8. März 2018: Internationaler Frauentag
Seit mehr als 36 Jahren ist die Lohngleichheit von Frau und Mann in der Bundesverfassung festgeschrieben. Trotz all der Jahre, die seither vergangen sind, wartet die Bestimmung weiterhin auf ihre Umsetzung, betrug doch der unerklärbare Teil des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen 2017 immer noch 7,4 %. Diese Situation ist inakzeptabel.
Angesichts dessen muss der öffentliche Sektor, ob auf Bundes- oder auf kantonaler und kommunaler Ebene, mit gutem Beispiel vorangehen. In diesem Sinn hat der Bund eine Charta für die öffentliche Hand ausgearbeitet. Die Stadt Zug hat diese mitunterzeichnet, der Kanton Zug leider nicht (Forderung des Postulates Nr.2796 der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Lohngleichheit im Kanton Zug vom 29.11.2017). Mit einer Unterzeichnung würde der Kanton Zug ein starkes Zeichen setzen, was die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im öffentlichen Sektor und bei den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften anbelangt. Gleichzeitig kann so der Privatsektor ermutigt werden, nachzuziehen.
Im Kantonsrat wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Vorstösse zur Umsetzung der Lohngleichheit behandelt (siehe z.B. Interpellation Nr. 2584 von Barbara Gysel, Karin Andenmatten-Helbling, Anna Bieri, Nicole Imfeld, Gabriela Ingold, Hanni Schriber-Neiger und Karen Umbach betreffend gleiche Löhne für Frau und Mann im Kanton Zug vom 28.1.2016). Nach wie vor ist aber unbekannt, wie gross oder wie klein die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern bei den Mitarbeitenden des Kantons Zug ist.
Ob mit oder ohne Unterzeichnung dieser Charta hat unser Kanton dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung befasst sind, die Belange des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) umsetzen und in der öffentlichen Verwaltung die Einhaltung der Lohngleichheit gewährleistet ist. Die der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften sind zu ermutigen, es ihm gleichzutun und die Lohngleichheit ist auch im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens umzusetzen.
Infolgedessen wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten (unbesehen davon, ob er die Charta des Bundes unterzeichnet oder nicht):
- Um wieviel Prozent unterscheiden sich die Löhne der männlichen von den weiblichen Mitarbeitenden beim Kanton? Wie kann nicht nur die direkte, sondern allenfalls auch eine indirekte Lohndiskriminierung erkannt werden? (siehe Antwort des Regierungsrates auf Interpellation Nr. 2584 vom 28.6.2016 auf S. 2: das Persuisse-Lohnvergleichssystem, das 2007 im Kanton eingeführt worden sei, ermögliche die Erkennung der direkten Lohndiskriminierung)
- Plant der Regierungsrat für die Zukunft Änderungen hinsichtlich der Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit? Wie soll der Vergleich mit anderen Kantonen ermöglicht werden?
- Wie gedenkt der Regierungsrat, die Mitarbeitenden, die mit Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung befasst sind, für die Belange des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) zu sensibilisieren?
- Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um eine regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften anzuregen, die über eine Selbstdeklaration hinausgehen?
- Wie gedenkt der Regierungsrat der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens Nachachtung zu verschaffen, die über eine Selbstdeklaration hinausgehen?