Medienrummel und Aufforderung zu einer möglichen „Straftatvorbereitung“
Das Medieninteresse während der ganzen Kantonsratssitzung war enorm. Fernsehen, Online- und Printmedien waren vertreten. Nicht weil ein so brisantes Geschäft vorlag, sondern wegen Jolanda Spiess und Markus Hürlimann. Markus Hürlimann führte vor der Sitzung eine Medienkonferenz durch, Jolanda Spiess äusserte sich nicht. Trotzdem eine gespannte Stimmung im Ratssaal herrschte, konnten die Geschäfte ohne Zwischenfälle behandelt werden. Verschiedene Medienanfragen beantwortete ich dahingehend, dass ich nicht die Situation der Beiden beurteile, sondern was sie anschliessend daraus machten. Dies ist als Politikerin oder Politiker nicht würdig und aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass Beide zurücktreten müssten. Denn Beide können keine vertrauenswürdige Politik vertreten und im Kantonsrat oder in Kommissionen sinnvoll mitarbeiten.
Dreifach Sporthalle für die Kantonsschule resp. Zuger Vereine
Dieses Geschäft wurde in der 2. Lesung behandelt. Da nur noch ein Antrag betreffend der Mitfinanzierung der Gemeinden vorlag, musste ich als Präsident der Hochbaukommission keine weiteren Argumente aufführen. Die Gemeinden wollen keine Mitfinanzierung, da es sich um eine kantonale Infrastruktur handelt. So hatte der Antrag Hotz keine Chance und wurde mit 6:61 abgelehnt. Die Schlussabstimmung war dann nicht mehr so klar (44:27) wurde aber für die Dreifachsporthalle entschieden.
Bei der Änderung des Schulgesetzes hatte es für mich zwei wichtige Aspekte, welche grosse Wirkungen entfalten können. Erstens: Die sprachliche Frühförderung vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten. Diese Idee wurde während der Beratung des Integrationsgesetztes (welches in der Schlussabstimmung abgelehnt wurde) aufgenommen. Ich bin davon fest überzeugt, dass wenn Kinder frühzeitig unsere Sprache lernen, sie sich in ihrem späteren Leben besser zurechtfinden. Leider wurde der Antrag, den ganzen Artikel zu streichen mit 25:36 angenommen. Da hat das Parlament der Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen.
Der zweite Punkt in diesem Gesetz befasste sich mit Richt- und Höchstzahlen der Klassen. Im geltenden Gesetz ist die Klassengrösse geregelt. Die Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) will nebst finanziellen Gründen nur noch Höchstzahlen. Ich befürchte, dass die Forderung von GemeindepolitikerInnen bald kommen wird, Klassen nur noch mit den Höchstzahlen zuführen, damit das Budget entlastet werden kann.
Zwei Motionen wurden überwiesen, welche mich beschäftigt haben. Motionen sind Aufträge an die Regierung, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie das Motionsbegehren umgesetzt werden könnte.
Die FDP fordert, die Einreichung einer Standesinitiative und NFA-Teilzahlung auf ein Sperrkonto vorbereitet wird. Vor knapp 5 Wochen legten wir den Schwur (oder das Gelübde) ab, dass wir die Verfassungen und Gesetzte von Bund und Kanton einhalten würden. Nun sollen wir uns gesetzeswidrig verhalten? Ich lehnte die Überweisung ab.
In der zweiten Motion verlangen SVP-Politiker, dass das Sozialhilfegesetz so geändert wird, dass die Gemeinden für die Sozialarbeit keine Fachpersonen mehr anstellen müssen. In meinem Votum zeigte ich auf, dass Rechtsanwälte auch gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Wer möchte sich von medizinischen Hilfspersonen operieren lassen?
So habe ich abgestimmt:
Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Bankrates und der Revisionsstelle für die Zuger Kantonalbank für die Amtsdauer 2015 bis 2018
Dies war eine schriftliche Bestätigungswahl.
Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung und Realisierung einer wettkampftauglichen Dreifachsporthalle mit Zuschauerbreich für die Kantonsschule Zug:
- Antrag Hotz, Mitfinanzierung Gemeinden: nein, 6:61 abgelehnt
- Schlussabstimmung: Ja, 44:27 angenommen
Änderung des Schulgesetztes, des Lehrpersonalgesetztes und des Gesetzesüber die kantonalen Schulen:
- §6 Abs. 1 Die Gemeinden sind berechtigt oder verpflichtet: für berechtigt, 62:7 für berechtigt
- 6a Abs. 2 Ermittlung der Kinder mit Bedarf an sprachlicher Frühförderung und sichern der Qualität vs. nur sicher der Qualität des Angebotes. 23 : 46 (ich war für die Ermittlung des Angebotes und sichern der Qualität)
- Die Eltern sollen verpflichtet werden können, wenn ihr Kind einen Frühförderbedarf hat vs. keine Verpflichtung: 52 : 16 (ich bin für Verpflichtung)
- Antrag ganzer § zu streichen: nein, 25 :36 gestrichen
- 12 Abs.1
- Richtzahlen bei Primarklassen: 18 gegen 22: für 18; 40:27
- Richtzahlen bei Grund- und Basisstufe: 18 gegen 20; für 18; 15:49 Stimmen für 20
- Höchstzahl bei Primarklassen: 22 gegen 26; für 22; 19:44 für 26 Kinder
- Höchstzahl bei Grund- und Basisstufe: 22 oder 24 oder 26
- Abstimmung für 22
- 22 Kinder 16 Stimmen
- 24 Kinder 8 Stimmen
- 26 Kinder 45 Stimmen, absolutes Mehr erreicht
- Richt- und Höchstzahlen gegenüber nur Höchstzahlen: für Richt- und Höchstzahlen; 22:48 nur Höchstzahlen
- Eventualantrag über Höchstzahlen bei Kindergarten, Primar-, Real-, Sekundar-, Grund- und Basisstufe auf 24 festzusetzen: nein; 40:19 abgelehnt
- §32b Berechtigung und Verpflichtung: die Gemeinden sind berechtigt oder die Gemeinden sind in begründeten Einzelfällen verpflichtet: für in begründeten Einzelfällen; 20:47 abgelehnt
- Der Kanton unterstützt die Gemeinden mit einer einmaligen Anschubfinanzierung: Nein; 58:7 abgelehnt
- Streichung von Abs. 2 in § 32b: Ja; 25:41 abgelehnt
- Streichung von §32b: nein; 16:51 abgelehnt
- 53 Abs. 1
- Sie sind insbesondere berechtigt gegen indem sie: für das Erste; 47:18
Abs. 2:
Sie sind verpflichtet, an obligatorischen kantonalen Anlässen während maximal einem halben Tag pro Jahr ausserhalb ihrer Unterrichtszeit teilzunehmen vs. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, an obligatorischen kantonalen Anlässen teilzunehmen. Diese finden in der Regel jährlich während maximal einem halben Tag ausserhalb der Unterrichtszeit statt: für das Erste, das Erste obsiegt mit 36:24 Stimmen
- 66 Abs. 3 Buchstabe s
- Kann obligatorische kantonale Anlässe für die Lehrpersonen ausserhalb ihrer Unterrichtszeit bis zu maximal einem halben Tag pro Jahr anordnen vs. kann obligatorisch kantonale Anlässe für die Lehrpersonen ausserhalb der Unterrichtszeit, in der Regel bis zu maximal einem halben Tag pro Jahr anordnen: für das Erste; 37:25 obsiegt das Erstere
Überweisung von Vorstössen:
- Motion FDP-Fraktion betreffend Einreichung einer Standesinitiative und NFA-Teilzahlung auf ein Sperrkonto zur Einhaltung der Bundesverfassung: nicht überweisen: 42:25 überwiesen
- Motion von Silvan Hotz betreffend Umsetzung der Strategie 2015 – 2018 Stärkung schulischer Weg über Sekundarschule und Entlastung Langzeitgymnasium m Rahmen des Entlastungsprogramms: überweisen: 31:37, da Quorum von 2/3 nicht erreicht wurde, wurde Motion überwiesen
- Motion von Manuel Brandenberg, Philip C. Brunner Bein Riedi, Rainer Suter, Thomas Werner betreffend Änderung des Sozialhilfegesetzes — Liberalisierung des Anforderungsprofils für die beruflich mit der Sozialhilfe befassten Personen: nicht überweisen; mit 50:18 überwiesen
Energiegesetz
- Streichung von die Übertragung von Daten muss für die Kundschaft erkennbar sein: Nein; 53:10 nicht gestrichen
Motion CVP-Fraktion betreffend Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens: Teil oder volle oder Nichterheblicherklärung:
- Nichterheblicherklärung: 21 (mit meiner Stimme)
- Erheblicherklärung: 45 (absolutes Mehr erreicht)
- Teilerheblicherklärung: 1
Motion von Manfred Wenger betreffend Reduktion der Strassenverkehrsgebühren für Sport- und Freizeitfahrzeuge:
- Nichterheblicherklärung; mit 58:0 nicht erheblich erklärt
Postulat von Manfred Wenger betreffend Domain-Name: www.name.zug
- nicht erheblich erklärt, 54:1 nicht erheblich erklärt
Motion von Karin Andenmatten, Alois Gössi, Andreas Hürlimann, Thomas Lötscher und Thomas Wyss betreffend Unabhängigkeit von amtlichen VerteidigerInnen:
- Erheblicherklärung: 58:0 Erheblich erklärt (gegen den Antrag des Obergerichtes).
- Traktanden
- Protokolle
- Kantonsratsvorlagen
- Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 29. Januar 2015 (pdf)