Der Kantonsrat jongliert mit Millionen von Franken, also ist die Budgetdebatte angesagt.
Der Kantonsrat traf sich mit dem Wissen, dass der Kanton Zug im Jahr 2017 Mehrausgaben von 131.9 Mio. Franken erwirtschaften wird. Der Finanzdirektor eröffnete den Reigen mit Neuigkeiten, welche selbst bürgerliche PolitikerInnen überraschte. So würde die Rechnung 2106, welche ebenfalls mit einem gleich hohen Minus abschliessen sollte, massiv besser dastehen. Ein einmaliger Sondereffekt von CHF 20 Mio. und weitere Einsparungen in der Verwaltung würde die Rechnung entlasten. Für das Jahr 2017 würden sie zusätzliche Steuererträge von rund 33 Mio. Franken ergeben, welche auch noch nachhaltig seinen (also auch in den kommen Jahren kann mit diesem Betrag gerechnet werden).
Im Rat wurde nun diskutiert ob der Antrag der Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) den Budgetvorschlag der Regierung um pauschal 14.9 Mio. Franken zu kürzen angenommen werden soll oder nicht. Für mich sind Pauschalkürzungen eigentlich eine schlechte Möglichkeit, ein Budget zu beraten. Da die STAWIKO bei der Pauschalkürzung jedoch bereits drei Ausnahmen gemacht hat, denke ich, dass es besser ist, diese Kürzung so anzunehmen, als wenn in jedem Amt einzelne Kürzungen vorgenommen werden. Durch die Tatsache, dass der Kantonsrat nur mit Leistungsaufträgen und Globalbudget auf die Verwaltung einwirken kann, hat er sich sowieso einen grossen Teil der Entscheidungsbefugnisse genommen. Nun hat er wirklich einfach die Oberaufsicht und Regierungsrat mit der Verwaltung setzen die Gelder so ein, wie sie es für sinnvoll erachten.
Die Regierung zeigt noch auf, dass nebst den drei Ausnahmen (Steigerungen bei NFA, ZFA und Kosten Asyl- und Flüchtlingsbereich) auch die grosse Steigerung der Krankheitskosten aufgenommen werden müsste. Da wird der Anteil der Spitalkosten, welche vom Kanton übernommen werden muss von 53% auf 55% angehoben (Bundesgesetz). Dies bedeute, dass der Kanton rund 6.4 Mio. Franken mehr (total 102.3 Mio. Franken) mehr bezahlen muss.
So sicher, wie es jedes Jahr Weihnachten wird, wurde auch ein Kürzungsantrag bei der Denkmalpflege gestellt. Die Inventarisierung in den Gemeinden soll gestoppt werden, da das Amt unverhältnismässig Häuser und Gebäude ins Inventar aufnehmen würde. In sieben von elf Gemeinden wurde das Inventar
abgeschlossen. In Hünenberg und Walchwil kann es im 2017 beendet werden, in Unter- und Oberägeri wird es im Jahr 2018 abgeschlossen. Mit diesem Inventar erhalten die Immobilienbesitzenden eine Rechtssicherheit, welche für allfällige Um- oder Neubauten wichtig ist. Über Jahre wurde vom Kantonsrat dieses Inventar gefordert, gleichzeitig aber auch die nötigen Finanzen immer wieder gestrichen. Ich hoffe, dass mit der Ablehnung dieses Streichungsantrages (CHF 340’000) diese leidige Geschichte beerdigt werden kann. Der Gemeinderat von Hünenberg mailte allen Kantonsrätinnen und Kantonsräte von Hünenberg ein Schreiben, in welchem sie darlegten, weshalb es für Hünenberg wichtig ist, dass der Antrag der Kürzung nicht angenommen werden soll. Ich setzte mich in einem Votum dafür
ein, dass auch die restlichen vier Gemeinden das sinnvolle Inventar der schützenswerten Gebäuden erhalten können.
So stimmte ich ab:
Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten:
- Ja; 67:0 angenommen
Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich:
- Ja; 67:0 angenommen
Abschreiben des Postulates, welches diese Klassen forderte. Da es noch ein Reglement betreffend der Aufnahme in das Integrierte Brückenangebot für Jugendliche im Oberstufenalter braucht, wurde
der Antrag gestellt, das Postulat nicht abzuschreiben. Da ich dem Regierungsrat und der Verwaltung zutraue, dass sie dies im Sinne der Gemeinden und so wie es im Kantonsrat versprochen wurde, ausführen, stimmte ich für die Abschreibung.
- Abschreiben: Ja; 61:11 abgeschrieben
Budget 2017:
der Kantonsrat muss gemäss Geschäftsordnung Kantonsrat zwingend auf das Budget eintreten, also wurde nicht darüber abgestimmt.
Wir stellten den Antrag, den Steuerfuss auf 86% (plus 5%) zu erhöhen. Zusätzlich wurde der Antrag gestellt, den Steuerfuss auf 80% (minus 2%) zu senken. Die Regierung und die STAWIKO waren für 82%. Zusätzlich wurde der Antrag auf Namensaufruf gestellt.
- Namensaufruf: Ja; mit 35 Stimmen angenommen (mindestens 20 Stimmen nötig).
- 82%: 47
- 87%: Ja; 23
- 80%: 4
Pauschalkürzung des Budget um CHF 14.9 Mio. Auch da wurde Namensaufruf verlangt.
- Namensaufruf: Ja; 30
- Pauschalkürzung: Ja; 54:19 angenommen
- Antrag von der Kürzung noch die Erhöhung für Gesundheitskosten von 8.3 Mio. abziehen: Ja; 20:50 abgelehnt
- Antrag weitere kleinere Beträge beim Projekt Finanzen 2019 anrechnen lassen: Ja; 17:52 abgelehnt.
- Antrag Pauschalkürzung bei der Denkmalpflege. Ich bin der Meinung, dass dies nicht geht, da es sonst einen Rückkommensantrag braucht. Dies wurde dann auch vom Landschreiber so gesehen und der Antrag wurde zurückgezogen.
- Der Antrag, bei der Denkmalpflege nochmals um CHF 340’000 zu kürzen ist hingegen legitim. Ich war dagegen und der Antrag wurde mit 28:42 Stimmen abgelehnt.
Genehmigung des Budget: Ja; 56:8 angenommen (gemäss GOKR keine Schlussabstimmung).