Bericht zur Kantonsratssitzung vom 17. Dezember 2020
Nun ist es soweit. Meine letzte Kantonsratssitzung. Monika Barmet dankt mir für mein Engagement als Kantonsrat und als ehemaliger Kantonsratspräsident. Mit einem warmen Applaus überbringt mir Monika ein kleines Geschenk zum Abschied. Während des ganzen Tages ergeben sich verschiedenste Gespräche, welch mir zeigen, dass ich doch einiges gut gemacht habe.
In der Zwischenzeit hat ein weiteres langjähriges Kantonsratsmitglied seinen Rücktritt erklärt. Heini Schmid aus Baar beendet seine Arbeit als Kantonsrat per Ende Januar 2021.
Damit der gesamte Kantonsrat (wie üblich) gemeinsam das Mittagessen einnehmen kann, entschied die Kantonsratspräsidentin, dass der Rat auf zwei Restaurants aufgeteilt wird. Weiter sollen nur je zwei Personen an einem Tisch sitzen, so wie es der Bundesrat empfiehlt. Erneut gibt es dazu eine Opposition von der SVP. Der Fraktionschef beantragt in einer rund drei minütigen Darlegung, dass die Tische zu viert besetzt werden sollen. Wir müssten uns nicht einer Empfehlung beugen. Die Kantonsratspräsidentin erwidert in einem sehr eindrücklichen Votum, dass wir als Rat eine Vorbildfunktion hätten. Die Mehrheit des Rates bezeugt die Haltung der Ratspräsidentin mit klopfen auf den Tischen.
Der Kantonsrat musste drei Wahlen durchführen. Die langjährige Strafgerichtspräsidentin erklärte auf Ende Jahr ihren Rücktritt (nicht als Richterin). Auch der Präsident der Schätzungskommission erklärte seinen Rücktritt, so dass ein neues Präsidium und ein neues Mitglied gewählt werden musste. Die Aufgaben der Schätzungskommission besteht darin, im Rahmen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) formelle und materielle Enteignungen im Streitfall als Spezialverwaltungsgericht erster Instanz zu beurteilen. Im Weiteren hat sie amtliche Schätzungen durchzuführen.
Als neuer Strafgerichtspräsident wurde Philipp Frank gewählt.
Als neues Schätzungskommissionsmitglied wurde Leo Inderbitzin aus Baar gewählt. Der neue Präsident der Schätzungskommission heisst Andreas Schilter aus Hünenberg.
Die scheidende Strafgerichtspräsidentin wurde gebührend verabschiedet. Sie schenkte jedem Kantonsratsmitglied eine kleine Flasche Kirsch, sie erhielt «dafür» einen prächtigen Blumenstrauss.
Überweisung von Vorstössen:
Motion betreffend Sicherstellung der Stromversorgung im Kanton Zug. Hier wurde der Antrag gestellt, dass diese Motion nicht überwiesen werden soll. Da die Stromversorgung nicht ein typisches Zuger Problem, sondern Schweizweit oder sogar europaweit angepackt werden müsse, sei ein solcher Vorstoss nur zur Beschäftigung der Verwaltung gedacht. Auch wenn ich diesen Überlegungen zustimmen konnte, überwies ich die Motion gleich wie 56 andere Kantonsratsmitglieder. 14 Personen wollten diese nicht überweisen.
Das Postulat betreffend Hilfe für Hotel- und Gastrobetriebe im Kanton Zug sollte sofort behandelt werden. Da an dieser Sitzung ja auch noch das Traktandum betreffend Härtefallmassnahmen zu beraten war, wurde entschieden, dieses Postulat anschliessend zu debattieren.
Motion betreffend Anpassungen des Gerichtsorganisationsgesetzes für die Stellvertretung und den Zusammenschluss bei den Friedensrichterämtern unter Einhaltung der Gemeindesouveränität
Motion betreffend Steuerungsmassnahmen für eine Gymnasialhöchstquote
Motion betreffende Massnahmenplan Kanton Zug Nettonull 2039
Interpellation betreffend Schwerverkehrskontrollen intensivieren für mehr Sicherheit auf der Strasse und für das Klima
Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie, 2. Lesung.
