Zuger Notizen: Bericht zur Kantonsratssitzung vom 29. Oktober 2015

Alleine
war heute die SVP mit ihrer Gesetzesinitiative, dass im Kindergarten nur noch exklusiv Mundart gesprochen werden soll. Dies im Gegensatz zur heutigen Praxis, wo grundsätzlich Mundart und zu einem kleinen Teil Standardsprache gesprochen wird. Die Kindergartenlehrperson kann bei der heutigen Regelung situations-angemessen entscheiden, ob eine Unterrichtssequenz auf Hochdeutsch oder auf Mundart stattfinden. Für den Erwerb der Bildungssprache ist ein früher, spielerischer Kontakt mit dem Hochdeutschen gerade auch für Kinder bildungsferner Schichten unabdingbar. Die aktuelle Praxis hat sich bewährt, sie soll übrigens als Folge der Initiative im Reglement festgeschrieben werden. Die Initiative schafft unnötigerweise Umtriebe in einer bewährten Praxis. Die SVP wünscht, dass unter anderem deswegen Mundart gesprochen wird, da es zu unserer Kultur gehört und unsere Identität festigt. Das eine tun (hauptsächlich in Mundart reden) und das andere nicht lassen (ab und zu die Standardsprache verwenden), wie die heutige Praxis gelebt ist, ist weiterhin das Beste. Aber die SVP wird sich von Ihren Ansichten nicht trennen und es kommt deshalb voraussichtlich im 2016 zu einer Volksabstimmung. Und hier bin ich zuversichtlich, dass diese Mundartinitiative, wie auch schon im Kanton Luzern, abgelehnt wird.

Auffällig
war, dass eine weitere Änderung unseres Wahlsystems, nach der Einführung des Nationalratsproporzes und dem Verbot von Listenverbindungen bei den Kantonsratswahlen sowie dem Wechsel vom Proporz zum Majorz bei den Exekutivwahlen, nun mit dem Verbot von Kandidaturen für den Kantonsrat von Personen, die ausserhalb der Wahlgemeinde angemeldet sind, von der CVP stammt, wie die früheren Vorstösse auch. Mit dem doppelten Pukelsheimer als unser Wahlsystem strebt nun jede Partei an, dass sie möglichst in allen Gemeinden vertreten ist, denn jede Stimme zählt für die Zuteilung der Sitze. Kleinere Parteien haben deshalb mehr Mühe, in allen Gemeinden eine Liste zu stellen und so kandidieren teilweise Personen, die nicht in dieser Gemeinde wohnhaft sind. Das Resultat war, eine Ausnahme bestätigt die Regel, ernüchternd: solche Kandidaten machten sehr sehr wenige Stimmen. Es ist meiner Meinung deshalb nicht nötig, solche Kandidaturen auszuschliessen. Aber leider war der Kantonsrat hier anderer Meinung. Und der Vorschlag der CVP war insofern inkonsequent, dass bei einem Wohnortwechsel innerhalb der Legislatur im Kanton Zug das Mandat weiterbehalten werden kann. Dass es auch anders geht, zeigt die Bestimmung, dass bei einem Wohnortswechsel ausserhalb des Kantons das Mandat niedergelegt werden muss.

Das Spezielle
„Die Reihe der Einzelsprecher hat sich noch nicht gelichtet“ so dass der Kantonsratspräsident M. Schmid, als sich noch ein weiterer Einzelsprecher zur Mundartinitiative meldete.
„What do you do when the Initiative breaks down?“ so Kantonsrätin A. Bieri bei der Debatte zur Mundartinitiative.

Mein heutiges Abstimmverhalten:

  • Schlussabstimmung Änderung des Schulgesetzes: Ja (mit 66:0 Stimmen zugestimmt)Motion betreffend Stadttunnel Zug und Linienführung im Kantonalen Richtplan: Ja (2/3 Quorum mit 21:47 Stimmen für eine Nicht-Ueberweisung erreicht)
  • Gesetzesinitiative „Ja zur Mundart“: Nein (mit 56:18 Stimmen abgelehnt)
  • Motion betreffend Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens:
    • Bereinigung Matrix mit 2 oder 3 Kolonnen: für 2 Kolonnen (mit 56:11 für 3 Kolonnen)
    • Teilerheblicherklärung Motion: für eine Teilerheblicherklärung (mit 47:25 Stimmen teilerheblich erklärt)
  • Motion betreffend Wohnsitz einer für den Kantonsrat kandidierenden Person: Erheblicherklärung: Nein (Motion erheblich erklärt)
  • Motion betreffend Standesinitiative für eine Reduktion des NFA-Beitrages der ressourcenstarken Kantone an die ressourcenschwachen Kantone durch Änderung von Art. 6 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich: Nein (Motion mit 36:30 Stimmen nicht erheblich erklärt)

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