Zur Kantonsratssitzung vom 23. Mai 2019, traktandiert, nicht behandelt, Traktandum #2919: Interpellation der SP-Fraktion betreffend was tut der Kanton Zug gegen Gewalt an Frauen und Kindern
Auftrag:
Der Regierungsrat des Kantons Zug wird hiermit aufgefordert, sich so einzusetzen, dass insbesondere bei der Fachstelle Häusliche Gewalt bei der Zuger Polizei genügend finanzielle und personelle Ressourcen geschaffen werden, um wirksam gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Besonderes Augenmerk sei auch auf (mit)betroffene Kinder zu legen.
Begründung:
Der Regierungsrat legte in Beantwortung der Interpellation betreffend «was tut der Kanton Zug gegen Gewalt an Frauen und Kindern» (Vorlage Nr. 2919.1 – 15961) dar, dass zwar einerseits die erforderten Einsätze der Zuger Polizei im Bereich von häuslicher Gewalt zunahmen, anderseits die personellen Ressourcen der Fachstelle häusliche Gewalt der Zuger Polizei nicht erweitert wurden. So hätte im Jahr 2018 die Polizei 439 Einsätze im Bereich von häuslicher Gewalt geleistet. Gleichzeitig analysiert der Regierungsrat: «Allerdings verfügt die Fachstelle Häusliche Gewalt aktuell über zu wenig personelle Ressourcen. Während die Fälle von häuslicher Gewalt und die polizeilichen Interventionen in diesem Bereich zwischen den Jahren 2009 und 2016 um rund 25 % zugenommen haben, sind die personellen Ressourcen (eine Personalstelle entsprechend 100 Stellenprozente) gleichgeblieben.» (Antwort der Regierung auf Frage 3, Seite 6, Vorlage Nr. 2919.1 – 15961)
Um wirksam gegen häusliche Gewalt vorzugehen, sind verschiedene Handlungsfelder gefordert. Damit gerade auch die am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gewaltschutznormen des Zuger Polizeigesetzes (§ 16a ff.) umgesetzt werden können, sollen die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen werden und regelmässig evaluiert werden.