Entlastungsprogramm 2015 – 2018: Bericht zur Kantonsratssitzung vom 31. März 2016

3. April 2016

Selten hat eine Kantonsratssitzung im Vorfeld solch unterschiedliche Wellen ausgelöst wie am letzten Donnerstag. Ich erhielt verschiedenste Briefe, Mails und persönliche Anfragen. Ich selber war ebenfalls auf die Sitzung sehr gespannt, trotzdem ich befürchten musste, dass viele Ideen und Anträge von unserer Seite abgeschmettert werden. Mit 6 Voten hatte ich einige Vorarbeiten zu erledigen. Gut gerüstet konnte die Sitzung beginnen.

Entlastungsprogramm 2015 – 2018

30 Gesetze oder Kantonsratsbeschlüsse sollten angepasst werden, so dass das Ziel über 100 Mio. Franken zu sparen umgesetzt werden kann. Bereits bei der Eintretensdebatte (der Entscheid, ob der Kantonsrat dieses Geschäft besprechen will) wurde klar, dass eine grosse bürgerliche Mehrheit die meisten Reduktionen beim Staatspersonal, im Sozialen und der Bildung durchdrücken will. Es wurde weiter gefordert, dass in einem kommenden Sparpaket (wird bereits vom Regierungsrat vorbereitet) diese Bereiche nochmals massiv eingeschränkt werden sollen, denn sie hätten noch viel zu viel Fett um sich. Alle müssten den Gürtel enger schnallen und die Vorschläge seien mehr als ausgewogen und somit die entsprechende Opfersymmetrie gegeben. Wir zeigten auf, dass die Steuerpolitik der letzten Jahre absolut verfehlt war und dass wir unter Opfersymmetrie etwas anderes verstehen würden. Mit diesem Programm werden der Staat und seine Aufgaben nicht „entschlackt“ (wie es die STAWIKO-Präsidentin meint), sondern in eine Magersucht getrieben. Aus diesem Grund beantragten wir, auf das Geschäft gar nicht einzutreten. Zur gleichen Zeit dieser Debatte erhielt ich auf meinem Mobile die Nachricht, dass der Kanton Zug gemäss neuster UBS-Studie zum 3. Mal der wettbewerbsfähigste Kanton der Schweiz sei und dies auch weil der Kanton Zug eine ausgezeichnete Verwaltung hat. Haben es die Angestellten des Kantons und der Gemeinden somit verdient, dass ihnen die Löhne zusätzlich nochmals gekürzt werden? Wo bleibt der Bonus für ausserordentliche Leistungen?

Unser Antrag auf „Nicht eintreten“ wurde klar abgelehnt.

Der Rat entschied, dass die Gehaltsklassen in Zukunft in einer 19er-Skala aufgeführt werden und nicht mehr in einer 10er. Die Auswirkungen sind nicht die Schritte, welche gemacht werden, sondern dass damit gleichzeitig auch der Lebenslohn gekürzt wird. So erhält eine Person im Sekretariatsbereich innert 10 Jahren 4,9% weniger Lohn. Zusätzlich kann der Regierungsrat die Beförderungssumme jährlich selber bestimmen. Dies ergibt eine gewisse Willkür, resp. wenn der Kantonsrat teure Projekte beschliesst (z.B. Stadttunnel) müssen die Angestellten eine Kürzung ihrer Lohnentwicklung befürchten. Unser Antrag, nur Einkommen von über CHF 150’000 in die neue Struktur einzubinden, wurde abgelehnt. Auch keine Chance hatte unsere Anliegen, den Beförderungsstopp auf 2 Jahre zu begrenzen.

Bei den Lehrpersonen (kantonal und kommunal) wird die Altersentlastung um eine Lektion reduziert. Das heisst, sie arbeiten ab dem 55 Altersjahr eine Lektion weniger und dann ab dem 60 Altersjahr eine weitere Lektion weniger.

