Fraktionsgespräch zur Kantonsratssitzung vom 28. Mai 2020

26. Mai 2020

5. Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Akktionärsbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG (3011.5 -16293)

Mit einem Anteil von weniger als 1 Prozent ist der Kanton Zug der kleinste Mitbesitzer der Axpo. Dennoch hat die Fraktion die Folgen des Beschlusses eingehend diskutiert. Es ging darum, ob mit der neuen Rechtsform die Energieinfrastrukturen im Besitz der Axpo noch vor unerwünschten Übernahmen aus dem Ausland geschützt seien. Die Meinungen gehen auseinander: Während die einen in der obligatorisch einzuholenden Zustimmung des Kantonsrats bei Änderungen oder der Kündigung eine genügende Absicherung sehen, lehnen die andern die beantragte Ablösung ab. Für einmal wird die Fraktion nicht geschlossen abstimmen.

6.2. Objektkredit für die Planung der Instandsetzung und eines Neubaus an der Hofstrasse 15, Zug (2964.4 – 16220)

Die SP befürwortet den Kredit einstimmig. Insbesondere ist sie auch der Meinung, dass die Aufstockung des Neubaus Ost um ein Geschoss sinnvoll ist. Das Zusatzgeschoss fiel den Sparbemühungen zum Opfer. Nun können darin weitere Verwaltungseinheiten untergebracht werden und so gemietete Flächen in der Stadt freigemacht werden. Das ganze Projekt ist zeitlich mit der Planung des Areals beim alten Kantonsspital eng verzahnt. Die SP unterstützt deshalb die Forderung der Stawiko für eine stringente Zeitplanung.

6.5. Adaptive Leistungstests während der obligatorischen Schulzeit an den gemeindlichen Schulen des Kantons Zug (2771.1 – 15522)

Die Motion von Beat Sieber greift ein wichtiges Thema auf. Es ist sinnvoll, wenn sich der Bildungsrat mit dieser Thematik auseinandersetzt. Standardisierte Leistungstests und dazugehörende Aufgabensammlungen leisten einen Beitrag zur Standortbestimmung und Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie ergänzen die bestehenden schulischen QM-Instrumente sinnvoll. Dennoch gibt die SP zu bedenken, dass es keinen Test gibt, der wirklich verlässliche Aussagen über die Leistungsfähigkeit eines Menschen machen kann. Ein Test immer eine Momentaufnahme. Die SP wird den Antrag der Regierung unterstützen.

6.6. Mehr Kompetenz und Flexibilität an die Gemeinden im Führen der Oberstufe nach deren Bedürfnissen (2999.2 – 16273)

Die Motion nimmt ein wichtiges Anliegen aus den Gemeinden auf. Mehrere Gemeinden haben diesbezüglich bereits Gesuche gestellt. In der heutigen Form mit Niveaukursen und Lernstudios ist die strikte Klassenaufteilung in Sek und Real überholt und führt ab und zu tatsächlich zu unsinnigen Klassengrössen. Die Aufhebung dieser Regelung ist angezeigt und eine sinnvolle Aufteilung sollte den Gemeinden überlassen werden. Die SP wird die Erheblickerklärung der Motion unterstützen.

6.7. Schaffung einer kantonalen Behörde zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern (3019.2 – 16250)

Einmal mehr liefert der Regierungsrat bei einer Forderung zur Förderung von Chancengleichheit ein Lippenbekenntnis ab. Grundsätzlich könnte die SP damit leben, dass es kein eigenes Gremium braucht, aber natürlich nur dann, wenn im Kanton Zug diesbezüglich Aufbruchstimmung herrschen würde und die Chancengleichheit tatkräftig umgesetzt würde. Selbstverständlich unterstützt die SP die Motion, weil ein solche Behörde den nötigen Druck aufsetzen könnte, aber schlussendlich zählen die wirksamen Massnahmen.

Siehe auch:
10 Jahre Stillstand sind genug – Es ist Zeit für ein Zuger Gleichstellungsbüro! www.gleichstellung-zug.ch

6.16.1. Wohnformen mit kurzer oder beschrankter Mietdauer (Airbnb, Expats) (3013.2 – 16285)

Zu den meisten Fragen der Interpellation gibt der Regierungsrat informative Antworten. Er zeigt aber kein Interesse daran, das Fragestellung weiter zu entwickeln. So zeigt er zwar die Schwierigkeiten der Zahlenerhebung auf, zieht aber offenbar nicht in Betracht, zum Beispiel das Amt für Wohnungswesen damit zu beauftragen, diese Situation zu verbessern. Richtig ist wohl der Hinweis, dass die Thematik vorwiegend die Gemeinden betrifft. Der Regierungsrat schiebt die Verantwortung des halb auch weiter. Aber haben diese überhaupt eine rechtliche Grundlage für Interventionen? Der Frage, ob die korrekte Versteuerung der Einnahmen aus der kurzfristigen Wohnungs-/Zimmervermietung auch kontrolliert werde, weicht der Regierungsrat aus, indem er auf die Steuerpflicht hinweist.

Siehe auch: Wohnformen mit kurzer oder beschränkter Mietdauer (Airbnb, Expats). Interpellation der SP-Fraktion. sp-zug.ch, 26. September 2019

6.8. Frage, ob die Zuger Polizei die Ausübung demokratischer Grundrechte behindert (3021.2 – 16279)

Die Beantwortung der Interpellation hat der SP in der Tonalität gefallen. Die Regierung hält explizit fest, dass man im Nachhinein klüger sei und wohl anders entschieden hätte. Ebenso hält die Regierung fest, dass aufgrund der Interpellation der Entscheidungsprozess bei der Zuger Polizei kritisch hinterfragt und anschliessend an die Erfordernis angepasst worden sei. Die SP anerkennt ausdrücklich diese Bereitschaft der Regierung, aufgrund einer Interpellation Massnahmen zu ergreifen.

Guido Suter