Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Sport-Toto-Verordnung

Mit Schreiben vom 1. September 2014 lädt die Direktion für Bildung und Kultur zur Vernehmlassung zum Entwurf „Teilrevision der Sport-Toto-Verordnung” ein. Wir danken zunächst für die Möglichkeit, uns zu dieser Teilrevision zu äussern. Gerne nehmen wir zu einzelnen Paragraphen wie folgt Stellung:

 

§ 1 Geltungsbereich
Absatz 1: „Zur Förderung des Breitensports gewährt der Kanton Beiträge aus der für sportliche Zwecke ausgeschiedenen Quote des Anteils des Kantons am Reingewinn von SWISSLOS und dem SWISSLOS-Sportfonds”.

Unterstützt werden der Breiten- sowie auch der Leistungssport. Daher sollte der Leistungssport in diesem Absatz explizit mitgenannt werden. Insbesondere bei Randsportarten sind national und international erfolgreiche Athleten auf Unterstützungsgelder angewiesen, um auf einem hohen Level trainieren zu können. Vom Sport leben können bekanntlich nur die wenigsten Top-Athleten in Randsportarten. Letztendlich sind sportliche Leistungsträger auch ein Aushängeschild unseres Kantons und übernehmen eine Vorbildrolle für den Jugend- und Breitensport. Daher sollte die Förderung des Leistungssports explizit in der Verordnung erwähnt werden.

§ 4 Beitragsberechtigung
Absatz 1 Buchstabe b: Beitragsberechtigt sind erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz im Kanton Zug.

Die SP fragt sich in diesem Zusammenhang, wer als „erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler“ gemeint ist. Der Begriff „erfolgreich“ ist daher zwingen an Kriterien zu knüpfen, damit die Beitragsvergabe transparent wird.

Grundsätzliches:
Wir begrüssen die Absicht des Kantons, Breiten- und Leistungssport gleichermassen zu unterstützen. Dies stösst sicherlich auch auf eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. Somit geht diese Revision die aktuellen Bedürfnisse der Zuger Sportvereine und – verbände, was grundsätzlich sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüssen
SP des Kantons Zug

Barbara Gysel, Präsidentin                              Zari Dzaferi, Kantonsrat

 

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