In der Privatwirtschaft erhalten die Angestellten oft Vergünstigungen für Produkte der eigenen Firma oder Firmengruppen. Für das Staatspersonal gab es Reka-Checks. Diese wurden nun definitiv gestrichen. Weiter wollte die Regierung die Sportangebote, welche über den Mittag zur Verfügung gestellt werden, streichen. Diese vielfältigen Angebote werden sehr rege benützt und sind vollständig selbsttragend. Dies war der Grund, weshalb sich der Rat gegen die Regierung entschied.

Im Kanton Zug gibt es 18 Privatschulen, welche mit namhaften Beträgen unterstützt werden. Zusätzlich können die Eltern die Schulkosten von den Steuern abziehen. Wir wollten die Kostenbeteiligung vollständig streichen. Der Vorschlag des Regierungsrates setzte sich jedoch durch, so wird weiterhin pro Primarschulkind einen jährlichen Betrag von CHF 1’000 und für ein Oberstufenschulkind CHF 2’000 bezahlt. Mit diesen Beträgen befindet sich der Kanton Zug immer noch schweizweit an der Spitze bei der Unterstützung privater Schulen. Unser Vorschlag wurde mit dem Argument abgelehnt, dass wir das „Kinde nicht mit dem Bad“ ausschütten würden, denn die Privatschulen seien für den Kanton Zug ein wichtiger Standortfaktor.

Grosse Kulturhäuser in Luzern und Zürich erhalten einen jährlichen Beitrag. Dies entschied das Zuger Stimmvolk im Jahr 2008. Dieses Geld, rund 2.28 Mio. Franken, wurde bis anhin aus der laufenden Rechnung bezahlt,. Parallel dazu führt der Kanton Zug (wie jeder Kanton) einen Lotteriefonds, welcher durch die Einnahmen von Lotterie und Spielcasinos gespiesen wird. Diese Abgaben werden durch den Bund erhoben und an die Kantone mit klaren Auflagen verteilt. Mit einem “Finanztrikli” will nun die Regierung die laufende Rechnung entlasten und das ganze Geld für den Kulturlastenausgleich und zusätzlich für Hilfeleistungen bei Katastrophen und Kriegen aus dem Lotteriefonds nehmen. Die Hauptbegründung sieht die Regierung darin, dass der Lotteriefonds mit rund 11,5 Mio. gut dotiert ist. Zusätzlich bestehe noch ein weiteres Fondsvermögen, so dass rund 8-10 Jahre die oben genannten Kosten übernommen werden könnten, bevor der Fondstopf leer wäre. Die Lotteriegelder sind aber für kantonale Kulturschaffende, soziale und gemeinnützige Projekte bestimmt. Die berechtigte Gefahr besteht, dass wenn weniger Geld im Topf ist, die kantonalen Anliegen gekürzt werden. Das wollen wir nicht, hatten aber mit unserem Antrag auf Beibehaltung des geltenden Rechts keine Chance. Selbst der moderate Antrag, die Kosten nur während drei Jahren über den Lotteriefonds zu finanzieren, wurde klar abgelehnt.

Die Regierung möchte ein aktives Fundraising betreiben. So haben sie bereits ein Reglement erarbeitet, damit die Privatwirtschaft und Privatpersonen dem Staat unter die Arme greifen könnten. Die vorberatende Kommission fand diese Idee unterstützungswürdig, die STAWIKO hielt dagegen, dass sich der Staat so von gewissen Sponsoren abhängig machen könnten und verwarfen den Antrag. Wieso soll der Staat „betteln“ gehen, wenn er andere Möglichkeiten hat, das nötige Geld zu erhalten. Weiter wäre dann der Staat ein weiterer „Player“ im Teich des Sponsorings und könnte/würde private Werke stark konkurrenzieren.

Nun wurde ein Drittel aller Gesetzesänderungen beraten. Das Fazit ist ernüchternd, auch wenn ich mit einigen Punkten leben kann. Erschreckend für mich ist, die Haltung einer Mehrheit des Kantonsrates, dass die Staatsangestellten faul und schmarotzend sind. Die Leistungen werden nicht anerkannt und entsprechend gewürdigt.