Ausnahmsweise wurde dem Finanzdirektor zuerst das Wort erteilt. Gemäss GOKR (Gesetz zur Organisation des Kantonsrates) müssten die Antragstellenden, dann das Präsidium der Stawiko und dann die Fraktionen sprechen. Da zu diesem Kantonsratsbeschluss bereits so viele Ausnahmen gemacht werden mussten, kann auch diese Ausnahme gut verkraftet werden. Heinz Tännler legte dar, dass die Regierung sich intensiv mit den Möglichkeiten, welche der Bund schaffen würde auseinandergesetzt hätte. Aus diesem Grund wolle der Kanton resp. sie als Regierung weiterhin sehr flexibel und agil handeln können. Dazu benötige es einige Anpassungen, welche so in der 1. Lesung noch nicht bekannt waren. So will die Regierung die beiden Bereiche zurückzahlbares Darlehen und à fonds perdu nicht trennen. Gesamthaft soll der Kanton Zug den Betrag von 66.1 Mio. zur Verfügung stellen. Damit wird es möglich, dass auch der Bund mit seinem Hilfspaket den notleidenden Unternehmen im Kanton Zug beisteht (dies geht nur, wenn sich die Kantone ebenfalls an den Kosten beteiligen).
Weiter soll der Kanton Zug Darlehen und à fonds perdu Beiträge sprechen können, wenn der durchschnittliche Umsatz der letzten beiden Jahre unter 80% liegt. Dies ist eine Verbesserung für die Unternehmen zur Bundeslösung.
Eine formalrechtliche Anpassung erbittet sich die Regierung, um eben möglichst flexibel Handeln zu können. Der Rat soll der Regierung die Kompetenz geben, weitere Gelder zu sprechen (falls dies nötig würde). Dazu müsste jedoch vorgängig die Stawiko konsultiert werden. Diese Kompetenz wird befristet bis Ende Februar 2021. Weiter zeigt sich die Regierung «reuig», dass in Zukunft keine weiteren Gelder für diese Aufgaben aus dem Lotteriefonds gezogen werden sollen (auch wenn es wieder zurückbezahlt würde). Für das schnelle Handeln kann ich dieses «Bubentrickli» nachvollziehen und dem Regierungsrat die «Absolution» erteilen. Dies sieht auch die Mehrheit des Rates so.
Die beiden Anträge (FDP und SP/ALG) auf die 2. Lesung haben ähnliche Ziele. Wir möchten, dass eine Entschädigung der Unternehmen, welche Umsatzeinbussen bereits ab 75% (FDP bereits ab 60%), stattfindet.
Nach ausführlichen Debatten, in welcher sich teilweise die Parteien selber «rühmen, wie gut sie gearbeitet hätten», werden die Zusatzanträge der FDP und der SP/ALG zurückgezogen. Die Anträge der Regierung werden unter Gutheissung der Stawiko stillschweigend genehmigt.
Schlussabstimmung: 72 zu 0 wird dieser Kantonsratsbeschluss gutgeheissen. Damit können notleidende Unternehmen bereits rückwirkend ab dem 1.12.2020 ihre Anträge für eine Unterstützung einreichen.
Das Postulat betreffend Hilfe für Hotel- und Gastrobetriebe im Kanton Zug soll ebenfalls überwiesen werden. Mit dieser Vorlage soll den Hotel- und Gastrobetriebe eine allfällige Mietzinsbelastung erlassen werden. Da aber auch diese Betriebe das Härtefallgesuch stellen können, wurde aufgezeigt, dass dies nicht wirklich nötig sei, da sonst zwei unterschiedliche Hilfeleistungen entstehen könnten.
