Motion zum Zuger Finanzausgleich Phase II

Motion von Alois Gössi, Philip C. Brunner, Tabea Estermann und Christian Hegglin zum Zuger Finanzausgleich Phase II

Der Regierungsrat wird aufgefordert, den Zuger Finanzausgleich (ZFA) den Zuger Finanzausgleich in die nächste Phase zu bringen.
In den Jahren 2004 bis 2006 wurden sachlich und politisch realisierbare Reformvorschläge in der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft und als Teil davon auch der Zuger Finanzausgleich (ZFA, ursprünglich Zuger Finanz- und Aufgabenreform) reformiert. Mit einer Teilrevision per 1. Januar 2015 gab es folgende Änderungen:

  1. Anpassung der Höhe des Normsteuerfusses
  2. Anpassung des Bevölkerungsbegriffs
  3. Der Kanton beteiligt sich in den Jahren 2015-2017 mit jährlich 4,5 Millionen Franken am Finanzausgleich

Die Motion betreffend die Neuordnung des ZFA vom 29. März 2012 (Vorlage Nr. 2129.1 – 14030) mit dem Finanzierungsmodell

  • «Die finanzschwächsten Gemeinden erhalten aufgrund ihrer strukturell schwachen finanziellen Situation Ausgleichszahlungen aus dem kantonalen Ausgleichsfonds
  • Der Ausgleichsfonds wird durch die finanzstärksten Gemeinden alimentiert
  • Das Gross der Gemeinden wird in einer «neutralen» Zone eingeteilt. Diese
    Gemeinde erhalten und bezahlen keine Ausgleichszahlungen.
  • Der Ausgleichsfond wird damit gegenüber heute massgeblich reduziert»
    wurde nicht erheblich erklärt.

Im Rahmen des Entlastungsprogramms EP 2015-2018 wurde das neue Projekt «ZFA 2018» beschlossen. Damit schlossen sich die Gemeinden dem Beschluss des Regierungsrates an, keine weiteren Anpassungen am ZFA vorzunehmen. Die Gemeinden lehnten eine isolierte weitere Anpassung des ZFA weiterhin ab, befürworten jedoch eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Rahmen des Projekts «ZFA 2018». Das Projekt «ZFA 2018» scheiterte jedoch grandios.

Ein Ziel des ZFA ist, dass sich die Steuerfüsse unter den Einwohnergemeinden annähern, die Differenzen kleiner werden. 2008 betrug die Differenz zwischen dem höchsten und tiefsten Steuerfuss 24%, 2024 14%. Es hat also eine sehr grosse Annäherung stattgefunden. Auf der anderen Seite wurde vor allem die finanzielle Belastung aus dem ZFA für die Stadt Zug mit der Zeit immer grösser: im Budget 2025 für die Stadt Zug wurden dafür 101’180’595 Fr eingestellt.

Die Motionäre fordern deshalb eine generelle Überarbeitung des ZFA (Phase II) mit folgender Zielsetzung:

  • Die zwei finanziell stärksten Einwohnergemeinden Zug und Baar bezahlen nach wie vor praktisch den grössten Teil des ZFA. Das finanzielle Stärkeverhältnis zwischen Zug und Baar muss aber nach wie vor berücksichtigt werden.
  • Neuheim und Menzingen erhalten nach wie vor einen sehr grossen Beitrag aus dem ZFA.
  • Die restlichen Einwohnergemeinden erhalten viel weniger resp. bezahlen viel weniger in den ZFA ein

Das Motionsbegehren soll unter den folgenden Rahmenbedingungen umgesetzt werden:

  • Im Rahmen der Umsetzung des Motionsbegehrens soll der Ausgleich für unterschiedliche Steuerpotenziale (Ressourcenausgleich) sicherstellen, dass nach Ausgleichszahlungen keine wachsende einnahmeseitige Ungleichheit zwischen den Zuger Gemeinden entsteht.
  • Überdurchschnittlichen Lasten für die Gemeinden sollen zu einem gewissen Anteil ausgeglichen werden.

Diese Motion unterscheidet sich von der Vorlage 3842.1 (Motion Stadtzuger
Kantonsrätinnen und Kantonsräte betreffend Dämpfung der finanziellen Belastung des Zuger Finanzausgleiches [ZFA] für die Stadt Zug) insofern, als die Vorlage 3842.1 verlangt, alles vorzunehmen, damit die Stadt Zug massiv weniger in den ZFA einzahlen muss. Der Inhalt dieser Motion ist eine generelle Überarbeitung des ZFA. Es käme indirekt hier jedoch auch der Stadt Zug zugute. 

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