Kantonaler Richtplan 22/1

Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug vom 17. Mai 2022 zu
Anpassung kantonaler Richtplan 22/1: Anträge der Gemeinden im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen (u.a. Umfahrung Unterägeri und Zentrumstunnel Zug) sowie archäologische Fundstätten, Weiler, Wälder mit besonderer Erholungsfunktion, Naturgefahren, kommunale Naherholungsgebiete und Kies-& Deponieplanung.

 

Die Baudirektion lädt die Interessierten und politischen Parteien zur Stellungnahme (Mitwirkung) über Anpassungen verschiedener Kapitel des kantonalen Richtplans ein. Wir danken Ihnen für die Vorarbeiten und unterbreiten Ihnen gerne folgende Bemerkungen und Anträge:

 

Vorranggebiete Arbeitsnutzung (S 1.1.6)
Die Entlassungen aus den Vorranggebieten Arbeitsnutzungen in Risch und Steinhausen sind umsichtig, zweckmässig und zielführend.
In Hünenberg müsste geprüft werden, ob eine kleinere Fläche entlassen werden kann. Und dies begrenzt auf die Zone AB, wo keine stark störenden Betriebe erlaubt sind. Es müsste aber aufgezeigt werden, dass durch Wohnnutzungen auf der verkleinerten Fläche den produzierenden (lauten) Betrieben keine Nachteile entstehen (verschiedene Lärmempfindlichkeiten). Es müsste geprüft werden, ob die verlorenen Reserven an Arbeitszonen durch eine dichtere Ausnützung in der Ortsplanung kompensiert werden könnten.

Siedlungsbegrenzungslinien (S 2.1)
Siedlungsbegrenzungslinien sollten mit äusserster Zurückhaltung verschoben werden. In den Gebieten Alisbach/Gulm und Seematt ist eine Verschiebung zweckmässig und es sprechen aus unserer Sicht keine raumplanerischen Gründe dagegen.
Im Gebiet Böschi soll die Siedlungsbegrenzungsline auf keinen Fall verschoben werden. Es würde der Grundidee der Siedlungsbegrenzungslinien widersprechen. Es besteht keinerlei öffentliches Interesse daran und die Verschiebung liegt in einem Landschaftsschongebiet. Dass die Parzelle für die Landwirtschaft nur mässig geeignet ist, spielt dabei keine Rolle. Die Zuführung eines Teils der Lagerfläche im Gebiet Morgarten in die Naturschutzzone vermag dies nicht zu kompensieren.
In Morgarten scheinen uns die Verschiebungen zweckmässig und begründet. Die Erweiterung und die Redimensionierung haben unbedingt gleichzeitig zu erfolgen.

Neubau Autobahn Halbanaschluss (S 2.3)
Es besteht unseres Erachtens aktuell kein Handlungsbedarf. Die Wirkung der Kapazitätssteigerung von Chamer- und Nordstrasse soll abgewartet werden.

Umfahrung Unterägeri (V 3)
Die Aufenthaltsqualität im Dorfkern von Unterägeri soll verbessert werden. Die Gemeinde und die Baudirektion sehen mit dem Bau eines Tunnels Chancen, wollen aber nicht denselben. Die grossen Risiken sind nicht von der Hand zu weisen. Es werden mit dem Bau eines Tunnels in jedem Fall nicht nur Probleme gelöst, sondern andernorts erst neue geschaffen. Diese Problemverschiebung gilt es aus unserer Sicht zu vermeiden.
Die Lang-Variante N+ ist am siedlungsverträglichsten, schafft aber nur eine ungenügende Verkehrsverlagerung. Die Variante 11 ist am siedlungsunverträglichsten und wird wohl zu vielen Einsprachen führen, brächte aber die grösste Verkehrsverlagerung. Die beiden längeren Varianten stellen einen Eingriff ins Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler und der schützenswerten Ortsbilder dar.
Nur die Variante N+ entlastet auch das Nadelöhr Spinnerei und würde Vorteile für den Veloverkehr und Fussgänger:innen bringen. Der Eingriff in die Landschaft ist aber hoch und es ist die teuerste Variante. Die neuen Kostenschätzungen von 2022 hängen ein grosses Preisschild an sämtliche Varianten.
Es darf hinterfragt werden, ob die Vorteile tatsächlich überwiegen. Wird, wenn man das Ortsbild anschaut, die Aufenthaltsqualität insgesamt wirklich verbessert? Zum heutigen Zeitpunkt kann keine Variante überzeugen.

