Kantonsrat Hubert Schuler, Hünenberg, hat am 15. November 2015 folgende Interpellation eingereicht:
Kindesschutzmassnahmen* sind oft sehr grosse Einschränkungen im persönlichen und familiären Bereich. Betroffen sind nicht nur die Kinder, auch Eltern und manchmal weitere Familienangehörige sind involviert und tragen am Behördenentscheid mit. Mit diesem Entscheid wird eine familienfremde Person ermächtigt, sich um familiäre Fragen und Anliegen zu kümmern. Dabei wird versucht, die Kooperation mit den Betroffenen zu erlangen, aber manchmal müssen auch Massnahmen gegen den Willen verlangt werden. Nun soll ein gut funktionierendes System alle zwei Jahre hinterfragt werden und wenn die Parameter stimmen, verändert werden. Dies bedeutet für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Familien und mitarbeitenden Institutionen eine grosse Verunsicherung. Erhält diejenige Organisation, welche zurzeit die Mandate führt, den Auftrag auch für die folgenden zwei Jahre? Was geschieht, wenn ein Wechsel vollzogen wird? Wer wird dann neuer Beistand, neue Beiständin? Versteht diese Person die Anliegen und dürfen die getroffenen Massnahmen weiterlaufen? Wie sollen die Gemeinden auf einen allfälligen Wechsel reagieren? Gibt es eine finanzielle Kontinuität oder muss das Gemeindebudget alle zwei Jahre in diesem Bereich angepasst werden?
Fragen über Fragen, welche mit dem Entscheid der Regierung, die Mandatsführung für Kinder und Jugendliche auszuschreiben beantwortet werden müssen.
Ein Faktor sind die Finanzen. Diese können unter Umständen kurzfristig reduziert werden. Im Bereich der Massnahmen für den Kindesschutz müssen aber die menschlichen Faktoren genau gleich stark gewichtet werden. Auch die zur Verfügung gestellten Personalressourcen müssen in diesen Prozess einfliessen. Es geht immer um verletzliche Personengruppen, welche in besonderen Lebenssituationen stehen. Betroffen sind nicht nur die 350 bis 400 Kinder und Jugendlichen, nein auch die Familienangehörigen müssen dazugezählt werden.
Ich bitte die Regierung folgende Fragen zu beantworten:
- Welches sind die Gründe und Überlegungen einer Ausschreibung?
- Welches waren die Argumente für die Zeitspanne 2015–17 keine Ausschreibung zu machen?
- Gemäss Zeitungsartikel vom 3. November 2015 sollen neu 80 Dossiers auf ein 100%-Pensum Sozialarbeit gerechnet werden. Wie lässt sich diese Steigerung be-gründen und gibt es fachliche Argumente dazu?
- Welches sind die Qualitätskriterien der Begleitung?
- Wie sieht die Qualitätsentwicklung der Begleitung auf 5–10 Jahre aus? Seite 2/2 2571.1 – 15050
- Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass mit 80 Dossiers keine Betreuung sondern nur noch eine Verwaltung der Kinder und Jugendlichen möglich wird?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie können diese Kriterien mit der erhöhten Anzahl Dossiers erreicht werden?
- Welche Kosten entstehen für einen allfälligen Wechsel (Administrativ und für die Betroffenen)?
- Welche Garantie hat der Regierungsrat, dass in 2 Jahren (2019) nicht schon wieder ein Wechsel stattfindet?
Besten Dank.
*Kindesschutzmassnahmen können folgende Bereiche abdecken:
Weisung für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle be-stimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist.
Beistandschaft wird nötig, wenn die Eltern mit der Erziehung und Betreuung ihres Kindes überfordert sind. Es wird eine Beistandsperson ernennt. Diese berät und unterstützt die Eltern in ihren Aufgaben. Bei Problemen beim Besuchsrecht vermittelt sie die nötigen Vereinbarungen.
Obhutsentzug wird verfügt, wenn die ernstliche Gefährdung des Kindes nicht anders gelöst werden kann. Das Kind wird Fremdplatziert und eine Beistandsperson regelt die Fragen der Finanzierung und des per-sönlichen Kontaktes zu den Eltern.
Sorgerechtsentzug muss verfügt werden, wenn die weitere Gefährdung nicht genügend abgewendet werden kann und die Interessen des Kindes durch die Eltern sabotiert werden.
www.kesb-zh.ch/kindesschutzmassnahmen