Zuger Notizen zur Kantonsratssitzung vom 11. April

Die kantonale Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF), über die wir national am 19. Mai 2019 abstimmen, war das gewichtigste Traktandum an der heutigen Kantonsratssitzung. Materiell wird nun eine alte Forderung der SP umgesetzt, dass bei uns internationale Steuerprivilegien abgeschafft werden für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften: im Ausland erzielte Gewinne müssen nun gleich hoch versteuert werden wie im Inland erzielte Gewinne: sie werden nun nicht mehr privilegiert besteuert. Für den Kanton Zug bedeutet dies, dies wurde auch durch die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat so bestätigt, dass der Gewinnsteuersatz für alle juristische Personen auf rund 12 % zu stehen kommt, es mehr oder weniger aufkommensneutral umgesetzt wird und ohne eine Erhöhung oder Senkung der Einkommens- und Vermögenssteuern für die natürlichen Personen. Die Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften werden mehr Steuern bezahlen, bei den «einheimischen» juristischen Personen gibt es eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes auf 12 %. Zusätzlich gibt es legale «Schlupflöcher», die neuen Abzüge ermöglichen: die Einführung einer Patentbox und ein erhöhter Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E, 150 % dieser F&E Aufwendungen, also mehr als sie effektiv sind, können abgezogen werden). Der Kanton Zug hat die Möglichkeiten für Abzüge, die der Bund mit der STAF ermöglicht, maximal ausgenutzt. Diverse Anträge von der SP und weiteren für eine Erhöhung des Steuerfusses oder weniger hohe Abzugsmöglichkeiten wurden von den bürgerlichen Kantonsräten einstimmig abgelehnt. Für mich stimmt die absolut wirtschaftsfreundliche kantonale Umsetzung der STAF ausfolgenden Gründen nicht:

  • unsere Umsetzung, wir können sie im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen aufkommensneutral umsetzen, werden den nationalen Steuerwettbewerb nicht mindern: damit viele Kantone auch nur einigermassen hohe Steuersätze haben, dürfen oder müssen sie diese gegenüber heute Senken. Ein Vorteil für den Kanton Zug, aber ist dies im gesamtschweizerischen Interesse?
  • Der Kanton Zug ist heute gut bis sehr gut positioniert bei den Steuern innerhalb der Schweiz, mit den geplanten Anpassungen werden wir die Nr 2, ganz minim hinter Schaffhausen. Und da befürchte ich, diese sehr attraktive Position wird dafür sorgen, dass weiterhin doch eher neu Vermögende sich im Kanton Zug niederlassen werden und eine Verdrängung bei den «Geringverdienenden» auslöst. Wollen wir dies? Ich auf jeden Fall nicht.
  • Zug soll weiterhin ein attraktiver Standort sein und auch bleiben. Dies ist jedoch auch möglich, davon bin ich überzeugt, wenn wir beim ersten Fünftel der Schweizer Kanton beim Steuerfuss mit dabei sind, es braucht nicht quasi die Spitzenposition bei den Steuersätzen ganz minim hinter Schaffhausen.

Das Spezielle aus den letzten 2 Kantonsratssitzungen
Kantonsrat P.C. Brunner zu Kantonsrat A. Hausheer: «Du hast diesmal konstruktiv dazu beigetragen» zum Thema Steuergesetzrevision. In der Wahrnehmung von Kantonsrat P.C. Brunner muss in diesem Fall Kantonsrat A. Hausheer in der Regel nicht konstruktiv politisieren!
Kantonsrat E. Schmid: «Entschuldigung, ich war unaufmerksam, als ich für ein Votum aufgerufen wurde und zuerst nichts davon wissen wollte».
Kantonsrat T. Werner: «Da der SVP die Sachpolitik wichtiger ist als die Parteipo- litik» was mit Gelächter aufgenommen wurde.
Kantonsrätin N. Zweifel: « lehnt die CVP-Fraktion, inkl. der GLP ab»: die «Selbstaufgabe» der 4 GLP-Kantonsräte, die jetzt Teil der CVP-Fraktion sind, muss auch noch bewältigt werden!
Kantonsrat P.C. Brunner: «Ich wäre gespannt, wie Kantonsrat Florian Weder (der in der Zwischenzeit Regierungsrat ist) als Kantonsrat dazu abgestimmt hätte!».
Regierungsrat F. Weber: «Seien Sie vernünftig und lehnen Sie das Motionsbegehren ab». Es gab 30 «unvernünftige» Kantonsräte, die dem Motions- begehren zustimmten.

Mein heutiges Abstimmverhalten:

  • Bestätigungswahlen der vom Kanton zu wählenden Mitgliedern des Bankrats und der Revisionsstelle der Zuger Kantonalbank für die Amtsdauer 2019-2022
    • geheime Bestätigungswahl
    • alle vorgeschlagenen Bankräte wurden mit 2 bis 12 Ablehnungen bestätigt
  • Schlussabstimmungen
    • Teilrevision des Gesetzes über die Geoinformation im Kanton Zug: Ja (mit 69:0 Stimmen zugestimmt)
    • Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizeri-schen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB): Stiftungsaufsicht: Ja (mit 55:15 Stimmen angenommen)
  • Änderung des Steuergesetzes – sechstes Revisionspaket
    • Gewinnsteuer: 3.5 % / 4 % / 3.25 %: für 4 % (3.5 % (49 Stimmen) hat das absolute Mehr erreicht, 4 % = 19 Stimmen, 3.25 % = 5 Stimmen
    • Patentbox: 70 % (mit 54:20 Stimmen für eine Patentbox von 90 %)
    • Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand: für 120 % (mit 54:18 Stimmen für einen Abzug von 150 %)
    • Anpassung Dividendenteilbesteuerung: für 70 % (mit 52:19 Stimmen für 50 %)

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