Bericht der SP Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 2. Juli 2020
Überweisung von Vorstössen
Motion betreffend mehr Verantwortung für die jüngere Generation (Stimmrechtsalter 16): Es wird der Antrag auf nicht überweisen gestellt, da dieser Rat bereits dreimal diese Idee abgelehnt hätte und sich die Ausgangslage nicht geändert habe.
Für mich wäre ein passives Stimmrecht vorstellbar. Mit einem aktiven Wahlrecht (also auch gewählt werden können) habe ich doch einige Mühen. So soll ein 17-jähriger Kantonsrat (oder Gemeinderat, allenfalls Regierungsrat) über Gelder von mehreren hundert Millionen mitentscheiden können, ist aber noch nicht Volljährig. Dies geht für mich nicht wirklich auf.
Auf der anderen Seite sollte die Regierung die Möglichkeit erhalten, dazu eine fundierte Meinung zu erarbeiten, damit anschliessend der KR über die weiteren Schritte entscheiden kann.
Überweisen: Ja; (Quote von 2/3) 43:30 überwiesen
Motion betreffend alters- und behindertengerechtes Bauen in Zug umsetzen
Es wird der Antrag auf nicht überweisen gestellt: Ich stimme für Überweisen (habe die Motion mitunterschrieben). Der Antrag wird mit 18:52 abgelehnt.
Interpellation betreffend Wanderwege
Steuergesetz 7. Revisionspaket 2. Lesung
Auf die zweite Lesung wurde der Antrag gestellt, dass Feuerwehrleute einen höheren Steuerabzug machen können, da sie sich ja in der Freizeit für die Gesellschaft einsetzen.
§23 Abs. 2 n neu soll der Abzug CHF 8’000 (jetzt 5’000) betragen.
Das Anliegen ist mehr als legitim, es stellt sich einfach die Frage, ob es wirklich jetzt in dieses Paket übernommen werden muss. Der Hinweis, dass es allenfalls in Feuerschutzgesetz eingebaut werden müsste, ist für mich jedoch auch fraglich. Es geht ja um einen Freibetrag im Steuergesetz.
Ich bin für die Möglichkeit des Abzuges, es wurde ja letzte Woche auch schon viel Geld ausgegeben. 38: 34 (ich) angenommen
Schlussabstimmung: Ja; 69:0
Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister
Grundsätzlich sind alle der Meinung, dass die Vorlage so unterstützt werden kann. Leider war die Koordination mit der gleichzeitigen Teilrevision des Datenschutzgesetztes nicht wirklich vorhanden. So war es ein unklares hin und her wegen der Onlineverordnung, welche schlussendlich im Datenschutzgesetz provisorisch verlängert wurde und so kann dieser Totalrevision zugestimmt werden.
Eintreten ist unbestritten und auch in der Detailberatung ergibt sich keine Diskussion, da entweder die Regierung den Anpassungen der Kommission oder die Kommission den jeweiligen Vorschlag der Regierung unterstützen. Es gibt eine zweite Lesung.
Motion betreffend Schaffung einer kantonalen Behörde zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern
Die Antworten des Regierungsrates gehen zu diesem Thema wie schon öfters in die Richtung, dass der Kanton Zug keine spezielle Stelle benötigt, da die Gleichstellung ja teilweise umgesetzt wurde. Es ist aber auch anzufügen, dass sich zu dieser Frage nicht nur die Regierung, sondern auch der Kantonsrat mehrmals sehr abschlägig äusserte. Bei noch nicht umgesetzten Bereichen müsse einfach noch abgewartet werden, da die Zeit noch nicht «reif» sei. Die drei bürgerlichen Parteien stimmen diesem «Loblied» natürlich zu und sind gegen eine Erheblicherklärung. Sie wollen Chancen- und Lohngleichheit, aber sie wollen weder eine Institution noch Demonstrationen, es müsse in den Köpfen etwas ändern. RR will nur das absolute Mindestmass erfüllen, welches von der Bundesverfassung verlangt wird. Wenn dann das Kantonsranking aufzeigt, dass Zug auf einem der letzten Plätze aufgeführt ist, weil zu wenig gemacht wird, will dies die Regierung so auch nicht akzeptieren. Auf die Frage wie der Gleichstellungsgedanken in die Köpfe der Vorgesetzten, der Chefs und bei allen Leuten kommt, erhalten wir von keiner Seite eine Antwort. Haben die Kantonsrätinnen, die Kantonräte und die Regierung die Forderungen des Frauenstreiks 2019 schon vergessen?
Ich bin für die Erheblicherklärung, welche jedoch mit 55:20 abgelehnt wird.
