Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz sowie Neubau für die ZVB. Zur Kantonsratssitzung vom 31. Jan. 2019

Seit 12 Jahren verfasse ich von jeder Kantonsratssitzung einen Bericht. Dabei geht es mir darum, meine Sicht der Geschäfte darzulegen. Gleichzeitig liste ich jede Abstimmung sowie mein Abstimmungsverhalten auf. Seit rund einem Jahr wird im Kantonsrat elektronisch abgestimmt, auch wenn diese Anlage am Donnerstag nicht vollständig funktionierte. Die Abstimmungsresultate können unter https://www.zg.ch/behoerden/kr/abstimmungsergebnisse-kantonsrat angeschaut werden. Aus diesem Grund werde ich mein Abstimmungsverhalten nicht mehr aufführen.

Ich wünsche euch viel SPass bei der Lektüre und hoffe, dass ihr alle gut im neuen Jahr gestartet seid.

Kommissionsbestellung:
Ich wurde in die ad hoc Kommission zur Bearbeitung des Gesetzes betreffend Schutz der Bevölkerung gewählt.

Denkmalschutzgesetz:
Teilweise gespannt aber auch realistisch erwartete ich die Debatte zur 2. Lesung betreffend des Dankmalschutzgesetzes. Leider war es mir nicht möglich, an der zusätzlichen Kommissionssitzung vom 29. Januar teilzunehmen, da wir die Gemeinderatssitzung hatten. Die SP und die ALG reichten einige Anträge auf die 2. Lesung ein. Uns geht es darum, dass das Gesetz nicht so lasch ausfällt, wie es in der 1. Lesung entschieden wurde. Mit der Variante 1. Lesung wird der Gedanke des Denkmalschutzes praktisch vernichtet. Die Rechte der Eigentümerschaft wird auf ein Podest gehoben, ohne das die Bevölkerung und damit die kollektive Geschichte einen Gegenwert erhalten würden. So muss das mögliche Denkmal einen «äusserst» hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert aufweisen, dass es geschützt werden könnte. Zusätzlich müssen zwei von den drei Kriterien erfüllt sein. Auch muss eine langfristige Nutzung möglich sein. Eine weitere massive Erhöhung der Anforderung ist der Passus, dass Objekte nicht gegen den Willen der Eigentümer unter Schutz gestellt werden kann, wenn die Objekte jünger als 70 Jahre alt sind. Wir sind der Meinung, dass dies eigentlich höherrangiges Gesetz verstösst, der Mehrheit des Kantonsrates war nicht dieser Meinung. Nun müssen allenfalls Gerichte darüber entscheiden. Dass die Denkmalschutzkommission aufgelöst wird, bedauern wir, wenn es dann nur dieser Punkt gewesen wäre, hätten wir damit leben können. Auch die Verteilung der Kosten ist eher ein Wehrmutstropfen, welcher nicht ins Gewicht fällt. Nun wird der Kanton im Verhältnis zu den Gemeinden einen höheren Beitrag leisten müssen. Es erstaunte mich schon, im Herbst 2018 jammerten viele Finanzpolitiker über das strukturelle Defizit des Kantons, hier wollten sie aber nichts mehr wissen und unterstützten die zusätzliche Belastung des Kantons. Die Schlussabstimmung wurde mit 51:21 angenommen. Leider erreichten wir beim Antrag auf das Behördenreferendum nur 21 Stimmen, 27 sind Voraussetzung.

Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag und Bürgschaft für den neuen Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und die damit verbundenen Landgeschäfte sowie betreffend Darlehen für die Finanzierung des Neubaus und Objektkredit für den Mieterausbau für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung auf dem Areal An der Aa; Zug

Mit diesem langen Titel des Geschäfts wird gleichzeitig auch gezeigt, dass die Vorlage recht komplex ist. Es geht einerseits darum, dass Land mit der Stadt Zug abgetauscht und dieses dann der ZVB weiterverkauft wird. Damit die ZVB überhaupt bauen kann, muss der Kanton als Hauptaktionär ein Investitionsbeitrag von 50% der Gesamtkosten mit dem Kostendach von 94.2 Mio. Franken und eine Bürgschaft von max. 116.2 Mio. Franken gewähren. Damit ein Bauherr das ganze Areal (die einzelnen Bauten sind voneinander abhängig) bebauen kann, entwickelte die Bau- und Finanzdirektion mit der ZVB dieses Modell. Der Kanton gewährt weiter ein Darlehen an die ZVB von 73.1 Mio. Franken, welches während 67 Jahren zurück bezahlt werden muss. Der Kanton wird sich für den Rettungsdienst und die kantonale Verwaltung einmieten. Die Kostenmiete ist von den Baukosten abhängig. Falls die Kosten höher als die 73.1 Mio. Franken ausfallen, müssen die ZVB diese selber tragen, falls es billiger wird, erhält der Kanton auch einen Teil davon. In der Hochbaukommission, welche ich präsidiere, wurde aufgezeigt, dass die Kostenmiete den Kanton auf die Zeit günstiger kommt, als wenn er selber bauen würde. Wir konnten nachvollziehen, dass das ganze System in sich gut ausbalanciert ist und so der Kanton eine ideale Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr erhalten wird. Die Hochbaukommission wird vor dem Innenausbau der Räumlichkeiten des Rettungsdienstes und der kantonalen Verwaltung über die Details nochmals genau informiert. Diese Kosten von max. CHF 26.2 Mio. wurden ebenfalls vom Kantonsrat bewilligt.

Ohne grosse Gegenstimmen genehmigte der Kantonsrat ein Finanzgeschäft in der Gesamthöhe von rund 300 Mio. Franken.

Bei der Motion betreffend Bussengelder in den Strassenverkehr wurde das Wort mehr verlangt. Eigentlich war das Anliegen des Motionärs, dass die Zuger Polizei die Geschwindigkeitskontrollen nicht als «Geldmaschine» benützen darf und dass die Einnahmen in den Spezialfond für den Strassenbau gehen sollten. Da aber die Kosten der Polizei aus der laufenden Staatskasse finanziert werden, sollen auch die «Erträge» in diese Kasse fliessen. Der Motionär zeigte anhand von ausgesuchten Zahlen, dass die Busseneinahmen in den letzten Jahren massiv gestiegen waren. Einen Teil der Ertragssteigerungen konnte die Regierung rechtfertigen. Ich kann sehr gut verstehen, wenn man sich über Bussen aufregt, vor allem über sich selber, denn jede Fahrerin, jeder Fahrer hat es selber im Griff (oder im Fuss), keine Geschwindigkeitsbusse zu kassieren. Auch die Diskussion über die Standorte der Kontrollen helfen da wenig, die Geschwindigkeit muss so eingehalten werden, wie sie signalisiert ist.

 

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