Das Postulat wir mit 49:23 Stimmen nicht erheblich erklärt. Obwohl ich gewisse Argumente der anderen Seite nachvollziehen kann, stimmte ich für eine erheblich Erklärung.
Das Postulat betreffend Biodiversität soll aus Sicht der Regierung erheblich erklärt werden und abgeschrieben werden. Die Postulantinnen zeigen auf, dass in den letzten 65 Millionen Jahre rund sechs Massensterben stattgefunden hätten. Wenn das jetzige Massensterben und damit die Biodiversität nicht gestoppt und umgekehrt würden, hätte dies gravierende Folgen für die gesamte Menschheit. Das gesetzliche Minimum würde nicht mehr ausreichen. Damit wirklich eine Umkehr gestartet werden könnte, müsse der Kanton z.B. eine Fachstelle für die öffentliche Hand und für Private einrichten. Das heutige Wissen müsse umgehend weitergegeben werden, dass damit die entsprechenden Umsetzungen stattfinden könnten. Der Votant der SVP findet, dass es nicht so schlimm sei. Er als Landwirt würde mit der Produktion von Lebensmittel für das Wohl der Bevölkerung sorgen. Es müsse anerkannt werden, dass die Tierhaltung in den letzten 35 Jahren massiv reduziert wurde. Hingegen hätten die Populationen der Katzen und Hunde extrem zugenommen. Diese Tiere seien verantwortlicher für die Reduktion der Biodiversität. Dies ist sicher richtig, dass aber die Landwirtschaft keine Verantwortung zur Reduktion hat, gehört eher in den Bereich der Märchen. Auch wenn die Zahl Nutztiere reduziert wurden, entwickelten sich diese Tiere zu Hochleistungs»maschinen» welche mehr Futter vertilgen, mehr Gülle ausscheiden und mehr Methan produzieren.
Ich bin der Meinung, dass wir nur gemeinsam diese Herausforderung lösen können. Gegenseitige Beschuldigungen nützen niemandem, am allerwenigsten der Biodiversität und der Natur.
Die Regierung erklärt, dass sie im Jahr 2020 eine Vereinbarung mit dem Bund unterzeichnet hätte, in welcher sie sich verpflichten würde, die Biodiversität intensiver zu fördern.
Das Postulat wird mit 57:17 erheblich erklärt, jedoch mit 51:20 Stimmen auch gleichzeitig abgeschrieben. Ich stimmet für die erheblich Erklärung, wollte den Vorstoss jedoch nicht abschreiben.
Zum Schluss wurden weitere Wahlen vorgenommen. Die Amtszeit der Kantonsratspräsidentin, der Vizekantonsratspräsidentin, der beiden Stimmenzählenden, des Landammanns und des Statthalters waren vorbei.
Neu als Kantonsratspräsidentin wurde Ether Hasse (die letzten 2 Jahre als Vize) mit 68 Stimmen gewählt. Neu wurde mit 60 Stimmen Karl Nussbaumer als Vize gewählt. Helen Zimmermann (60) und Patrik Iten (59) wurden als neue Stimmenzählende gewählt. Stellevertretende Stimmenzählende sind Markus Spöri und Claus Soltermann (stillschweigend gewählt).
Neuer Landammann wurde Martin Pfister (60 Stimmen), als Statthalter wurde Silvia Thalmann (51 Stimmen) gewählt.
Die Kantonsratspräsidentin und der Landammann wurden würdig verabschiedet. Für ihren zweijährigen Einsatz wurde im Namen des Rates und der ganzen Zuger Bevölkerung herzlichst gedankt.
Damit sind meine Berichte aus dem Kantonsrat am Ende.
Ich dank allen für die verschiedensten Rückmeldungen, welche ich in den letzten Jahren erhalten hatte und für das Interesse an meiner politischen Arbeit. Ich hoffe, dass ich auch ein gewisses Verständnis der politischen Entscheidfindung und den entsprechenden Mechanismen schaffen konnte.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse können nach ca. 3-4 Arbeitstagen unter https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat abgerufen werden.