Postulat betreffend Klimanotstand in Zug ausrufen
Es ist schön, dass der RR selber sieht, dass Massnahmen getroffen werden müssen. Leider zieht er daraus die Schlussfolgerung, dass das Postulat nicht überwiesen werden soll. Dies mit dem Argument, dass sie keine «Symbolpolitik» machen will. Aber ein solches Zeichen hätte eine wichtige Wirkung für die Bevölkerung, die jungen Menschen, die Verwaltung und schlussendlich auch für die Politik. Bereits haben verschiedenste Städte, Kantone und Länder den Klimanotstand ausgerufen. Noch bei der Überweisung am 23. Mai 2019 äusserte sich ein bürgerlicher Kantonsrat dahin, dass ohne Symbolpolitik viele Vorstösse nicht eingereicht werden könnten. Die Regierung meint, dass die entsprechenden Massnahmen, welche im Kanton Zug durchgeführt würden, ausreichend seien und es müssten keine weiteren Ideen dringend umgesetzt werden. Die Mittepartei ist damit einverstanden, dass die Klimaerwärmung Realität ist, zeigt aber auf, dass sie ja konkrete Massnahmen fordern würden. Das ist sicher richtig, trotzdem könnte gerade diese Partei doch auch Forderungen anderer Parteien aktiv unterstützen. Es entwickelt sich eine sehr ausführliche Debatte zur Landwirtschaftspolitik und –produktion. Weiter wird auch über die individuelle Ernährung (vegi oder Fleisch) diskutiert. So wird von einem Einzelredner den Linken vorgeworfen, dass wir das Fleischessen verbieten wollen, was natürlich völliger Unsinn ist. Selbstverantwortlich weniger Fleisch essen ist sicher angepasster.
Der Antrag das Postulat erheblich zu erklären wir leider mit 49:22 abgelehnt
Postulat betreffend stufenlose Unterführung Brüggli
Hier geht darum, dass die Unterführung im Brüggli (unter der Eisenbahn Richtung Herti) so neu gebaut wird, dass sie für Menschen mit einer Behinderung selbständig benutzbar wird. Die Regierung resp. die Baudirektion stoppte dieses Projekt zur Zeit der Sparprogramme. Nun seien die Arbeiten jedoch soweit fortgeschritten, dass im Herbst die Vorlage im Kantonsrat beraten werden kann.
Da kein Gegenantrag zum Regierungsantrag gestellt wird, wird das Postulat stillschweigend erheblich erklärt.
Postulat betreffend 50. Geburtstag des Frauenstimm- und Wahlrechts gebührend feiern
Die Regierung zeigt auf zwei Seiten (eher eine geschichtliche Erklärung) auf, wie wichtig die damalige Abstimmung war und welche Auswirkungen dieser Entscheid auf die Demokratie in der Schweiz hatte. Weiter wird die geschichtliche Entwicklung des schweizerischen Frauenstimmrechts dargelegt. Bei der Stellungnahme der Regierung wechselt er dann auf die Gründung der Schweiz und des Bundesstaates und findet, dass diese beiden Ereignisse Staatsakten waren und nicht mit einer Abstimmung verglichen werden könne. Dabei blendet die Regierung aus, dass bei der Gründung des Bundesstaates selbstverständlich auch eine Abstimmung durchgeführt wurde, der Kanton Zug die Gründung sogar ablehnte. Trotzdem findet die Regierung, dass das 150-jährige Geburtstagsfest nicht verglichen werden könne mit dem 50-jährigen Frauenstimmrecht. Dies sei eher eine private Angelegenheit und deshalb nicht die Aufgabe des Staats, hier eine gebührliche Feier zu organisieren. Hier muss die Regierung, aus meiner Sicht, nochmals über die Geschichtsbücher gehen.
Der Regierungsrat will das Postulat erheblich erklären und gleichzeitig abschreiben.
Die Postulantinnen beantragen jedoch, auf nicht Abschreibung. Ein weiterer Antrag will nicht erheblich erklären.
Nicht erheblich erklären: 17:55 abgelehnt, ich stimmte für erheblich erklären.
Nicht abschreiben: 26:47 (ich war für nicht abschreiben), wird jedoch abgeschrieben.
Interpellation betreffend Anstrengung des Kantons zur Vermeidung von schädlicher und lästiger Lichteinwirkung
Grundsätzlich ist die Antwort des Regierungsrates recht gut. Leider wird die Problematik der Lichtfarbe (-wärme) zu wenig abgehandelt. Die Farbtemperatur (je höher desto schlechter für das Wohlbefinden der Menschen und der Natur, weil dann ein höherer Blauanteil im Licht vorhanden ist) müsste ausführlicher berücksichtigt werden. Auch dynamische Beleuchtungssysteme sind technisch machbar und bereits an verschiedenen Orten umgesetzt. Hier könnten sich der Kanton und die Gemeinden aktiver dafür einsetzen. Das Merkblatt für die Gemeinden müsste vom Kanton entsprechend angepasst werden. Für die Kantonsstrassen hat die Verwaltung bereits seit einiger Zeit (2008) ein umfassendes Konzept. Die Regierung zeigt in der Interpellationsantwort nur auf, welcher Rahmen gegeben ist, aber inhaltlich wird nichts gesagt. Selbst zur Aktualisierung des kant. Lichtkonzeptes wird nichts gesagt, obwohl Bund oder andere Kantone bereits neuere Versionen umsetzen.
