Die vom Kantonsrat beschlossene Mehrwertabgabe ist ein Minimum und kein «Überobligatorium»
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Revision des Bau- und Planungsgesetzes verabschiedet. Es ging dabei die Mehrwertabgabe, also um eine Entschädigung, die der Grundeigentümer oder Investor dem Staat abzuliefern