Zuger Notizen von Kantonsrat Alois Gössi. Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 19. Dezember 2024
Was
soll der Kanton Zug mit seinen sehr grossen Überschüssen und dem sehr grossen Eigenkapital tun? Und es kommt ja inskünftig noch viel mehr zusätzliches Erträge aus der Umsetzung der OECD-Mindeststeuerreform hinzu. Der Regierungsrat beantragte mit einer temporären Erhöhung des Kantonsanteils an den stationären Spitalkosten von aktuell 55 % auf 99 % für die Jahre 2026 und 2027. Damit wird eine gezielte und spürbare finanzielle Entlastung der Zuger Bevölkerung erreicht. Angesichts der stark steigenden Krankenkassenprämien ist dies ein wichtiges und notwendiges Signal, besonders für Haushalte mit mittleren und tiefen Einkommen. Die Massnahme hat mehrere Vorteile: Erstens ermöglicht sie eine gezielte Rückverteilung der Überschüsse aus den Kantonsfinanzen. Der finanzielle Spielraum ist vorhanden, wie die Jahresrechnung 2023 mit einem Überschuss von 460 Millionen Franken zeigt. Dass der Regierungsrat diesen Teil der Überschüsse direkt der Bevölkerung zukommen lassen will, ist sozialgerecht und volkswirtschaftlich sinnvoll. Zweitens schafft die Prämienreduktion von durchschnittlich 18 Prozent – was rund 700 Franken pro Person und Jahrentspricht – eine sofortige und spürbare Entlastung für die Haushalte im Kanton Zug. Die unkomplizierte Umsetzung stellt sicher, dass weder die Spitäler noch die Krankenversicherer administrativ zusätzlich belastet werden.
Die SP-Fraktion hätte gerne nicht nur die stationären Spitalbehandlungen reduziert, sondern auch die ambulanten Spitalbehandlungen. Aber wegen fehlenden Rechtsgrundlagen ist dies leider noch nicht möglich. Und ein Antrag, der die Unterstützung der SP-Fraktion fand, dass jeder/jede Zuger:in Fr. 1'020 in den Jahren 2026 und 2027 eine Gutschrift auf seiner Krankenkasse erhält wurde, wurde sehr deutlich abgelehnt. Das Problem wäre gewesen, dass eine zeitgerechte Umsetzung für die Jahre 2026 und 2027 mehr als fraglich gewesen wäre. Eine bestechend einfach und überzeugende Idee mit der Rückerstattung von Fr. 1'020.00 an uns, aber zeitgerecht administrativ umzusetzen scheinbar unmöglich.
Und es gab schon mehr als Warnstimmen, diese Verbilligung der Krankenkassenprämien über das Jahr 2028 hinauszuführen, dies sei finanziell wegen den Bestimmungen aus dem FHG (Finanzhaushaltsgesetz) nicht möglich. Da bin ich anderer Meinung. Und jetzt umso mehr als mit der geplanten Erhöhung der kantonalen Gewinnsteuern im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung zusätzliche Steuererträge von rund zusätzlichen 110 Mio. Fr. drohen!
Mehr
oder weniger ehrenvoll verliefen die Wahlen für die zweite Periode der laufenden Legislaturperiode. Stefan Moos wurde als neuer Kantonsratspräsident mit 73 von 71 Stimmen mehr als ehrenvoll gewählt. Mit einem schlechten Resultat (45 von 74 Stimmen) wurde S. Hostettler als neuer Landammann gewählt. Der SVP Fraktionschef P.C. Brunner schrieb in einer Vorschau der Neuen Zuger Zeitung über die sehr wichtige Formalität von geheimen Abstimmungen über solche Wahlen. Und im Hintergrund wurde «geweibelt», dass der Baudirektor Florian Weber, der als Statthalter gewählt wurde, möglichst viele Stimmen (es waren schlussendlich nur 12 Stimmen) erhält, zusätzlich gab es sehr viele (12) Leerstimmen. In seiner Dankesrede sagte der neue Landammann Andreas Hostettler, dass ein Ziel seiner Landammann-Zeit sei, das verloren gegangene Vertrauen in ihn wieder zurückzugewinnen.
Im Vorfeld zu diesen Wahlen erhielt ich den Wunsch, A. Hostettler nicht als Landammann zu wählen, dies wegen der Berichterstattung über seine Taten/Untaten in der Presse. Ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen, muss ich sagen, wenn ich diesen Massstab für eine Wahl resp. Nichtwahl anlegt hätte, wäre A. Hostettler nicht der erste Regierungsrat (resp. Regierungsrätin) gewesen, den/die ich nicht gewählt hätte.
Das Spezielle
Geehrt fühlte ich mich, dass bei der Kantonsratspräsidentenfeier von Stefan Moos, die von Michael Elsener moderiert wurde, ich von Michael Elsener zweimal namentlich erwähnte wurde bei seinen Einlagen. Gut, es ging nicht um meine «politische Leistung», sondern dass ich quasi der einzige Farbtupfer unter den Kantonsräten sei: wer sonst trägt schon mal ein knall-gelbes Hemd?