Interpellation betreffend Nutzung der Windenergie
Leider klammert der Regierungsrat in seinen Überlegungen des Energiekonzeptes die Windenergie schon vorsorglich aus. Ob es wirklich ein Potenzial hätte, kann damit nicht wirklich beantwortet werden. Auch der Verweis, dass der Richtplan Windenergie nicht ermöglicht, ist nicht wirklich schlüssig, denn dieser kann und wird ja immer wieder den neusten Gegebenheiten angepasst. In diesem Zusammenhang weist der Baudirektor darauf hin, dass die Studie betreffend Nutzen von Photovoltaikanlagen auf den kant. Gebäuden Ende 2019 erstellt wurde. Nun würden noch Anpassungen gemacht, damit die ganze energetische Aufwertung der kant. Gebäuden «angehängt» werden können, um ein Gesamtpaket im Rahmen des Projektes Zug+ zu schnüren.
Interpellation betreffend Förderung des Veloverkehrs für Arbeits- und Schulweg
Wenig visionär und kreativ fällt hier die Antwort aus. Wenn nicht vor vielen Jahren (Jahrzenten) die damaligen Behörden weitsichtig gewesen wären, würden heute noch alle Fahrräder auf den Hauptstrassen fahren. Aber der Nutzen von guten Velowegen sind nebst den Benützenden auch die Autofahrenden und die ganze Volksgesundheit. Es wäre schön, wenn die Baudirektion hier Nägel mit Köpfen einschlagen würde.
Die Regierung ist sich dieser Vorteile bewusst und will die nötigen Ausbauschritte auch umsetzen. So würden bei jeder Sanierung der Strassen die Möglichkeit einer separaten Velospur abgeklärt. Es hätte unbestritten noch einige Lücken, welche behoben werden müssen.
Interpellation betreffend Aushub – Deponie im Kanton Zug
Dieses Thema wurde im KR schon mehrmals behandelt, insbesondere jeweils im Richtplan. Nachdem der Regierungsrat die Strategie betreffend Aushub anpasste, mussten die Absprachen mit den umliegenden Kantonen ergänzt werden. Einzig der Kanton Zürich sei nicht bereit, seinen Aushub eigenständig zu deponieren. Es ist eine Tatsache, dass der Deponieplatz ständig und in raschen Tempo abnimmt und deshalb könne es nicht sein, dass sich Zürich um ihren Aushub einfach futiere. Es könnte interpretiert werden, dass der Gewinn mit Aushubmaterial ein gutes Geschäft ist und die öffentliche Hand ständig neue Standorte schaffen muss. Dies würde einmal mehr heissen, den Gewinn wird privatisiert, die Schäden sozialisiert.
Interpellation betreffend Pestizide und Nitrat im Zuger Trinkwasser
Leider ist die Antwort des Regierungsrates nicht reines Wasser. Wir werden weiterhin teilweise «verschmutztes» Grundwasser zur Verfügung haben. Dies hängt nicht nur davon ab, dass die Regierung nichts machen möchte, sondern, dass über Jahre viel bis sehr viel Pestizide verwendet wurde. Dies auch mit dem Segen des Bundes und der Bewilligungsbehörden, welche zu lange die Gefahr dieser Chemikalien nicht einsehen wollte (teilweise immer noch nicht will). Die Aufgabe des Kantons ist es aber, die nötigen und systematischen Kontrollen des Grundwassers durchzuführen. So kann es nicht sein, dass einmalige Kontrollen gemacht werden. In der Antwort schreibt der RR, dass im Jahr 2018 die Kontrollen in der Reusseben ein gutes Resultat hervorbrachte. Nur das Jahr 2018 war ein äusserst trockenes Jahr und da wurde wenige bis keine Pestiziden im Boden ausgewaschen, welche ins Grundwasser gelangten. Es geht nicht nur um das Trinkwasser, sondern auch um das Grundwasser, da dieses oft später als Trinkwasser genutzt wird.
Interpellation betreffend Wohnformen mit kurzer oder beschränkter Mietdauer (Airbnb, Expats)
Interpellation betreffend kommerziellen kurzfristigen Beherbergung (u.a. Airbnb) in Wohnzonen
Die Beratung wird gemeinsam geführt, die Kenntnisnahme jedoch dann getrennt.
Steigerung der speziellen Wohnform stieg innert einem Jahr um rund 30% (siehe Bericht). Der Wohnbedarf von «Expats» ist ständig steigend und auch wenn diese Leute eher hohe bis sehr hohe Mietkosten zahlen können, hat diese Situation eine negative Auswirkung auf den regulären Wohnungsmarkt. Trotzdem kann wahrscheinlich gesagt werden, dass diese neue Wohnform im Kanton Zug noch kein grosses Problem (wie in Luzern, Interlaken oder Barcelona) darstellt.
Die nächste Kantonsratssitzung findet am 27. August 2020 statt.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse können nach ca. 3-4 Arbeitstagen unter https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat abgerufen werden.