Auf die 2. Lesung wurden erneut Anträge zu den Begrifflichkeiten gestellt. So soll im Gesetz die Begriffe: ”Preisgericht” oder “Begleitgremium” anstelle von “Jury” und “qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren” anstelle von Wettbewerb benützt werden. Die Regierung wehrt sich für die herkömmlichen Begriffe. Es macht aber wenig Sinn, wenn in einem revidierten Gesetz noch Begriffe verwendet werden, welche im Alltag nicht mehr angewendet werden. Die Mehrheit des Kantonsrates sieht dies auch so. Damit erhalten die Gemeinden auch einen grösseren Spielraum. Für die Schlussabstimmung wurde noch befürchtet, dass sich erneut eine “unheilige Allianz” ergeben könnte. Da aber für mich diese Vorlage keine sehr grossen Beeinträchtigungen für die Mehrheit der Bevölkerung ergibt, konnte ich mit gutem Gewissen der Schlussabstimmung zustimmen.
Unsere Interpellation betreffend Sozialbericht wurde von der Regierung beantwortet. In meinem Votum zeigte ich auf, dass die Äusserung der Regierung sich nicht mit den Massnahmen, welche sie umsetzen wollen, decken. So sehen sie, dass für ein Teil der Bevölkerung die Lebenshaltungskosten im Kanton Zug sehr hoch sind. Ich bedauerte, dass im Bericht der Regierung keine weiteren Studien herangezogen wurden. So wird in der CS-Studie von 2014 legt dar, dass sich für Reiche und Superreiche ein Wechsel in den Kanton sehr lohnt, Mittel- und Unterschicht jedoch besser in die Nachbarkantone ziehen würden. Die Studie zeigt auf, dass z.B. Leute in Sattel oder Sins Ende Jahr mehr Geld im Sack haben, als diejenigen in Cham oder Oberägeri. Trotzdem will die Regierung wegen der finanziellen Situation des Kantons keine weiteren Massnahmen ergreifen. Umgekehrt gesagt, der Kanton Zug spart auf dem Buckel der «Armen».
Ebenfalls um Armut ging es bei der Motion der SVP. Sie stellten den Antrag, dass Menschen, welche im Kanton Leben, keine reguläre Aufenthaltsbewilligung aber auch keinen Negativentscheid haben, auf Nothilfe (sprich 8 Franken pro Tag für den Lebensunterhalt) gesetzt werden. Die Regierung zeigte auf, dass dies das Bundesgesetz verletzen würde, die Motionäre behaupteten, dies sei nicht so. Für mich war in meinem Votum nicht diese Auseinandersetzung wichtig, sondern, dass Menschen, welche hier leben und auch während längerer Zeit hierbleiben, integriert werden müssen. Wenn sie auf das Minimum reduziert werden, haben sie kein Anreiz etwas für ihre Integration zu tun. Menschen am Rand der Gesellschaft haben nichts zu verlieren und könnten eher kriminell oder sonst auffällig werden. Gerade die SVP, welche immer auf dem Thema Sicherheit rumreitet, sollte sich hier bewusst sein, dass mit der Reduktion kein Franken gespart würde, denn die nicht ausbezahlten Gelder fallen in einem anderen Bereich mehrfach an. In einer «Hauruckübung» verlangen die Motionäre dann, dass einfach die Nothilfe plus 100 Franken pro Monat ausbezahlt werden soll. Da aber eine Motion nicht einfach so abgeändert werden kann (denn die Regierung soll dazu ihre Meinung äussern können) hatte dieses Ansinnen keine Chance.
Die FDP, welche die Idee von Einsparungen im Asylbereich unterstützt, reichte postwendend eine Motion zu diesem Thema ein. So soll die Regierung Sparmöglichkeiten sowie Vergleiche mit anderen Kantonen aufzeigen.
Die bürgerlichen Kantonsräte von den Berggemeinden setzten sich in verschiedenen Vorstössen für mehr Busbuchten ein. Es stört sie, dass bei einzelnen Bushaltestellen der individuelle motorisierte Verkehr für Minuten hinter dem Bus halten muss, wenn sich die Haltestelle auf der Fahrbahn befindet. So konnte sich der Rat für rund ¾ Stunden mit diesem Thema beschäftigen, trotzdem er erst vor einigen Monaten der Regierung die Kompetenz gegeben hat, der jeweiligen Situation entsprechende Lösungen zu treffen.