Ich führe alle zwei Wochen einmal am Nachmittag eine Cafeteria in einer Institution aus dem Pflegebereich. Letzten Mittwoch fand dort die Weihnachtsfeier für die Bewohnenden und ihre Angehörigen statt, gestaltet durch die Mitarbeitenden dieser Institution. Mir blieb buchstäblich die Spucke weg als ich erfuhr, dass eine dieser Mitarbeitenden gerade vor dem Beginn der Weihnachtsfeier die Kündigung erhielt. Ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen. Aber eine Kündigung aussprechen vor einer Weihnachtsfeier, ist so was von «unsensibel», für mich ein No-Go!
Mein heutiges Abstimmungsverhalten:
- Überweisung von u.a. Rohani Yener betreffend Schaffung eines öffentlichen-rechtlichen Jugendparlaments im Kanton Zug
- Für eine Überweisung (mit 35:35 Quorum für eine Überweisung überreicht)
- KRB betreffend Genehmigung vorgezogener Budgetkredite 2026 und 2027 für die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen
- Erste Unterbereinigung
- Antrag RR & erw. Stawiko: Erhöhung von 55 % um 44 % auf 99 % gegen
Antrag SVP Erhöhung von 55 % um 15 % auf 70 %
für den ersten Antrag (mit 51:21 Stimmen für den ersten Antrag) Eventualantrag zur ersten Unterbereinigung
Antrag RR & erw. Stawiko: Erhöhung von 55 % um 44 % auf 99 % Antrag SVP Erhöhung von 55 % um 25 % auf 80 %
Für den ersten Antrag (mit 49:21 Stimmen für den ersten Antrag)
- Antrag RR & erw. Stawiko: Erhöhung von 55 % um 44 % auf 99 % gegen
- Zweite Unterbereinigung
- Antrag jedem volljährigem Zuger Einwohner, jeder Zuger Einwohnerin direkt CHF 1’020 pro Jahr seiner/ihrer Krankenkasse gutschreiben zu lassen. Sollten die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen, sind diese zu erarbeiten
gegen
Antrag jedem volljährigem Zuger Einwohner, jeder Zuger Einwohnerin direkt CHF 1’020 pro Jahr seiner/ihrer Krankenkasse gutschreiben zu lassen. Sollten die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen, sind diese zu erarbeiten und ergänzt mit analogem Verweis wie bei der Rückerstattung in Sachen CO2
für den zweiten Antrag (mit 38:28 Stimmen für den zweiten Antrag)
- Antrag jedem volljährigem Zuger Einwohner, jeder Zuger Einwohnerin direkt CHF 1’020 pro Jahr seiner/ihrer Krankenkasse gutschreiben zu lassen. Sollten die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen, sind diese zu erarbeiten
- Hauptabstimmung
- Antrag RR & erw. Stawiko: Erhöhung von 55 % um 44 % auf 99 % gegen Antrag jedem volljährigem Zuger Einwohner, jeder Zuger Einwohnerin direkt CHF 1’020 pro Jahr seiner/ihrer Krankenkasse gutschreiben zu lassen. Sollten die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen, sind diese zu erarbeiten und ergänzt mit analogem Verweis wie
bei der Rückerstattung in SachenCo2- Für den zweiten Antrag (mit 60:13 Stimmen für den ersten Antrag)
- Antrag RR & erw. Stawiko: Erhöhung von 55 % um 44 % auf 99 % gegen Antrag jedem volljährigem Zuger Einwohner, jeder Zuger Einwohnerin direkt CHF 1’020 pro Jahr seiner/ihrer Krankenkasse gutschreiben zu lassen. Sollten die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen, sind diese zu erarbeiten und ergänzt mit analogem Verweis wie
- Erste Unterbereinigung
- Motion der FDP-Fraktion betreffend Anpassung des Gesetzes über die Förderung Wohnraum von preisgünstigem Wohnraum
- Teil-Erheblicherklärung: 26 Stimmen (inkl. meiner Stimme)
- Erheblicherklärung: 31 Stimmen
- Nichterheblicherklärung: 10 Stimmen
- Ausmarchung unter den 2 «Verlierern»
- Erheblicherklärung (meine Stimme)
- Nichterheblicherklärung
Die Variante Erheblicherklärung errang die meisten Stimmen
- Schlussabstimmung
- Erheblicherklärung: 37 Stimmen: das absolute Mehr erreicht
- Teilerheblicherklärung: 30 Stimmen (inkl. der meinigen)
- Wahlen (geheim)
- Stefan Moos als Kantonsratspräsident (mit 71 von 73 Stimmen)
- Anna Bieri als Kantonsratsvizerpräsidentin (mit 55 von 71 Stimmen)
- Ronahi Yener als Stimmenzählerin mit 68 von 70 Stimmen
- Livio Bundi als Stimmenzähler mit 68 von 71 Stimmen
- Rupan Sivaganesan und Pascal Kretz als Stellvertretende Stimmenzähler (stillschweigend gewählt)
- Andreas Hostettler als Landammann mit 45 von 74 Stimmen
- Florian Weber als Statthalter