Die heutige Kantonsratssitzung war zwar mit vielen Traktanden bestückt, aber da traditionell in der Septembersitzung der Kantonsratsausflug stattfindet, konnte ich mich auf eine eher ruhige Sitzung einstimmen. Ich hatte Voten für drei Geschäfte vorbereitet, davon wurde aber nur eines behandelt.
Viel zu reden gab das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Und zwar bereits vor dem Entscheid ob darauf eingetreten werden soll oder nicht. Unter den Parteien stellte sich die politische Frage, ob die Gleichstellung von Frau und Mann weiter durch den Staat gefördert werden muss oder nicht und ob es dazu ein Gesetz oder einen einfachen Kantonsratsbeschluss braucht. Das Bundesgericht hat den Kanton Zug bereits einmal darauf hingewiesen, dass er etwas machen muss, denn die Bundesverfassung schreibt dies klar vor. Dazumal wurde die Kommission für Gleichstellung vom Kantonsrat abgeschafft. Nun soll die Regierung einfach eine Verordnung erstellen und der Kantonsrat würde dann jeweils in der Budgetdebatte entscheiden, ob er für diese Überlegungen der Regierung Geld zur Verfügung stellen will oder nicht. Für mich eine rechte Lotterie. Ich bin gespannt, wie die Regierung aus diesem Dilemma rauskommt.
Mein Votum hielt ich als Präsident der Hochbaukommission zum Ausbau des sechsten Stockwerkes im GIBZ (Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug). Bestritten war nur, ob der Antrag der Staatswirtschaftskommission (STAWIKO), den Betrag von 630’000 um 50’000 Franken zu kürzen. Die Mehrheit des Rates fand, für einen Ausbau sei der Vorschlag der Regierung viel zu hoch, trotzdem der Baudirektor aufzeigte, dass auch die Baudirektion weiss, dass der Zuger Finish nicht mehr umgesetzt werden kann und soll.
Beim Traktandum „Überweisung von parlamentarischen Vorstössen wurde bei zwei Vorstössen der Antrag auf nicht Überweisung gestellt. Damit eine solche Nichtüberweisung zustande kommt, braucht es 2/3 der Stimmenden.
Die Motion betreffend Änderung des Schulgesetzes; Genehmigung des Lehrplans durch das Parlament als Repräsentantin der Stimmbürger wurde wegen der fehlenden 2/3 Mehrheit überwiesen.
Auch die Motion betreffend Regierungsreform /Regierungspräsident als Direktor des Äussern schafft die 2/3 Hürde nicht und wird direkt der Kommission Projekt „Regierung und Verwaltung 2019“ überwiesen. Ich habe da zugestimmt, weil ich der Meinung bin, dass solche Themen besprochen werden sollen, auch wenn ich die Idee als solches überhaupt nicht richtig und gut finde.
So stimmte ich:
Überweisungen von Vorstössen:
- Motion betreffend Änderung des Schulgesetz; Genehmigung des Lehrplanes durch das Parlament als Repräsentantin der Stimmbürger: nicht überweisen; 36 nein vs. 34 ja wurde sie dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen.
- Der Eventualantrag die verkürzte Frist nicht anzuwenden (nur 6 Monate anstelle von 12 für die Beantwortung) wurde mit 50:17 angenommen. Ich war für die übliche Frist, so kann der Regierungsrat dieses Geschäft seriös behandeln.
- Motion betreffend Regierungsreform Regierungspräsident als Direktor: Ja; 28:39 nein, wird direkt an die Kommission überwiesen.
Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden: 2. Lesung
- Schlussabstimmung Ja; 65; nein 0
Gesetz über die Nutzung des Untergrunds
- Eintreten: Ja; mit 55 zu 15 entschieden.
Antrag SP §2 Abs. 2 streichen von «insbesondere» damit wäre es abschliessend was die Kommission nicht will. Ich stimmte für streichen: ja; 27:33 abgelehnt.
- 2 Abs. 4 Antrag SP Erwähnung Begriffs «des Fracking» erwähnen und RR soll auf die 2. Lesung einen Vorschlag unterbreiten: Ja; 26:37 abgelehnt.
- 5 Abs. 3 (Neu) soll Fracking nur zur Förderung von Bodenschätzen oder auch für die Geothermie (Wärme) verboten werden? Ich stimme für das Verbot nur bei Bodenschätzen und dieser Vorschlag wird mit 51:19 angenommen.
- 19 Strafbestimmungen. Die Regierung und die Kommission schlagen bei vorsätzlichem Handeln 250’000 Franken und bei Fahrlässigkeit 100’000 Franken Busse vor. Ein Antrag will diese Bussen je um 90% kürzen. Der Antrag wird mit 61:4 abgelehnt, ich stimme dem Antrag auch nicht zu. Der zweite Antrag wird zurückgezogen.
- 53 Abs. 2 d Antrag diesen Abschnitt ersatzlos zu streichen. Es geht um die Möglichkeit, den tiefen Untergrund zu enteignen. Trotzdem dies einen massiven Eingriff in die Vermögenswerte darstellt, stimme ich für den Artikel. Er wird mit 40:23 angenommen.
Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
- Namensaufruf: Ja; 29 (20 nötig) angenommen.
- Eintreten: Ja; 27:45 abgelehnt.
Kantonsratsbeschluss betreffend Fertigstellung und Nutzung des sechsten Geschosses im Neubau Trakt 5 GIBZ
Eintreten: Ja; 60 : 6 angenommen.
- 1 Reduktion um 50’000^; 2: 61. Ich enthalte mich der Stimme, da die Kommission den Antrag der STAWKIO unterstützt, ich aber für den Antrag der Regierung bin.
Zum Mittagessen fahren wir nach Walchwil. In der Kirche geniessen wir am Nachmittag ein Alphorn- und Orgelkonzert.