JA zur Prämienentlastung für die unteren Einkommen

In der Gesundheitspolitik gibt es aus ökonomischer Sicht zwei zentrale Grundfragen:

  • Wer bezahlt wieviel an die Gesundheitskosten?
  • Wie bekommt man die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen in den Griff?

Auf die erste Frage gibt die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP eine Antwort. Sie verlangt, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Sie sorgt also massgeschneidert dafür, dass die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden. Sie setzt beim bestehenden System der Prämienverbilligung an und gibt eine klare und vernünftige Belastungsgrenze vor. Es ist also, wie dies die Bürgerlichen immer wünschen, keine Giesskanne, sondern eine präzise sozialpolitische Massnahme, um die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien zu begrenzen. Und sie setzt die Versprechungen um, welche beim Erlass des aktuellen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gemacht wurden. Das Versprechen war, dass die Kantone die im Prinzip unsozialen Kopfprämien mit der Prämienverbilligung auch für Menschen mit tiefem und mittlerem Einkommen tragbar machen. Allerdings haben die Kantone dieses Versprechen nie wirklich eingehalten.

Auf die zweite Frage verspricht die Kostenbremse-Initiative eine Antwort. Leider ist diese Antwort so unklar, dass es besser ist, sie nicht anzunehmen. Eine Kostensteuerung im Gesundheitswesen benötigt eine Vielzahl von Massnahmen. Vorschläge dazu gab und gibt es genug. Nur waren sie bisher im Parlament nicht mehrheitsfähig. Wieso die Festlegung einer Kostenbremse in der Verfassung daran etwas ändern soll, ist nicht ersichtlich. Kosten sparen im Gesundheitswesen ist Knochenarbeit und funktioniert nicht mit billigen Formeln.

Also Ja zur massgeschneiderten Prämienentlastung, Nein zur Kostenbremsmogelpackung.

Eusebius Spescha, alt Stadt- und Kantonsrat

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