Zentrumstunnel Zug (V3)
Der Abbruch, resp. Denkpause, der/die durch die Abstimmung im Juni 2015 vom Zuger Souverän beschlossen wurde, konnte offenbar nicht genügend genutzt werden. Das zukünftige, überarbeitete Mobilitätskonzept des Kantons wird hoffentlich einige neue und kreative Lösungen für eine Verkehrsberuhigung in der Stadt Zug bringen. Die vorliegende Tunnellösung ist nur wenig mehr als eine Neuauflage der alten Stadttunnelidee.
Mit rund 600 Millionen Franken können auch ansprechende Verkehrslösungen ohne Tunnel umgesetzt werden. Im Gegensatz zur damaligen Finanzlage könnte ein solcher Bau heute wohl einfacher finanziert werden. Die restlichen Rahmenbedingungen haben sich seit 2015 aber kaum verändert. Es darf weiterhin an der Wirksamkeit eines einfachen Zentrumstunnels gezweifelt werden. Die Mobilitätsprobleme der Stadt Zug werden mit dem Bau eines Tunnels nicht beseitigt, sondern lediglich in andere Quartiere verlagert.
Die SP vermisst Alternativen zum Zentrumstunnel. Innerstädtisch muss der Trend zu immer mehr motorisiertem Individualverkehr gestoppt werden. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs und attraktive Fuss- und Velowege könnten dazu beitragen. Im Stadtzentrum soll der Durchfahrtwiderstand erhöht und/oder der Verkehr mit der Bildung von verkehrsfreien Zonen zumindest kanalisiert werden. Und zwar, ohne dass die äusseren Stadtquartiere übermässig tangiert werden.

Radstreckennetz Walchwil (V 9.2)
Die Umrundung des Zugersees oder von Teilen davon ist eine beliebte Rad- und Wandertour. Die reizvolle Landschaft um den Zugersee ist aber leider nicht ungefährlich erfahr- oder begehbar. Auf die Schwyzer Seeseite hat der Kanton Zug nur sehr begrenzt Einfluss. Trotzdem sollte sich der Kanton Zug mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Umrundung in Zukunft gefahrloser wird. Dazu gehört auch die Verbesserung des Rad- und Fussverkehrs in Walchwil. Es ist klar, dass die Situation vor Ort mit den vielen Trottoir-Seitenwechseln keine einfache ist. Trotzdem kann eine Verbesserung angestrebt werden. Ob das im Richtplan eingetragen wird oder wegen dem bestehenden Radweg keine Rolle spielt, ist unerheblich. Die Beseitigung der Gefahren für den Veloverkehr und die Fussgänger:innen sollte angegangen werden.

Archäologische Fundstätten (S 7.3)
Mit dem raumplanerischen Bericht einverstanden.

Weiler (L 3.1)
Mit dem raumplanerischen Bericht einverstanden. Kein Spielraum vorhanden.

Wälder mit besonderer Erholungsfunktion (L 4.4)
Mit dem raumplanerischen Bericht einverstanden.

Naturgefahren (L 9.1)
Mit dem raumplanerischen Bericht einverstanden.

Kommunale Naherholungsgebiete (L 11.2)
Der Richtplantext soll beibehalten werden. Entweder soll neben den Naherholungsgebieten auch die Vernetzung in die Hauptkarte übertragen werden oder die Teilkarte «Kommunale Naherholungsgebiete» beibehalten werden. Die dargestellte Vernetzung soll weiterhin ausgewiesen werden. Die Verbindung von Siedlungsgebiet und Naherholungsgebiet ist sehr wichtig und soll für alle Betrachter:innen des Richtplans sichtbar und als behördenverbindliche Aufgabe verankert bleiben.

Abbau Steine und Erden (E 11)
Schon in der Debatte 2020 hat die SP auf die Problematik des Grundwassers, den lückenhaften Bericht und den Verlust von Fruchtfolgeflächen hingewiesen. Nun ist der Kanton vom Bundesgericht zurück auf Feld 1 geschickt worden. Dieses Mal soll die Planung mit Einbezug aller Beteiligten und lückenlos erfolgen und bringt hoffentlich ein stringentes und nicht anfechtungswürdiges Resultat zu Tage. In der Gesamtbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass auch bei Baumaterialien in Zukunft der Anteil an rezyklierten Materialien zu erhöhen und der Abbau aus der Natur zu mindern ist.

 

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Mitwirkung und für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

für die SP Kanton Zug

Barbara Gysel , Präsidium / Kantonsrätin
Christian Hegglin, Kantonsrat

 

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