Motion der SP-Fraktion – maximale Lohnschere 1 : 12 in der Zuger Kantonalbank
(Kantonsratsgeschäft 2278) Das Kantonalbankgesetz wird wie folgt geändert (Einfügung eines zusätzlichen Artikels): Maximale Lohnschere Der höchste in der Zuger Kantonalbank ausbezahlte Lohn für eine Vollzeitanstellung darf das Zwölffache des tiefsten