Notkredit. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

Änderung des Finanzhaushaltgesetzes $ 29: Neue Bestimmungen zum Notkredit. Vernehmlassungs­antwort der SP Kanton Zug vom 19. Mai 2021

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zu einer Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushalt­gesetzes § 29 Notkredit.

Die SP Kanton Zug ist prinzipiell mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, wonach die Pflicht entfällt, für Notkredite nachträglich im ordentlichen Verfahren einen Verpflichtungs­kredit einzuholen – dies in Abweichung zum heutigen Recht.

Gemäss dem neuen § 2a informiert die Exekutive die Staats­wirtschafts­kommission bzw. die Geschäfts- oder Rechnungs­prüfungs­kommission umgehend über die Beschlüsse gemäss Abs.1. Die Exekutive legt der Legislative so bald als möglich einen diesbezüglichen Bericht zur Kenntnisnahme vor.

Mit der neuen Regelung kann die Exekutive unter gewissen Bedingungen neue Ausgaben in unbeschränkter Höhe tätigen. Sie muss einfach nachträglich die Staats­wirtschafts­kommission bzw. die Geschäfts­prüfungs- oder Rechnungs­prüfungs­kommission resp. die Legislative informieren. Dieses Vorgehen lehnen wir ab. Wir wollen der Exekutive keinen solchen «Blanko-Check» ausstellen. Wir beantragen, dass die Staats­wirtschafts­kommission bzw. die Geschäfts­prüfungs- oder Rechnungs­prüfungs­kommission zwingend einverstanden sein muss, damit ein solcher Notkredit gesprochen werden kann. Mit den heutigen Kommunikations­mitteln ist es möglich, dies auch innert kürzester Zeit sicherzustellen.

Für die Berücksichtigung unseres Anliegens bedanken wir uns schon im Voraus.

Freundliche Grüsse

Barbara Gysel
Präsidentin, Kantonsrätin

Alois Gössi
Kantonsrat

 

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