Von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung
Die SP Baar unterstützt den Wechsel auf die Subjektfinanzierung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit erleichtert, da Eltern so mehr Auswahlmöglichkeiten haben, wo sie ihre Kinder betreuen lassen wollen. Gleichzeitig unterstützen wir, dass bei Eltern, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Kita nicht nachkommen, die Auszahlung der Betreuungsgutscheine direkt an die Kita erfolgt.
Lineares oder degressives Modell
Mit dem geplanten degressiven Modell werden Familien im unteren Einkommensbereich stärker berücksichtigt. Das finden wir so richtig und wichtig.
Berücksichtigung des Zuger Tarifmodells
Die SP Baar ist der Meinung, dass sich die Gemeinde Baar am Tarifmodell des Kantons Zug orientieren soll, damit die Elternbeiträge zwischen den Angeboten und den Gemeinden vergleichbar sind. Dies bedeutet, dass man sich nach dem massgebenden Einkommen (bzw. Vermögen) und nicht dem steuerbaren Einkommen orientiert. Die SP Baar möchte nicht, dass sich Änderungen des Steuergesetzes, insbesondere der Abzüge, auf die Höhe der Elternbeiträge auswirken, weil das Tarifmodell der Gemeinde nach jeder Änderung des Steuergesetzes neu angepasst werden muss. Auch die Erfahrungen aus Kriens zeigen, dass dies nicht erwünscht ist. Sie haben mehrere Fälle, bei denen Personen, die ein Einkommen von über CHF 100‘000 Franken haben, die höchsten Betreuungsgutscheine beantragen. Dies kann nicht im Sinne der Gemeinde Baar sein.
Einkommensobergrenze und Berücksichtigung des Vermögens
Sollte der Gemeinderat weiterhin das steuerbare Einkommen berücksichtigen, schliesst sich die SP Baar der Familienkommission an und findet eine Einkommensobergrenze von CHF 70‘000 Franken richtig. Eine Senkung der bisherigen Einkommensobergrenze von CHF 80‘000 auf CHF 60‘000, wie sie der Gemeinderat vorschlägt, lehnen wir in aller Deutlichkeit ab. Damit wird der Mittelstand eindeutig zu stark belastet (Schwelleneffekt!).
Auch bei der Berücksichtigung des Vermögens unterstützt die SP Baar den Vorschlag der Familienkommission, wonach ein steuerbares Vermögen von CHF 100‘000 Franken angerechnet wird. Brutto entspricht dies einem Vermögen von CHF 600‘000.
Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Gemeinde Baar auf Kosten erwerbstätiger Eltern Einsparungen macht. Deshalb sind wir gegen eine Senkung der Einkommensobergrenze auf CHF 60’000. Mit der durch die Familienkommission vorgeschlagenen Berücksichtigung des Vermögens, können allfällige Mehrkosten die sich durch die höhere Einkommensobergrenze ergeben, abgefedert werden.
Die SP Baar wird die Kostenentwicklungen auf jedem Fall weiterhin beobachten und behält es sich vor, zu intervenieren, sollte sich zeigen, dass die Umstellung eine versteckte Sparmassnahme ist.
Geografischer Radius
Die SP Baar wünscht, dass der geografische Radius auf den ganzen Kanton Zug ausgeweitet wird. Eltern sollen die Möglichkeit haben, ihre Kinder in einer anderen Kita im Kanton Zug betreuen zu lassen. Das kann den organisatorischen Aufwand und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Wie in den Erläuterungen erwähnt, spielt es finanzpolitisch und steuertechnisch kaum eine Rolle, wo die Eltern ihre Gutscheine einlösen.
Anspruchsberechtigung
Die SP Baar ist der Meinung, dass Kinder mindestens bis zum obligatorischen Kindergarteneintritt, noch besser bis zum 1. Schuljahr, Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben sollen, weil die schulergänzende Betreuung in Baar nicht überall auf Kindergarten und Unterstufenkinder ausgerichtet ist.
Der Zweck unter Art. 1 des Reglements soll entsprechend umformuliert werden.
Sehr positiv fällt auf, dass geplant ist, dass auch Arbeitslose für den Nachweis der Vermittelbarkeit Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben.
Höhe der Babyzuschläge
Wir begrüssen, dass künftig Babyplätze nur noch denjenigen Eltern vergütet werden, die grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben. So werden wirklich die Familien finanziell unterstützt, die es nötig haben. Allerdings ist der Tarif zu tief angesetzt. Dies kann zur Folge haben, dass die Kitas weniger Babyplätze anbieten, denn die gesetzliche Vorschrift lautet, für ein Baby 1½ Plätze zur Verfügung zu stellen. Dazu darf es keinesfalls kommen, da schon heute die Zahl der Babyplätze zu tief ist und (teils sehr lange) Wartelisten bestehen.
Geschwisterbonus
Geschwisterbonus macht Sinn und wird willkommen geheissen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die SP Baar begrüsst die Anstrengungen der Gemeinde, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle möglich zu machen. Um die Vereinbarkeit noch stärker zu optimieren und dem Grundsatz der familienfreundlichen Gemeinde (Leitbild Gemeinde Baar) gerecht zu werden, ist zu prüfen, ob die Betreuungsgutscheine zukünftig auch auf die schulergänzende Betreuung ausgedehnt werden können. Bzw. inwiefern die schulergänzende Betreuung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie optimiert werden kann.
Zari Dzaferi
Präsident SP Baar
Danielle Silberschmidt Lioris
Vorstandsmitglied SP Baar
20140513_Vernehmlassung_Umstellung auf Betreuungsgutscheine_SP Baar