Mit
der einzigartigen Transparenz von Kantonsrat H. Schuler und mir wird es ab der kommenden Dezember-Kantonsratssitzung vorbei sein: Wir erhalten eine elektronische Abstimmungsanlage und die einzelnen Abstimmungsverhalten werden öffentlich einsehbar sein. Bis jetzt gab es dies nur von H. Schuler und von mir: wir machen mit unseren Berichten von den Kantonsratssitzungen unser Abstimmungsverhalten öffentlich. Sehr erfolgreich war ein Antrag von FDP-Kantonsrat A. Hostettler, der in der ersten Lesung erfolgreich eine Kreditreduktion von 0.5 Mio. Fr. auf 0.1 Mio. beantragte: statt einer kabelgebundenen Lösung soll eine kabelungebundene Lösung umgesetzt werden. Dies war nur möglich dank dem Fortschritt der Technik in den letzten Jahren.
Nichts
wissen will der Kantonsrat von der Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum, die in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht wurde. Sie verlangt, dass sich der Kanton und die Einwohnergemeinden sich aktiv für die Schaffung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum einsetzen mit der Zielsetzung, dass bis in 20 Jahren nach Annahme der Initiative ein Anteil von mindestens 20 % des Wohnungsbestandes nach den Grundsätzen des preisgünstigen Wohnungsbaues oder der Kostenmiete verrechnet wird. Es herrschte die Meinung, dass sowohl die Einwohnergemeinde wie auch der Kanton im Moment schon genügend tun für den preisgünstigen Wohnungsbau: sei es mit dem Wohnraumförderungsgesetz, sei es mit Vorgaben im Richtplan, wonach der Kanton und die Gemeinden den Bau und den Erhalt von Miet- und Eigentumswohnungen als preisgünstigen Wohnraum unterstützen. Speziell war noch eine neue Auswertung von Steuerdaten durch die vorberatende Kommission, die aufzeigte, dass jetzt schon ca. 27 % der Mietwohnungen im Kanton Zug zu den preisgünstigen Wohnungen zu zählen sind. Nur nützt diese Auswertung nicht viel, da die meisten der zu vermietenden Wohnungen „unter der Hand“ vermietet werden und deshalb nicht auf den freien Markt kommen. Trotz der Ablehnung dieser Initiative durch den Regierungs- und Kantonsrat bleibt der Mangel an bezahlbaren Wohnraum eines der grössten Probleme bei ums im Kanton Zug. Ich wünschte mir hier ein grösseres Engagement unserer Gemeinden und des Kantons Zug dieser Frage.
Das Spezielle
Mit einem § 6 zu den Spesen regelt das Rechtsstellungsgesetz, dass mit der monatlichen Spesenvergütung an den Regierungsrat im Betrage von Fr. 1‘165.00 sämtliche Auslagen u.a. für Verpflegung abgegolten sind. Nur hält sich der Regierungsrat nicht daran. So werden die Kosten für die Verpflegung an oder nach Regierungsratssitzungen dem freien Kredit des Regierungsrates belastet.
Bei der heutigen Kantonsratssitzung beantragte ich deshalb, leider erfolglos, dass ein Passus aufgenommen wird (Als Verpflegung gemäss Abs. 1 gelten insbesondere Esswaren und Mahlzeiten an oder nach Regierungsratssitzungen), der dieses Verbot noch einmal explizit Gesetz erwähnt hätte. Und das war der Auslöser einer doch sehr emotionalen Debatte, in der praktische alle Redner, inkl. des Landammanns, diese geltende Praxis, die seit Jahren so gehandhabt wird, verteidigten. In erster Linie stört es mich, dass sich der Regierungsrat nicht an unsere Gesetze hält. Aber mindestens mittelfristig wird sich dies ändern gemäss einer Aussage des Landammanns, da der freie Kredit des Regierungsrates abgeschafft werden soll. Aber bis dahin wird der Regierungsrat meistens jeden Dienstag weiterhin das Gesetz brechen, in dem die Esswaren für seine Verpflegung während oder an Regierungsratssitzung über den freien Kredit vom Regierungsrat abgerechnet werden!
