Lohngleichheit darf nicht vergessen werden

Motion der SP Fraktion, 8. März 2022

Die Motionärinnen fordern den Regierungsrat dazu auf, den weiblichen Angestellten der kantonalen Verwaltung am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, freizugeben, und zwar so lange, bis es keine unerklärbaren Lohnunterschiede mehr zwischen den Geschlechtern in der Verwaltung gibt.

Begründung

Die Zuger Regierung hat verschiedentlich zu Lohngleichheit Stellung genommen, aber bisher nie effektive Zahlen präsentiert. In diesem Jahr wird zum ersten Mal die vom Bund vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse durchgeführt [1]. Es seien die Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass die Frauen in der Verwaltung so lange den 8. März frei bekommen, bis der unerklärbare Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern unter 0.5% liegt.

Nach wie vor verdienen Frauen weniger als Männer. Die Lohnstrukturerhebung 2014, die das Bundesamt für Statistik im März 2017 veröffentlicht hat, zeigt, dass der Lohnunterschied zwischen den beiden offiziell anerkannten Geschlechtern nach wie vor 18.1% beträgt [2]. Dies ist zwar weniger als noch 2018 (19%), doch wenn wir in diesem Tempo weiterfahren, dauert es noch Jahrzehnte bis wir die Lohngleichheit erreichen.

Im öffentlichen Sektor beträgt die Lohnungleichheit 16.6%. Das ist ein bisschen tiefer als im privaten Sektor, doch dafür gab es seit 2011 praktisch keinen Rückgang. Deshalb ist es umso wichtiger, die Erreichung der Lohngleichheit in der Verwaltung aktiv anzugehen.

Gewisse Lohnunterschiede lassen sich durch strukturelle Faktoren wie Bildungsstand, Anzahl Dienstjahre oder ausgeübte Kaderfunktionen erklären. Auch hier besteht klar Handlungsbedarf, doch die Motionärinnen möchten den Fokus auf die 37.2% legen, die nicht durch solch strukturelle Faktoren erklärt werden können, sondern einzig und allein auf das Geschlecht zurückzuführen sind.

Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen basieren auf Geschlechterrollen und Genderstereotypen, die nach wie vor in unserer Gesellschaft verankert sind und unser aller Denken beherrschen. Sie dienen einzig den Arbeitgebenden, schaden der Wirtschaft und schränken die individuelle Freiheit der Gestaltung des eigenen Lebens empfindlich ein – dies ist mit einer liberalen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar und insgesamt nicht tolerierbar.

Dies gilt es endlich zu überwinden. Der erste Schritt dazu ist es, diese Unterschiede – auch symbolisch – sichtbar zu machen und zu thematisieren.

[1] Mit dem revidierten GlG werden neu alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz (admin.ch)

[2] Lohnunterschied | Bundesamt für Statistik (admin.ch)

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