Zuger Notizen. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 2. Juni 2016

Aufgehoben
wurde bei der Revision des Gesundheitsgesetzes, dass der Regierungsrat Betriebe im Gesundheitswesen mit Beiträgen für die Aus- und Weiterbildung unterstützen kann. Dies wird sicherlich nicht helfen, den Fachkräftemangel, der in den Gesundheitsberufen herrscht, zu beheben. Und mittel- bis langfristig zeichnet sich Personalmangel ab. Im Weiteren erhält der Regierungsrat die Möglichkeit, Tagesangebote als Ergänzung zur Versorgung von psychisch erkrankten Personen anzubieten. Heute werden mangels eines Tagesambulatoriums immer wieder Personen hospitalisiert, die eigentlich tagesambulant behandelt werden könnten und auch sollten. Wir haben jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen, aber bis es dann auch umgesetzt werden kann (Standortsuche, Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Genehmigung des Budgets etc.), wird noch einige Zeit vergehen.

Transparent
soll inskünftig der Kantonsrat werden mit seinem Abstimmungsverhalten. Der Kantonsrat beschloss nun einen Kredit für die Anschaffung einer Abstimmungsanlage von Fr. 100‘000.–, eine massive Reduktion gegenüber den beantragten Fr. 425‘000.–. Möglich soll dies werden, weil diese neue Abstimmungsanlage nicht mehr kabelgebunden, sondern neu via Funk ausgerüstet werden soll. Und dies soll zu massiv tieferen Kosten führen. Aber dies muss zuerst noch abgeklärt werden, ob dieser tiefe Preis überhaupt möglich ist bis zur zweiten Lesung. Ein von mir vorgeschlagener Kürzungsantrag um einen Bildschirm wurde leider nicht zugestimmt. Jetzt werden halt die Pressebank, die Regierungsräte, die Ratsleitung sowie die Stimmenzählen 2 Bildschirme haben, in dem sie Resultate ablesen können, wenn auch 1 Bildschirm problemlos genügt hätte.

12 oder 18
Monate  Praktikumsdauer als zwingende Voraussetzung für die Zulassung für die Anwaltsprüfung war die Hauptfrage bei der Revision zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Für 18 Monate sprach, dass damit im Schnitt die Prüflinge massiv besser vorbereit zur Prüfung kommen sollten und somit auch die relativ hohe Durchfallquote gesenkt werden kann. Ein weiterer Effekt wäre, dass weniger „auswärtige“, d.h. nicht im Kanton Zug wohnhafte Prüflinge wegen der Verschlechterung der Zulassungsbedingungen die Prüfung in Zug absolvieren würden, der „Prüfungstourismus“ würde abnehmen. Auf der anderen Seite sollte es in der Eigenverantwortung jedes Prüflings liegen, sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten. Dazu brauchen die einen halt etwas länger als die anderen. Aber es sollen nicht alle Prüflinge damit „bestraft“ werden mit der zwingenden Verlängerung der Praktikumsdauer.    Diese liberale Sicht setzte sich schlussendlich auch im Kantonsrat durch.

Das Spezielle
SVP-Kantonsrat M. Brandenberg: „Zu meiner Interessenbindung: ich bin in Zug und nicht in Panama wohnhaft“ zur Überweisung des SP-Postulates betreffend „Panama Papers: Schweizer Steuer- und Strafrecht anwenden“.

 

Mein heutiges Abstimmverhalten:

Überweisungen

Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug

  • § 29 Abs. 1: mit Sitz oder Tätigkeit im Kanton Zug: für mit Tätigkeit im Kanton Zug (mit 50:22 Stimmen für mit Sitz im Kanton Zug)
  • § 29 Abs. 1.: mit Aufzählung von Betrieben: Ja (mit 54:17 Stimmen für eine Aufzählung von Betrieben)
  • § 29 Abs. 1: aufheben: Nein (mit 45:30 § 29 Abs. 1 aufgehoben)
  • § 50d:  Publikumsveranstaltungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko: Streichung von § 50d: Ja (Streichung mit 67:6 Stimmen angenommen)

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte

  • § 4 Abs. 2 Erweiterung um den schriftlichen Geschäftsverkehr: Ja (mit 46:16 Stimmen angenommen)
  • § 6a: Erhöhung der Praktikumsdauer von 12 auf 18 Monate: Nein (Erhöhung mit 44:22 Stimmen abgelehnt)
  • § 6 Abs. 3 einführen: Ja (mit 66:0 Stimmen einführen)
  • § 9 Abs. 4:einführen: Nein (mit 65:5 Stimmen Einführung abgelehnt)

Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal

  • für Eintreten: Ja (mit 62:10 Stimmen für Eintreten)
  • Rückweisung Vorlage an das Büro: Nein (mit 21:52 Stimmen Quorum für eine Rückweisung nicht erreicht)
  • Höhe Kredit: Fr. 425‘000.—oder Fr. 100‘000.–: für Fr. 425‘000.–: (mit 25:47 Stimmen für Fr. 100‘000.–)
  • Kreditreduktion um einen Display: Ja (Antrag mit 58:7 Stimmen abgelehnt)
  • 3: Die Staatskanzlei und die Baudirektion vs. Der Regierungsrat wird ermächtigt: für das erstere (mit 45:17 Stimmen für die Staatkanzlei und die Baudirektion)
  • Investition sofort tätigen oder erst nach dem Vorliegen einer ausgeglichenen Staatsrechnung: für das erstere (mit 58:12 Stimmen für eine sofortige Investition)

Motion betreffend die Schaffung eines kantonalen Jugendparlaments

  • Teilerheblicherklärung Version Odermatt vs. Teilerheblicherklärung Version Lötscher: Version Odermatt (mit 31:14 Stimmen für Version Lötscher)
  • Nichterheblicherklärung vs. Teilerheblicherklärung: für eine Teilerheblicherklärung (mit 36:30 für eine Teilerheblicherklärung)

Motion betreffend Einführung einer Abstimmungshilfe für junge Erwachsene im Kanton Zug:

  • eine Erheblicherklärung (mit 38:27 Stimmen für eine Erheblicherklärung)

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