Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug vom 20. September 2021
Vernehmlassung Gesetzesänderungen zum Projekt Anstellungsbedingungen
Gerne beteiligt sich die SP Kanton Zug an der vorliegenden Anpassung der Anstellungsbedingungen für Zuger Kantonsangestellte. Wir äussern uns zu folgenden Punkten:
Das Lohnstufenmodell
Angestellten soll eine attraktive Perspektive zu ihren Lohnentwicklungen geboten werden. Deshalb fordert die SP Kanton Zug ein Lohnstufenmodell, welches die Lohnentwicklung über alle Lohnstufen gewährleistet. Für die Angestellten muss eine Sicherheit über einen möglichen Lohnanstieg unabhängig der wirtschaftlichen Lage und der Reinvestition des Mutationsgewinns bestehen. Dieses Instrument bietet klare und sichere Berufschancen sowie eine transparente Entwicklung der Löhne ohne versteckten Lohnabbau der Angestellten des Kantons Zug.
Ebenfalls fordert die SP Kanton Zug im Sinne der Transparenz ein Instrument, das die durchschnittlichen Lohnentwicklungen innerhalb eines Lohnbandes aufzeigt. Dieses muss den Mitarbeitenden und Interessengruppen zur Verfügung stehen.
Transparente Funktionseinreihungen
Der Kanton Zug hat mit der Revision der Anstellungsbedingungen die Möglichkeit, Rahmenbedingungen für faire und zeitgemässe Anstellungsbedingungen zu schaffen. Um dies zu erreichen, ist es zentral, dass der Regierungsrat transparent offenlegt, wie er die Funktionseinreihungen festlegt. Die Kriterien hierfür und deren Gewichtung müssen klar kommuniziert werden und überprüfbar sein. Nur durch transparente und überprüfbare Funktionseinreihungen können eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und ein willkürliches Lohnsystem verhindert werden.
Geschlechtsspezifische Statistiken
Um Transparenz in den Bereichen Gleichstellung und Chancengleichheit zu schaffen und den Mitarbeitenden eine Einsicht bieten zu können, fordert die SP Kanton Zug die Erfassung von Statistiken, die Beförderungen geschlechtsspezifisch und lohnsummentechnisch aufzeigen.
Chancen für die Angestellten des Kantons Zug
Um den Mitarbeitenden des Kantons Zug gute Berufsaussichten bieten zu können und die Standards des Kantons den privatwirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, schlägt die SP Kanton Zug drei weitere Massnahmen vor:
- Der Kanton Zug soll seine Attraktivität als Arbeitgeber und die Zufriedenheit seiner Angestellten fördern, indem mindestens fünf Wochen Ferien für das Verwaltungs- und Lehrpersonal gewährleistet werden.
- Auch bei der Elternzeit sehen wir Verbesserungspotenzial. Damit der Kanton Zug auch junge Angestellte anwerben kann und ihnen angemessene private und berufliche Chancen bietet, sind 20 Wochen Mutterschaftsurlaub eine Notwendigkeit. Zudem soll auch ein längerer Vaterschaftsurlaub bzw. eine Elternzeit geprüft werden.
- Damit das Personal des Kantons Zug gefördert werden kann sich entsprechend der Digitalisierungsprozesse und der Bedürfnisse der Zuger:innen weiterentwickeln kann, fordern wir, dass der Kanton Zug seinen Angestellten systematisch Weiterbildungen anbietet und die Kosten dafür übernimmt. Ebenfalls soll ihnen dafür explizit Zeit zur Verfügung gestellt werden.
Für die Berücksichtigung unserer Anliegen bedanken wir uns im Voraus.
Barbara Gysel, Präsidentin, Kantonsrätin
Ronahi Yener, Kantonsrätin
- Vernehmlassung Gesetzesänderungen zum Projekt Anstellungsbedingungen, Finanzdirektion Kanton Zug
- «Projekt Anstellungsbedingungen», Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug, 20. September 2021 (pdf)
- «Projekt Anstellungsbedingungen», Vernehmlassungsraster, SP Kanton Zug, 20. September 2021 (pdf)