Ergänzungsleistungen. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug
Revision der Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen (BGS 841.712). Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug vom 13. Oktober 2020 Sehr geehrter Herr Regierungsrat PfisterSehr geehrte