EG Waldgesetz. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

Vernehmlassungsantwort SP Kanton Zug:
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Weichelt-Picard
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Vernehmlassung zur Kantonsratsvorlage und nehmen dazu innert der vorgegebenen Frist wie folgt Stellung:

Grundsätzliches:
Die SP Kanton Zug begrüsst die geplante Änderung des EG Waldgesetz.

Unter Berücksichtigung des Waldentwicklungsplanes 2012 erachten wir es als zentral, dass die intensivierte Holznutzung keine Änderungen von Kriterien bei der Waldeinteilung hervorruft (keine zusätzlichen Streichungen von Waldnaturschutzgebieten).

Antrag:
Da Holz zu den natürlichen einheimischen Ressourcen zählt, beantragen wir im Gesetz festzuhalten, dass primär einheimisches Zuger oder Schweizer Holz genutzt werden sollte (oder mindestens zertifiziertes Holz).

Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung und danken der Regierung nochmals für die Möglichkeit zur Vernehmlassung.

Freundliche Grüsse

Barbara Gysel
Präsidentin, Kantonsrätin

Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz). Kanton Zug, www.zg.ch

EG Waldgesetz. Vernehmlassungs­antwort der SP Kanton Zug. 27. Juni 2016 (pdf)

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