So stimmte ich ab:

Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug – Änderung der nachbarschaftlichen Bestimmungen. 2. Lesung

  • Reduzierte Grenzabstände vs. 1. Lesung: ich bin Variante 1. Lesung; 14:56, Antrag      abgelehnt
  • Eventualantrag moderatere Grenzabstände gegenüber Entscheid 1. Lesung: ich war für   1. Lesung; 14:56 Antrag abgelehnt.
  • Sollen die Nachbarn oder die Grundeigentümer notfallmässig auf das Grundstück treten dürfen? Auch hier wurde nebst dem Hauptantrag ein Eventualantrag gestellt. Zuerst ging es um den Nachbar, dann um den nachbarschaftlichen Grundeigentümer. In der  Fassung der   1. Lesung war der Begriff Grundeigentümer festgehalten worden.
    Zuerst war ich für die Fassung 1. Lesung, welche auch mit 33:32 oben auf schwang, in der zweiten Abstimmung entschied ich mich für den Begriff „nachbarschaftlicher Grundeigentümer“. Diese Variante siegte mit 42:24 Stimmen.
  • In der 1. Lesung wurde entschieden, dass Hochstämmer, welche vor mehr als 5 Jahren gesetzt wurden, als Besitzstandswahrung gelten soll. So kann vermieden werden, dass jetzt noch schnell ein Hochstämmer auf einem zu geringen Abstand gepflanzt wird. Ein Antrag wurde gestellt, dass alle Hochstämmer unabhängig wann sie gesetzt wurden, als Besitzstand gelten sollen.
  • Auch hier entschied ich mich für die Variante der 1. Lesung, welche mit 51:18 obsiegte.
  • Schlussabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 60:10 angenommen.

 

Entlastungsprogramm 2015 – 2018 Paket 2. Rahmenbeschluss Gesetzesänderung

  • Eintreten: Nein; 57:17 wurde eingetreten

Personalgesetz:

  • 55 Abs. 1 Altersentlastung von kantonalen Lehrpersonen. Die Entlastung soll ab dem Alter 55 Jahren um 1 Lektion reduziert werden (bis anhin 2 Lektionen). Die weitere Entlastung ab dem Alter 60 um eine Lektion wird so belassen. Ein weiterer Antrag wurde gestellt, dass ab dem Alter 55 bis zur Pensionierung eine Entlastung von zwei Lektionen      gewährt werden soll.
    1. Abstimmung Reduktion um 1 Lektion: Nein, mit 55:17 angenommen
    2. Abstimmung ab Alter 55 zwei Lektionen: Ja, mit 55:17 abgelehnt
  • Der Antrag von Alois Gössi, dass die Beförderung nun zwei Mal ausgesetzt werden soll, unterlag mit 53:17, ich unterstützte den Antrag von Alois.
  • Die STAWIKO will, dass der Kantonsrat die Gesamtbeförderungssumme bestimmt, die      Kommission und die Regierung will dieser Entscheid bei der Regierung belassen. Ich entschied mich für die Variante Kommission, welche jedoch mit 51:20 unterlag.
  • Eventualantrag Änderung erst ab Einkommen von CHF 150’000: Ja; 54:17 abgelehnt.
  • 48 Abs. 5 Gehaltsklassen: 19 Klassen vs. geltendes Gesetz: für geltendes Gesetz: 53:19 wurde Änderung angenommen.
  • 57 abschaffen der Abgabe von Rekachecks und streichen des Sportangebotes für kantonale Angestellte. Unser Antrag war, geltendes Recht bei zu behalten.
  • Rekachecks: streichen: nein; mit 54:16 angenommen
  • Sportangebote: Streichen: nein: 34:35 abgelehnt

 

Strafrechtspflege

  • 62 a Abs. 1 Staatsanwaltschaft, Strafgericht und Obergericht ersetzen der Polizei die Auslagen in Strafverfahren. Der Obergerichtspräsident legte dar, dass damit kein Rappen gespart wird, sondern das Geld von einer Tasche in die Andere wandert und so nur Arbeitszeit verschwendet werden muss.

