Was tut der Kanton Zug gegen Gewalt an Frauen und Kindern?

Interpellation der SP-Fraktion vom 30. November 2018

Die eidgenössischen Räte haben im Mai 2017 die Ratifizierung der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011 (sog. «Istanbul-Konvention») genehmigt. Die Schweiz erfüllt grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ausser in jenen Bereichen, in denen sie Vorbehalte angebracht hat. Dennoch wurde in der Debatte darauf hingewiesen, dass es im Bereich Gewalt gegen Frauen und Opfer von häuslicher Gewalt noch einiges zu tun gäbe. Die SP Kanton Zug geht davon aus, dass auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt werden kann – Frauen sind unter den Betroffenen aber klar überrepräsentiert. Die SP verweist für den Kanton Zug auch auf die kantonsrätlichen Debatten zum Bedrohungsmanagement (Änderung Polizeigesetz, Vorlage Nr. 2733). Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche unterschiedlichen Stellen innerhalb der Verwaltung haben mit dem Thema „Gewalt gegen Frauen und Opfer von häuslicher Gewalt“ direkt oder indirekt zu tun (Prävention, Intervention, Strafverfolgung,…)? Wo sind diese Stellen angesiedelt, was sind deren Aufgaben und um wie viel Stellenprozente handelt es sich? Mit wie vielen Fällen von Gewaltopfern und/oder -tatpersonen haben diese Stellen zu tun?
  2. Werden Gewaltdelikte nach dem Geschlecht systematisch statistisch erfasst und ausgewiesen? Ist bekannt, wie viele Kinder im Kanton Zug von häuslicher Gewalt (mit-)betroffen sind (etwa auch bei der KESB)?
  3. Die detaillierte Istanbul-Konvention beinhaltet eine Reihe von konkreten Massnahmen. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass der Kanton Zug diese Vorgaben genügend erfüllen kann? Wenn ja, inwiefern?
  4. Wurden jene Stellen, die mit Opfern von häuslicher Gewalt oder mit Gewaltbetroffenen zu tun haben (Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Soziale Dienste, usw.) zum Thema Istanbul-Konvention geschult und ausgebildet? Wenn nein, ist dies noch geplant?
  5. Wie viele aufenthaltsrechtliche Härtefälle sind in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingegangen? Wie viele davon wurden abgelehnt, wie viele als Härtefälle anerkannt? Bitte um eine Zusammenstellung der Anzahl Fälle in den letzten fünf Jahren.
  6. Sind für die Zukunft zusätzliche Massnahmen für Prävention und Intervention geplant? Wenn ja, welche? Wenn Nein, bitte begründen, warum darauf verzichtet wird.

 

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