Eine Motion verlangte, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nebst der Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) auch von der Justizprüfungskommission (JPK) geprüft wird. Die Regierung ist der Meinung, dass dies nicht notwendig ist, da die STWAIKO ebenfalls eine umfassende Prüfung machen kann. Auch wenn der Bereich der KESB wie ein Gericht funktioniert und die Oberaufsicht des Kantonsrates immer nur den äusseren Geschäftsgang (keine Einflussnahme auf Entscheide) prüfen darf, bin ich der Meinung, dass eine doppelte Unterstellung nicht sinnvoll ist.
So stimmte ich ab:
Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug sowie des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung (Organisationsgesetz) und der Geschäftsordnung des Regierungsrats (GORR): 2. Lesung keine Anträge.
Schlussabstimmungen:
- Organisationsgesetz: Ja; 69:0 angenommen
- GORR: Ja; 67:0 angenommen
Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonalgesetzes. 2. Lesung: keine Anträge.
- Schlussabstimmung: Ja; 71:1 angenommen
Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) 2. Teil: Anpassung aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und Erfahrungen aus der Praxis: 2. Lesung:
- 32 bis Abs. 3: hier sollen die Gemeinden die Entscheidung treffen dürfen: Ja; 46:23 angenommen
- 32 bis Bst. a: Geschosszahl kann um ein Geschoss erhöht werden: Nein; 25:44 abgelehnt
- 32 ter Abs. 1: der Begriff «Planerwettbewerb» soll durch «qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren» ersetzt werden: Ja; 64:10 angenommen
- 32 ter Abs. 2: gleiche Formulierung wie in oberen § 32: Ja; 61:8 angenommen
Schlussabstimmung: Ja; 54:19 angenommen
Budget 2018 und Finanzplan 2018-2021: Anpassung des Leistungsauftrages 2018 der Kostenstelle 3590 (Zuger Polizei): Regierung hat den Leistungsauftrag 300 Stunden Polizeipräsenz auf der Strasse zu Lasten von Littering geändert. Für mich eigentlich nur Kosmetik und dieser Posten (Littering) hätten sie schon bei der Budgetdebatte streichen können, denn diese Projekt ist Ende 2017 ausgelaufen. Es wird der Antrag gestellt, dass der Polizei zusätzlich CHF 200’000 zur Verfügung gestellt wird. Der RR will dieses Geld gar nicht. Ich bin gegen die Erhöhung: 47:23 Antrag abgelehnt.
Begnadigungsgesuch. Zum Schutz der betroffenen Person, ist diese Geschäft nicht elektronisch verfügbar. Auch die Abstimmung erfolgt in geheimer Abstimmung. Resultat: keine Begnadigung mit 68:3 Stimmen.
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Voll-, Teilzeit- und Nebenämter im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2019 – 2024. Eintreten ist unbestritten und in der Detailberatung werden keine Anträge gestellt.
- Schlussabstimmung: Ja; 68:0 angenommen
Motion betreffend Offenlegung der Interessenbindungen von Richtern und Staatsanwälten. Antrag der JPK die Motion (mit der Erweiterung, dass auch die Leitenden Staatsanwälte die Interessen offenlegen) erheblich zu erklären. Es wird kein Gegenantrag gestellt und deshalb stillschweigend überwiesen.
Verschiedene Interpellationen werden zur Kenntnis genommen:
Interpellation betreffend Gemeindefinanzen im Zusammenhang mit dem «Sparpakte 2018» und dem Prozess «Finanzen 2019», sowie der vom Regierungsrat erwogenen Steuererhöhung.
Interpellation betreffend Sozialbericht 2016.
Interpellation betreffend Effizienz des Zuger RAV.
Interpellation betreffend Fondsauslagerungen im Rahmen von Sparprogrammen.
Motion betreffend Reduktion der Sozialhilfe für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene auf die Nothilfe.
- Antrag auf Erheblich erklären: Nein; 21:47 abgelehnt
- Antrag auf Teilerheblich erklären: Dies geht gemäss Geschäftsordnung KR nicht. Ordnungsantrag, dass darüber abgestimmt werden kann: Nicht zulässig; 28:41 für nicht möglich.
- Antrag auf Rückweisung an Regierung: Ja; 11:60 abgelehnt
Interpellation, Motion und Postulat betreffend Bushaltestellen.
- Antrag Motion nicht erheblich erklären: Ja; 50:22 angenommen
- Antrag Postulat nicht erheblich erklären: Ja; 48:22 angenommen
- Interpellation wurde zur Kenntnis genommen.
Interpellation betreffend «Wie weiter mit dem Theilerhaus (in Zug). Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Motion betreffend Visitation der KESB.
- Antrag nicht erheblich erklären: Ja; 40:29 nicht erheblich erklärt.
Interpellation betreffend Menschenrechtsverletzungen im Kanton Zug. Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Interpellation betreffend Sprachkompetenz von Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zug. Antwort wird zur Kenntnis genommen.