Antrag Artikel streichen: Ja; mit 33:38 abgelehnt

 

Schulgesetz

  • 48 Abs. 1 Die Gemeinden sind verantwortlich, dass es eine Junglehrerberatung gibt. Die Kommission wollte dies aufheben:

Antrag aufheben: nein; 42:27 Antrag abgelehnt.

  • 48 Abs. 2 Der Kanton und die Gemeinden unterstützen eine weitergehende Lehrerberatung finanziell. Der Regierungsrat und beide Kommission wollen das nicht mehr.

Antrag geltendes Recht: Ja; 14:54 abgelehnt

  • 78 Abs. 2 Anerkannte Privatschulen erhalten für Primarschulkinder CHF 1’000 und Oberstufenschulkinder CHF 2’000 pro Jahr. Wir stellen den Antrag alles zu streichen. Als Eventualantrag wollten wir die halben Beträge.

Antrag alles streichen: Ja; 7:59 abgelehnt

Eventualantrag: Ja; 56:10 abgelehnt

 

Gesetz über die kantonalen Schulen

  • 7 Abs. 1 Bei der Klassengrösse sind wir der Meinung, dass diese gleich gross sein sollte (24 Kinder) wie in der Oberstufe (OS), da die Homogenität der Klassen viel einheitlicher ist, als bei der OS. Bei Kursgrössen wurde aufgezeigt, dass die Flexibilität grösser ist, wenn die durchschnittliche Grösse bei 12 Kindern liegt. Auch eine Richtgrösse sei nicht nötig, denn so könnten keine Kurse mit 8 oder weniger Kindern geführt werden.

Abstimmungen:

Klassengrösse 22 oder 24 Kinder: für 24 Kinder; 34:31 abgelehnt

Kursgrösse: Durchschnittlich 12 oder 10 Kindern: für 12 Kindern; 58:11 angenommen

Richtgrösse 10 Kinder für Kursgrösse: für 12 Kinder; 11:57 für 12 Kinder

 

Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens

  • 4 Abs. 1A Die Finanzierung des interkantonalen Kulturlastenausgleichs erfolgt über den Lotteriefonds. Ein Eventualantrag wurde gestellt, dass dies so gemacht wird, solange der Fonds mindestens 10 Mio. Franken hat. Die Regierung ist mit diesem Antrag einverstanden. Wir lehnen diese Idee ab und beantragen geltendes Recht. Ein weiterer Antrag von uns wollte, dass dies nur während drei Jahren so gemacht wird, dann sollen die Kosten wieder über die laufende Rechnung bezahlt werden.

Abstimmung:

Geltendes Recht: Ja; 43:26 abgelehnt

Antrag SP während drei Jahren: Ja; 24: 44 abgelehnt

 

Kantonsratsbeschluss betreffend sofortige Hilfeleistungen bei Katastrophen und Kriegen vom 25. April 2002

Auch hier will die Regierung und beide Kommissionen das Geld aus dem Topf des Lotteriefonds nehmen. Wir stellten ebenfalls den Antrag, dass weiterhin geltendes Recht bleiben soll (aus der laufenden Rechnung).

Abstimmung:

Geltendes Recht: Ja; 29:40 abgelehnt

 

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Fundraising)

Die Regierung und die Kommission wollten diese Möglichkeit der Geldbeschaffung erlauben, auch mit dem Bewusstsein, dass bereits heute Geld von Privaten an Projekte des Staates fliesst. Der Finanzdirektor erklärte, dass nebst der Beisheimstiftung er noch eine ganze Liste von Spendern aufzählen könnte. Auf die konkrete Frage, wollte er dann aber doch nichts davon wissen. Die STAWIKO stellte sich gegen dieses Ansinnen, da die Gefahr der Abhängigkeit für den Staat zu gross sei.

Abstimmung:

Variante RR/Kommission: 13

Streichen dieser Idee: 51; ich war für streichen.

 

Meine vorbereitenden Voten werde ich an der kommenden Kantonsratssitzung vom 14. April 2016 halten. Ich werde bis dann noch einige wenige Anpassungen machen.