Wie viel Deutsch müssen die Superreichen sprechen?

Soll man Superreiche von der Regel ausnehmen können, sodass für sie keine Deutschpflicht beim Beantragen der Niederlassungsbewilligung gilt? Der Kantonsrat hat dies in der ersten Lesung zum EG AuG im Februar zuerst abgelehnt, später aber den gesamten Gesetzesparagraph verworfen: Ergebnis der ersten Lesung ist, dass in Zug keine Gesetzesgrundlage mehr besteht, die Sprachkenntnisse für einen frühzeitigen Ausweis C voraussetzt.

Wenn der Kantonsrat am 12. Mai in der zweiten Lesung zustimmt, ist eine gewisse Willkür der Behörden die Folge. Weil dann keine explizite Zuger Rechtsgrundlage mehr besteht, kann Verwaltung und Behörde frei entscheiden. Ausnahmen von Regeln für Superreiche oder andere Gruppen werden dann erst recht angewendet. Das Parlament hätte dann zu diesen Fragen nichts mehr zu sagen.

Wir Linken und einige Bürgerliche haben uns bei der Teilrevision EG AuG von Beginn gegen die Ausnahmen „aus fiskalischen Interessen“ eingesetzt. Wenn wir verhindern wollen, dass es auch künftig unmöglich sein soll die frühzeitigte Niederlassung zukaufen, muss das Gesetz in der Schlussabstimmung abgelehnt werden. Wenn nicht, wird die Sonderregel und die Bevorzugung für Superreiche – oder überhaupt Reiche – über die Hintertüre zur Realität.

Hubert Schuler
SP Kantonsrat Hünenberg

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