Leserbrief zu Wie weit darf Denkmalschutz gehen? Zuger Zeitung, 30. Januar 2019
Zwei Komma zwei Prozent des Gebäudebestands im Kanton Zug stehen unter Denkmalschutz. Hiermit befindet sich Zug weit unter dem Schweizer Durchschnitt von 3.5 Prozent. Es gibt also keinen Grund für alarmistische, drastische Massnahmen, wie sie in der Revision des Denkmalschutzgesetzes vorgesehen sind. Hier geht es nicht um nennenswerte Eingriffe ins Privateigentum, sondern um sehr seltene Entscheide zugunsten dieser wichtigen öffentlichen Güter, die Bewahrung des kulturellen Erbes und Ermöglichung kollektiven Erinnerns heissen.
Letzteres ist ein wichtiger Teil des Gefühls von Zugehörigkeit. Entsprechend sollte es doch auch der politischen Mitte möglich sein, hier eine ausgewogene Entscheidung zu treffen.
Und schlussendlich geht es nicht in erster Linie um die Frage, ob Eingriffe ins Privateigentum durch den Staat zulässig sind. Es geht darum, dass im Kanton Zug der Verkaufswert von Gebäuden unter Denkmalschutz weniger rasant steigt als derjenige von Gebäuden, die ohne Weiteres abgerissen werden können und an deren Stelle ein neues, profitableres Gebäude erbaut werden kann. Der Denkmalschutz hat also den – aus meiner Sicht durchaus willkommenen – Nebeneffekt, die Gebäudespekulation einzudämmen. Das sehen Andere natürlich anders.
Dr. phil. Martin Hošek