Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche gesetzlich festlegt, dass bei kantonalen Bauten und Anlagen in den nächsten Jahren ein Anteil des Potential von möglichen Sonnenenergienutzungen realisiert wird. Diese Vorlage soll beinhalten:
- Das Aufzeigen des gesamten Sonnenenergiepotentials, wobei nicht nur die vom Kanton selbst genutzten Bauten und Anlagen in Betracht fallen sollen, sondern auch solche von vom Kanton gesetzlich eingesetzten und allenfalls subventionierten Organisationen wie z.Bsp ZVB, Kantonsspital, Pflegeheime etc. Es wäre sinnvoll auch Potentiale aufzunehmen beim Strassenverkehr (durch Überdachung von Verkehrs-Restflächen und Nutzung von Schallschutzwänden u.dgl.)
- Erarbeiten eines Realisierungsprogramms in der Zeitachse, festlegen einer Zielsetzung der anteilsmässigen Realisierung bis zu einem zu bestimmenden Zeithorizont. Dabei soll als „realisiert“ nicht nur das gelten, was der Kanton selbst realisiert und finanziert, sondern auch das was Dritte (z.Bsp.Solargenossenschaften) auf zur Verfügung gestellten Flächen realisieren würden.
Begründung:
Mit dem Volksentscheid vom 21.Mai hat sich das Schweizervolk für die Energiewende ausgesprochen. Diese muss nun realisiert werden. Sie erfordert u.a. sehr viel Engagement im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom. Da ist von allen ein Beitrag gefordert, insbesondere muss die öffentliche Hand eine Vorbildsfunktion ausüben. Der Kanton Zughat bereits einen Solarkataster über das ganze Kantonsgebiet erstellen lassen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nun wäre es naheliegend, dass der Kanton Zug dafür sorgen würde, dass seine eigenen Sonnenergiepotentiale auch realisiert würden.