Motion der SP-Fraktion zu «Änderungen im Nebenamtsgesetz»
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die es erlaubt, den Kantonsräten:innen zwingend eine Spesenentschädigung auszuzahlen.
Eventualiter: kann den Kantonsräten:innen eine Spesenentschädigung ausbezahlt werden.
Definition: Was bedeutet Digital Immigrant?
Der englische Begriff[1] „Digital Immigrant” heißt auf Deutsch übersetzt „digitaler Einwanderer”. Er beschreibt alle Menschen, die nicht im digitalen Zeitalter aufgewachsen sind und folglich digitale Technologien sowie Werkzeuge erst im Erwachsenenalter erlernt haben. Was die zeitliche Eingrenzung anbetrifft, wird es davon ausgegangen, dass Digital Immigrants vor 1980 geboren wurden.
Die Zuger Kantonsräte haben den Versand durch die Staatskanzlei für sich wie folgt organisiert: (mit Stand Ende Dezember 2024).
| Digital Immigrants | Anteil innerhalb % Digital Immigrants | Non Digital Immigrants | % Non Digital Immigrants |
Elektronisch | 20 | 44.4 % | 21 | 60.0 %
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Elektronisch (Ausnahme: Budget und Ge- schäftsbericht) | 2 | 4.4 % | 2 | 5.7 %
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Papier | 17 | 37.77 % | 6 | 17.1 % |
KR-Vorlagen Postversand, Protokoll keine Zustellung | 5 | 11.11 % | 5 | 14.2 % |
KR-Vorlagen Postversand, Protokolle, Budget, Jahresprotokoll keine Zustellung | 1 | 2.22 %
| 1 | 2.85 %
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Die Digital Immigrants haben sich, wenn man den Versand durch die Staatskanzlei anschaut, doch sehr wacker geschlagen:
- Beinahe die Hälfte aller Digital Immigrants wählte eine elektronische Variante. Im Gegensatz dazu die Non Digital Immigrants mit rund 66 %.
- Den Papierversand wählte wenig mehr als 50 % aller Digital Immigrants. Bei den Non Digital Immigrants war es rund ein Drittel.
Im Zuger Kantonsrat geht es weiter mit der «Digitalisierung» voran:
- Live-Stream ab der Kantonsratssitzung vom 30.01.2025
- vor den Sommerferien 2025 wird es ein Update für den Kantonsrat geben, es wird die «digitale Lösung» aus dem GGR der Stadt Zug implementiert
Es wird wohl immer Kantonsräte:Innen (sowohl Digital Immigrants wie auch Non-Digital Immigrants!) geben, die nicht vom «Papier» wegwollen oder können. Sie wollen immer noch Vorlage in Papierform lesen oder auch beschreiben/markieren (obwohl dies natürlich auch alles digital machbar wäre!) Dies wird es sehr wahrscheinlich bei Kantonsräten:innen bei allen Fraktionen geben.
Auf der anderen Seite hat die die Staatskanzlei immer noch einen grösseren Aufwand beim regelmässigen Versand von «Papier» an den Kantonsrat:
- Personalkosten für den Druck und aufbereiten Versand
- Sachkosten wie Papier, Porto
Die Motionäre beantragen, dass es inskünftig keine «Papierversände» durch die Staatskanzlei mehr geben soll. Es soll inskünftig alles digital zugestellt werden mit den folgenden Ausnahmen:
- Budget- und Geschäftsbericht (aber nur falls gewünscht)
- Alle Vorlagen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen schon heute nur per Post zugestellt werden
Es ist den Motionären bewusst, dass ein Druck in der Staatskanzlei umwelttechnisch gesehen besser ist als ein Druck daheim. Aber wir gehen davon aus, dass eine «digitale Umstellung» einige motivieren wird, daheim auf den Druck zu verzichten!
Aber im Sinne einer WIN-WIN Situation sollen die Kantonsräte:innen eine Spesenentschädigung erhalten in der Höhe der möglichen Druckkosten zu Hause. Eventualiter soll diese Spesenentschädigung nur an Kantonsräte ausbezahlt werden, die den Druck zu Hause auch vornehmen.
Seit einiger Zeit werden eingereichte Vorstösse nur noch elektronisch zugestellt. Solange diese Spesenentschädigung nicht umgesetzt ist, sollen diese Vorstösse auch wieder per Post zugestellt werden!
Gemäss GO KR § 45 Absatz 1 kann diese Motion direkt an die vorberatende Kommission ad-hoc Kommission Nebensamtsgesetz zugeteilt werden.
[1] https://www.papershift.com/lexikon/digital-immigrants