Mein heutiges Abstimmverhalten:
- Wahl zum Kantonsratsvizepräsidenten (geheime Wahl): mit 38 Stimmen (3 Stimmen über dem absoluten Mehr) wurde Kantonsrat Daniel T. Burch gewählt
- Schlussabstimmungen
- Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA): Ja (mit 71:0 Stimmen angenommen)
- Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug
- Der Regierungsrat kann folgende Betriebe gemäss § 26 Abs. 2 mit Sitz im Kanton Zug durch Beiträge für die Aus- und Weiterbildung unterstützen: Spitäler und Kliniken, Pflegeheime und weitere Einrichtungen mit stationärer Pflege etc.: Ja (mit 34:37 Stimmen abgelehnt)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 64:6 Stimmen angenommen)
- Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung
- Antrag der CVP-Fraktion (weniger Mitbestimmung vom Kantonsrat): Nein (mit 40:33 Stimmen angenommen)
- Antrag Rüegg/Hausheer: Nein (mit 51:15 Stimmen abgelehnt)
- Schlussabstimmung: Ja (mit 54:18 Stimmen angenommen)
- Antrag auf Behördenreferendum: Nein (mit 43:28 Stimmen wurde nötige Quorum von 27 Stimmen erreicht)
- Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage: Ja (mit 59 Stimmen angenommen)
- Gesetzesinitiative für bezahlbaren Wohnraum von Junge Alternative Zug und JUSO Jungsozialisten
- Rückweisung an Kommission: Ja (mit 53:13 Stimmen abgelehnt)
- Initiative: Ja (mit 17:53 wurde sie abgelehnt)
- Änderung des Rechtstellungsgesetzes, des Personalgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrates betreffend Abgangsentschädigungen
- Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz)
- 5 Abs. 4: streichen von bei öffentlich-rechtlichen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und Institutionen: Ja (mit 57:9 Stimmen gestrichen)
- 6, neuer Absatz: Als Verpflegung gemäss Abs. 1 gelten insbesondere Esswaren und Mahlzeiten an oder nach Regierungsratssitzungen: Ja (mit 6:55 Stimmen abgelehnt)
- 7 Abs. 1
- Ergänzen mit bei „unfreiwilligem“ Ausscheiden: Nein (46:21 Stimmen abgelehnt)
- Ergänzen mit „diese beträgt 6 halbe Monatsgehälter“: Nein (mit 43:25 Stimmen abgelehnt)
- Neuer Abs. 69 Abs. 1 1a (neu) Erlass von Gemeindeordnungen, Organisationsbeschlüssen oder Statuten: Nein (mit 52:14 Stimmen angenommen)
- 7 Abs. 1 neu: Die Abgangsentschädigung entfällt mit dem Bezug einer Pensionskassenrente: Ja (mit 45:16 Stimmen angenommen)
- 7 Abs. 4: Die Abgangsentschädigung ist um ein erzieltes Einkommen zu kürzen. Ein entsprechendes Einkommen ist unverzüglich dem Personalamt zu melden: Ja (mit 26:27 Stimmen abgelehnt)
- Die Angangsentschädigung für Regierungsräte (§ 7) sei ersatzlos zu streichen: Nein (mit 44:22 Stimmen abgelehnt)
- Antrag auf Namensaufruf zum Behördenreferendum: Nein (mit 21 Stimmen das nötige Quorum erreicht)
- Namensaufruf zum Behördenreferendum: Nein (das nötige Quorum von 27 Stimmen wurde erreicht)
- Motion von T. Werner und B. Riedi betreffend Standesinitiative für eine Ergänzung im BüG (Bürgerrechtsgesetz), dass künftig keine Doppelbürgerschaft mehr möglich ist: Nein (mit 45:15 Stimmen abgelehnt)
- Postulat der SP-Fraktion betreffend Reputationsschaden verhindern: genügend Mittel für unsere Hochschule: für eine Erheblicherklärung (mit 12:47 Stimmen eine Erheblicherklärung abgelehnt)