Covid-Härtefallmassnahmen. Antrag der SP- und ALG Fraktion

«Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)», Antrag der SP- und ALG Fraktion zur 2. Lesung vom 7. Dezember 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats stellen die SP-Fraktion und die Fraktion Alternative – die Grünen zur 2. Lesung der Vorlage Nr. 3161, Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle) den folgenden Antrag auf einen neuen § 2:

§ 2 (neu)
1 Für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen, welche die Voraussetzungen von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes sowie der dazugehörigen Verordnung bis auf das Kriterium des Umsatzrückgangs vollumfänglich erfüllen, stehen in Ergänzung zu § 1 für die Ausrichtung von rückzahlbaren Darlehen und für die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 5 Millionen Franken zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Jahresumsatz 2020 im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie unter 75 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 liegt. Finanzielle Unterstützung durch die Einwohnergemeinden werden an den Umsatz des Jahres 2020 angerechnet.

2 Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung, wobei sich die übrigen Anspruchsvoraussetzungen an den Massnahmen gemäss § 1 orientieren.

Begründung

Es wird einige Unternehmen, Einzelunternehmungen etc., geben, die nicht in den Genuss der vom Bund mitgetragenen Härtefallmassnahmen kommen, weil sie dessen Bedingungen nicht erfüllen. Sie fallen also «zwischen Stuhl und Bank». Mit unserem Antrag sollen auch diese finanzielle Hilfe erhalten, auch wenn sie die Bedingungen des Bundes nicht einhalten. Aber wir wollen, dass prinzipiell nur «gesunde Unternehmen» in den Genuss einer Unterstützung durch den Kanton Zug kommen. Es sollen also ansonsten sinngemäss die gleichen Prüfungen beim Kanton zum Zuge kommen wie bei den vom Bund unterstützten Härtefallmassnahmen.
Einige Einwohnergemeinden haben ebenfalls Programme mit der gleichen Stossrichtung aufgegleist oder bestehende über das Jahr 2020 verlängert. Mit unserem Antrag soll auch sichergestellt werden, dass Unternehmen, Einzelunternehmungen unterstützt werden, deren Einwohnergemeinde keine solche Programme kennt.

 

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