gemeindepräsidentenkonferenz unterstützt wird ohne dass die Gemeinderäte dies diskutiert hatten) oder die bis anhin geltende Regelung die bessere Variante? Die Regierung schwenkte auf den Antrag der Kommission, die Onlineverordnung weiterzuführen, ein.
Es gibt eine zweifache Abstimmung:
FDP 31
Onlineverordnung: Ja; 43 75
- Lesung 9
Schlussabstimmung: 55:19 angenommen
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020): 2. Lesung
Schlussabstimmungen: Beide werden mit 66 resp. 67 zu 0 angenommen
Änderung Steuergesetz – siebtes Revisionspaket
Ausnahmsweise sind alle Votanden gleicher Meinung und es findet fast keine Diskussion statt. Die Frage, weshalb die Freibeträge unterschiedlich sind, kann der Finanzdirektor nicht beantworten, er hätte auch von Bern keine konkrete Antworte erhalten.
Bei der Frage der Spielsucht wird der Antrag gestellt, dass die Steuerfreien Abzüge reduziert (ebenfalls auf CHF 5’000 und nicht 25’000) werden sollen. Hohe Abzüge verleiten Spielsüchtige vermehrt zu spielen. Die Regierung findet, es bestehe kein kausaler Zusammenhang zwischen Freibetrag und Spielsucht. Für mich ist das schon eine Augenwischerei, wenn ich einen höheren Gewinn in Aussicht habe, bin ich eher verleitet zu spielen. Da werden Gewinne privatisiert und Verluste resp. Sozialkosten sozialisiert.
RR und Kommission: 50
Anstelle 25’000 nur 5’000: ja; 22
Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Grundvertrags durch einen Aktionärsbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG
Auch wenn der Anteil des Kantons Zug nur 0.9% beträgt und der Vertrag über 100 Jahre alt ist, ist es fraglich, ob die Anpassungen sinnvoll sind. Grundsätzlich geht es hier aber nur darum, ja oder nein zu sagen, da es sich um ein Konkordat handelt. Eine wichtige Frage sollte beantwortet werden: Wird durch die Ablösung die Gefahr einer ausländischen Überlahme erhöht oder nicht? Nebst dieser Frage geht es darum, dass ein uralter Vertrag in die Zukunft geführt werden soll. Dabei wird eine befristete Verkaufssperre eingerichtet. Kleine Aktionäre (Zug und Glarus) wären davon nicht betroffen. Für den Kanton Zug würde nicht die Regierung, sondern der Kantonsrat über einen allfälligen Verkauf des Aktienpakets entscheiden. Es wird der Antrag gestellt, nicht auf das Geschäft einzutreten. Es ist eine schwierige Entscheidung. Einerseits ist es richtig, dass solch alte Verträge angepasst werden, andererseits soll die «Vetomacht» des Kantons Zug nicht vernichtet werden.
Antrag nicht eintreten: 43:28 eingetreten (ich auch)
Die nächste Kantonsratssitzung findet am 28. Mai 2020 ebenfalls in der Turnhalle der Kantonsschule statt.