Die SP-Fraktion hat am 14.01.2025 folgendes Postulat eingereicht und den Regierungsrat eingeladen,
- sich im Rahmen seiner Anteile der AXPO Holding bei der Ablösung des NOK-Gründungsvertrages dafür einzusetzen, dass die AXPO, einschliesslich der versorgungsrelevanten Kraftwerke und Speicheranlagen, die Netze und Beteiligungen an Netzen vollständig in öffentlicher Hand verbleiben;
- sich mit seinen Anteilen der Axpo Holding AG dafür einzusetzen, dass die Gesamtvergütung für die Mitglieder der Konzernleitung der Axpo Holding AG gedeckelt wird.
Begründung
Zu Antrag Nr. 1
Die AXPO Holding AG (nachfolgend AXPO genannt) basiert auf dem NOK (Nordostschweizer Kraftwerke) –Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914. Die Eigentümer der AXPO sind die Nordostschweizer Kantone (ZH, AG, AG, AI, AR, TG, SH, GL, ZG) respektive deren Elektrizitätswerke. Die AXPO ist heute der grösste schweizerische Energiekonzern und auch die grösste Produzentin von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Eignervertreter der AXPO wollten den NOK-Gründungsvertrag durch ein neues Regelwerk, welches sich aus Statuten, einem Aktionärsbindungsvertrag und einer Eignerstrategie zusammensetzt, ablösen. Das Konkordat des NOK-Gründungsvertrags kann nur durch einen einstimmigen Beschluss aufgelöst werden. Dieses Vorhaben wurde in den Kantonen kritisch diskutiert, aber letztlich von allen zuständigen Parlamenten, Regierungen und Werken angenommen, teils erst nachdem die Eignerstrategie nachgebessert wurde, aber als absehbar war, dass die Eignervertreter sich weigerten, die Anliegen der Parlamente aufzunehmen und das Vertragswerk weiter zu verbessern. In den Kantonen Aargau, Zürich und Schaffhausen, in denen das kantonale Parlament der Auflösung des NOK Gründungsvertrages zustimmen musste, wurden im Rahmen der Vorlagen jeweils die kantonalen Gesetze angepasst, sodass diese nun Vorgaben für die Beteiligungen an der AXPO beinhalten. Die Regelungen in der Zürcher und Schaffhauser Gesetzgebung sind inhaltlich praktisch identisch. Jene im Kanton Aargau ist weniger detailliert, bildet aber keinen Widerspruch zu den anderen beiden. Gemeinsam ist allen Regelungen, dass die Anforderung gestellt wird, dass versorgungsrelevante Kraftwerke und die Netze und Beteiligungen an Netzen unter Kontrolle der öffentlichen Hand verbleiben sollen. Diese drei Kantone besitzen zusammen 72.6% der AXPO. Als einziger Kanton führte der Kanton Schaffhausen eine Volksabstimmung über die Auflösung des NOK-Gründungsvertrages durch. Kritisiert wurde insbesondere, dass mittelfristig ein Verkauf der AXPO und auch aller versorgungsrelevanter Teile möglich ist. Dies, weil der Aktionärsbindungsvertrag eine Ablauffrist hat und damit eine schleichende Privatisierung angelegt ist. Zudem können die Vorgaben der Eignerstrategie nicht justiziabel durchgesetzt werden und entsprechend sind sie für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und das Aktionariat nicht zwingend verbindlich. Die Schaffhauser Stimmbevölkerung folgte diesen Argumenten und lehnte im August 2024 die Auflösung des NOK-Gründungsvertrag ab, sodass dieses Vorhaben aktuell gescheitert ist.
Auch der Zuger Kantonsrat hatte Bedenken gegen einen möglichen Verkauf der AXPO. Er beschloss deshalb im Kantonsratsbeschluss betreffend Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag der Aktionäre der Axpo Holding AG Folgendes (Kantonsratsgeschäft Nr. 3011):
«Für die Umwandlung des Aktienanteils des Kantons Zug an der Axpo Holding AG vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen (mit dem Ziel, die Beteiligung zu verkaufen) bedarf es als Ausnahme zu § 35 Abs. 2 Bst. e des Finanzhaushaltgesetzes [BGS 611.1] der Zustimmung des Kantonsrats.»
Das Abstimmungsresultat in Schaffhausen zeigt, dass eine Ablösung des NOK-Gründungsvertrags in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig ist, wenn nicht garantiert werden kann, dass die AXPO, einschliesslich der versorgungsrelevanten Kraftwerke und Speicheranlagen, die Netze und Beteiligungen an Netzen vollständig in öffentlicher Hand verbleiben.
Zu Antrag Nr. 2
Die1 Axpo gehört direkt und indirekt via der Kantonswerke zu 100% mehreren Kantonen und ist somit staatlich kontrolliert. Die Axpo ist einem stark regulierten Markt tätig und profitierte die letzten beiden Jahre von den hohen Strompreisen und praktisch gleichbleibenden Gestehungskosten. Zu erwähnen ist auch der im Jahr 2022 auf Bundesebene gespannte Rettungsschirm, damit die Axpo mittels gesprochener Kreditlinie über 4 Milliarden Franken überhaupt genügend Liquidität für die laufende, operative Tätigkeit sichergestellt werden konnte.
Mit dem Geschäftsbericht 2023/2024 wurde die exorbitant hohe Gesamtvergütungserhöhung der Konzernleitungsmitglieder der Axpo öffentlich. Dabei erhöhte sich die Gesamtentschädigung der gesamten Konzernleitung im Vergleich zur Vorjahresperiode um sagenhafte 80%. Beim aktuellen CEO Christoph Brand erhöhte sich die Entschädigung im Vergleich zur Vorjahresperiode von 1.1 Millionen Franken auf 1.8 Millionen Franken. Gemäss den Finanzberichten wurde nicht nur der Bonus, sondern auch das Grundgehalt des CEO zwischen 2020 bis 2024 von 669'000 Franken auf 884'000 Franken erhöht. Die Erhöhungen der letzten Jahre und das somit heutige Lohnniveau erachten die Postulanten als nicht mehr tragbar. Als Orientierungsgrösse für eine angemessene Entschädigung können sich die Postulanten eine durchschnittliche Maximalhöhe inkl. Bonus von 1'000'000 Franken vorstellen.
Inside-Paradeplatz schrieb dazu: «Zuerst beim Staat eine Milliarden-Garantie abholen, dann Millionen Boni für die Chefs – und das bei einer Firma, die vom Staat beherrscht wird».
Und im Tages-Anzeiger wurde dazu u.a. folgendes geschrieben: «Tobias Weidmann, Chef der SVP Fraktion im Zürcher Kantonsrat, spricht auf Anfrage von «Abzocke», SP-Kantonsrat Nicola Siegrist von «exorbitanten Lohnerhöhungen». Für Thomas Forrer, Fraktionschef der Grünen, sind die «Wahnsinnsboni nicht nachvollziehbar für die arbeitende Bevölkerung».