Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Einführung von Betreuungsgutscheinen
Am 14. Juni 2015 findet in der Gemeinde Cham eine Urnenabstimmung zum Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und die Einführung von Betreuungsgutscheinen statt. An der ausserordentlichen Parteiversammlung der SP Cham wurde insbesondere die Einführung von Betreuungsgutscheinen kontrovers diskutiert. Unbestritten ist, dass die Gemeinde Cham über eine sehr gute familien- und schulergänzende Kinderbetreuung verfügt. Auf allen Ebenen wird gute – ja sehr gute Arbeit geleistet. Intensiv diskutiert wurde die Einführung der Betreuungsgutscheine. Während die Einführung im Grundsatz von der SP befürwortet wird, gab es auch Vorbehalte. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Gemeinde ein wichtiges Element der Qualitätssicherung verliert. Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen konnten bisher mit gemeindlichen und privaten Anbietern von Kinderbetreuungsstätten Vorgaben vereinbaren werden. Dies ist im Rahmen der Abgabe von Betreuungsgutscheinen nicht mehr möglich. Das Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Zug, das aus politischen Gründen mehr als mager ausgefallen ist, gilt dann als Mass aller Dinge. Zudem wird dem „Kindertourismus“ im ganzen Kanton Zug mit der vorgeschlagenen Lösung Vorschub geleistet, können doch für alle Kinderbetreuungsplätze im ganzen Kanton Betreuungsgutscheine beantragt werden. Kinder wachsen nicht mehr im Quartier sondern irgendwo im Kanton Zug auf. Der Lebensmittelpunkt verliert an Bedeutung, das Engagement für die Gemeinde wird damit nicht aufgebaut und der Anonymität wird Vorschub geleistet. Die SP Cham ist deshalb froh, dass das Reglement drei Jahre nach Einführung einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird. Die SP wird diese drei Jahre kritisch mitbegleiten und wünscht eine vertiefte Analyse bei der Auswertung.